Parlamentskorrespondenz Nr. 1204 vom 11.12.2014

Österreich verschärft Kampf gegen Steuerhinterziehung

Nationalrat verabschiedet Gesetz zur Zusammenarbeit der EU-Finanzstrafbehörden

Wien (PK) – An der Spitze eines umfangreichen Finanzblocks im Nationalrat stand heute ein so genanntes EU-Finanzstrafsachen-Zusammenarbeitsgesetz, das den Kampf gegen Abgabenkriminalität verschärft und den grenzüberschreitenden Informationsaustausch der Finanzbehörden auf EU-Ebene intensiviert. Für die Vorlage stimmen SPÖ und ÖVP, nachdem im Zuge von Abänderungen ursprünglich geplante erweiterte Kompetenzen für die Finanzstrafbehörden wieder herausgenommen wurden. Teil des Gesetzesbeschlusses ist auch ein 2. Abgabenänderungsgesetz, das u.a. Klarstellungen und Verwaltungsvereinfachungen in Steuergesetzen bringt. Damit im Zusammenhang steht überdies eine mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossene Änderung des Tabakgesetzes, die die Größe der Zigarettenpackungen mit 20 Stück festlegt und darüber hinaus die E-Zigaretten in das Tabakmonopol einbezieht. In der Minderheit blieb die FPÖ mit ihrem Entschließungsantrag, den Vertrieb nikotinhaltiger E-Zigaretten exklusiv den Trafiken zuzuordnen, für nicht-nikotinhaltige Produkte aber alternative Vertriebswege über Fachhändler aufrechtzuhalten. Ebenso abgelehnt wurden Vorstöße der Grünen auf Einführung von Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie auf Anpassung der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. 

Die Sanierung und Abwicklung von Banken wiederum ist Regelungsschwerpunkt eines Bundesgesetzes, das das Plenum mit Stimmenmehrheit passierte. Die Vorlage erteilt der Finanzmarktaufsicht (FMA) Befugnisse als Abwicklungsbehörde für marode Geldinstitute und geht dabei von dem Grundsatz aus, dass die Banken ihre Probleme in Zukunft selbst, und zwar möglichst ohne Beteiligung der SteuerzahlerInnen lösen sollen. Ein mit dem Gesetz beschlossener Abänderungsantrag greift das Thema Sparvereine auf und nimmt diese bis zu einer Einlagenobergrenze von 1.500 € von den Geldwäschebestimmungen aus. Nicht durchsetzen konnten sich in diesem Zusammenhang die Freiheitlichen, die in einem Antrag eine Ausnahme unabhängig von einer Obergrenze gefordert hatten.

Weiters verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Grünen ein Gesetz über die österreichischen Beiträge zur Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsfonds sowie Änderungen im Nationalbankgesetz – die Gegenstimmen kamen hier von FPÖ und Grünen - , durch die Vorkehrungen für die in Hinkunft geringer dotierte Pensionsreserve der Notenbank getroffen werden. Ein Versicherungsaufsichtsgesetz, das gegen die Stimmen der Freiheitlichen verabschiedet wurde, zielt schließlich auf einen besseren Schutz der Kunden durch Etablierung eines europäischen Aufsichtssystems ab.

Gemeinsamer Kampf der EU-Finanzbehörden gegen Steuerbetrug

Die wirksamere Bekämpfung von Steuerbetrug durch bessere Kooperation der europäischen Finanzstrafbehörden, wie dies vom EU-Finanzstrafbehörden-Zusammenarbeitsgesetz anvisiert wird, wurde in der Debatte grundsätzlich von allen Fraktionen begrüßt.

SPÖ-Abgeordneter Hubert Kuzdas übte in diesem Zusammenhang aber ebenso wie Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann Kritik an Steuersparmodellen von Großkonzernen, die ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer wie Luxemburg verschieben. Es gehe hier um Ehrlichkeit und Gerechtigkeit, betonte Kuzdas, Steuerzahlen dürfe nicht das "Privileg" von ArbeitnehmerInnen und KMUs sein. Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt, bestätigte auch Johann Hechtl von den Sozialdemokraten. Rossmann wiederum drängte auf eine Steuerstrukturreform, blieb aber mit seinem Entschließungsantrag auf Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen in der Minderheit. Nicht durchsetzen konnte sich auch sein Fraktionskollege Matthias Köchl, der in einem Abänderungsantrag die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von derzeit 400 € auf 500 € gefordert hatte.

Für die ÖVP deponierte Werner Groiß ein klares Nein zu den Steuerplänen der SPÖ in Bezug auf die Stiftungen. Das vorliegende 2. Abgabenänderungsgesetz wiederum sah er von dem Grundsatz getragen, mehr Wettbewerb durch einfachere, schlankere und gerechtere Gestaltung des Steuersystems zu erzielen. Die Bestimmungen schließen eine offene Steuerlücke und verbessern die Rahmenbedingungen für die heimischen Betriebe, bestätigte auch Angelika Winzig (V), die sich überdies mit Nachdruck zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bekannte.

Die Bekämpfung der Abgabenkriminalität müsse auch innerstaatlich mit aller Härte und Konsequenz vorangetrieben werden, gab FPÖ-Mandatar Hubert Fuchs zu bedenken. Wichtig sei dabei der Informationsaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern und der Finanzverwaltung. Irritiert zeigte sich Fuchs in diesem Zusammenhang, dass nun das Inkrafttreten der Verpflichtung der Sozialversicherungsträger, den Abgabebehörden die an- und abgemeldeten Dienstnehmer zu melden, wegen technischer und organisatorischer Probleme auf das Jahr 2016 hinausgeschoben wird. Ein Abänderungsantrag der FPÖ, der eine Geltung der Meldepflichten bereits ab 2015 vorsieht, fand bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit. Axel Kassegger (F) kam im weiteren Verlauf der Debatte  auf die Steuerreform zu sprechen und qualifizierte die Pläne der SPÖ als "Klassenkampf". Es müsse doch legitim sein, in einem arbeitsreichen Leben eine Million zu verdienen. Die wahren "Klassenfeinde" sitzen auf der europäischen Ebene. Doch dort werde auch von der SPÖ alles abgenickt, was die Milliardäre noch reicher macht, empörte sich Kassegger.

E-Zigaretten werden in das Tabakmonopol einbezogen

Für teils dicke Luft sorgte die nunmehr vorgesehene Einbeziehung der E-Zigaretten in das Tabakmonopol. Die Regierungsparteien präzisierten dabei in einem gemeinsam mit dem Paket beschlossenen Abänderungsantrag, dass der Verkauf von elektronischen Zigaretten nur dann als Monopolgegenstand Tabaktrafikanten vorbehalten werden soll, wenn es sich um Einwegprodukte handelt. Nachfüllbare Produkte unterliegen demnach nicht dem Monopol, die zugehörigen Flüssigkeiten dürfen jedoch ausschließlich von Tabaktrafikanten verkauft werden.

Die Einbeziehung ins Tabakmonopol stieß auf heftigen Protest seitens des Team Stronach-Abgeordneten Robert Lugar. Man zerstöre dadurch einen aufstrebenden Gewerbezweig, der sich auf den Vertrieb von E-Zigaretten spezialisiert hat, warnte er. Auch seien diese Produkte weniger gesundheitsschädlich als normale Zigaretten und bieten zudem die Möglichkeit, vom Rauchen loszukommen. Wenn die Regierung den Trafikanten helfen will, dann wäre sie besser beraten, endlich die Spannen anzuheben, meinte Lugar, dem seitens der NEOS Nikolaus Alm beipflichtete. Für diesen bedeutete die Bestimmung auch einen Eingriff in die Erwerbsfreiheit, entziehe sie doch etablierten Händlern ihre Geschäftsbasis. Das Gesetz spreche jedenfalls Bände, wie die Regierungsparteien mit Unternehmen umgehen, sagte Alm.

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm unterstützte zwar grundsätzlich den Vertrieb der E-Zigarette durch die Trafiken, forderte in einem letztendlich abgelehnten Entschließungsantrag aber eine differenzierte Lösung. Nikotinhaltige E-Zigaretten sollten seiner Meinung nach im Vertrieb der Trafiken bleiben, für nichtnikotinhaltige Produkte hingegen müsse aber ein alternativer Vertriebsweg über Fachhändler aufrecht erhalten werden.

E-Zigaretten gehören in die Trafik und sonst nirgendwo hin, bekräftigte SPÖ-Abgeordneter Franz Kirchgatterer, der darüber hinaus eine Lanze für das heimische Trafikennetz brach. Sein Fraktionskollege Johann Hechtl bestätigte dies und sah in der Einbeziehung der E-Zigarette in das Monopol einen wichtigen Schritt, diese Form des Rauchens in den Griff zu bekommen.

Mehr Geld für die ärmsten Länder

Durch das Bundesgesetz über die österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen, das von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS unterstützt wurde, beteiligt sich Österreich an der Wiederauffüllung von Entwicklungsfonds und leistet somit Hilfe für die ärmsten Länder der Welt.   

ÖVP-Abgeordneter Franz-Josef Huainigg bezeichnete die Auffüllung als "Weg zur Menschenwürde" und sah darin einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung in der Welt. Einer Meinung mit SP-Entwicklungssprecherin Petra Bayer war er sich einig hinsichtlich der Bedeutung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit. Die SPÖ-Entwicklungssprecherin sah Österreich aufgerufen, seine diesbezüglichen Verpflichtungen nach zu kommen und forderte ebenso wie Tanja Windbüchler-Souschill von den Grünen eine entsprechende Steigerung durch einen gesetzlichen Budgetpfad. Entwicklungszusammenarbeit dürfe keine Ermessensausgabe sein, stand für die BZA-Sprecherin der Grünen fest, die überdies Kürzungen bei der bilateralen Hilfe beklagte. Kein Verständnis für die Auffüllung der Beiträge fand hingegen FPÖ-Mandatar Axel Kassegger. In Zeiten wirtschaftlicher Not, sei es nicht zu rechtfertigen, 590 Mio. € für diverse internationale Finanzinstitutionen auszugeben, beanstandete er.

Festlegung der Durchschnittsrendite für Bundesanleihen wird neu geregelt

Das Plenum beschloss mit den Stimmen der Regierungsparteien, der NEOS und des Team Stronach ein Bundesgesetz, das neue Bestimmungen über die Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRBG) festlegt. Änderungen im Nationalbankgesetz treffen unter anderem Vorkehrungen für die Pensionsreserve der Nationalbank, die in Zukunft eine geringere Dotierung erhält, zumal Sonderpensionen gesetzlich begrenzt werden.

Andreas Zakostelsky (V) stellte fest, es handle sich um eine sperrige Materie, die jedoch mehr Sicherheit für KonsumentInnen wie Finanzmarktakteure bringt. Bei der Durchschnittsrendite gehe es um die Ermittlung wesentlicher Indikatoren für die Berechnung von Zinssätzen, was etwa Auswirkungen auf Bausparverträge hat. Mit der Gesetzesänderung wurde ein Höchstmaß an Rechtsicherheit geschaffen. Abgeordneter Hermann Lipitsch brachte zum Gesetz einen SPÖ-ÖVP-Abänderungsantrag ein, der technische Details der Umsetzung der neuen Regelung festlegt.

FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs stellte fest, das Gesetz enthalte auch die Verlängerung des Mandats der Rechnungsprüfung der Nationalbank auf fünf Jahre. Eine Mandatslänge solle höchstens drei Jahre dauern, sagte er und brachte einen diesbezüglichen Abänderungsantrag ein. Er argumentierte, die Herausbildung eines zu starken Vertrauensverhältnisses zwischen Rechnungsprüfung und geprüfter Institution, das der Sorgfalt schadet, müsse unbedingt vermieden werden.

Besserer Schutz für Versicherungskunden

Das Versicherungsaufsichtsgesetz setzt unter dem Titel "Solvabilität II" die diesbezügliche EU-Richtlinie um und bringt ein neues Aufsichtssystem, das die Kunden ab 2016 besser vor den wachsenden Risiken der Branche schützen soll.

SPÖ-Abgeordneter Hermann Lipitsch erläuterte, dass die neuen Regelungen strengere Eigenmittelbestimmungen und Änderungen der Aufsicht durch die FMA betreffen. Dabei habe man überbordende Regelungen vermieden, zeigte sich der Abgeordnete zufrieden. Andreas Zakostelsky betonte seitens der ÖVP, dass eine kundenfreundliche Regelung geschaffen wurde. Er brachte einen Abänderungsantrag an, dessen Ziel es ist, klare Transparenzregelungen zugunsten von VersicherungsnehmerInnen zu schaffen.

FMA wird Abwicklungsbehörde für marode Banken

Das mit den Stimmen der Regierungsparteien und des Teams Stronach beschlossene Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz komplettiert die bereits bestehenden Bestimmungen zur Sanierung und Restrukturierung der Banken und gibt der Finanzmarktsaufsicht (FMA) als Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse – so etwa verpflichtende Sanierungs- und Abwicklungsplanung - an die Hand, wobei auch Instrumente wie Gläubigerbeteiligung und Unternehmensveräußerung ins Auge gefasst werden. Ziel des Gesetzes ist, dass die Banken in Zukunft ihre Probleme möglichst ohne Heranziehung der SteuerzahlerInnen und des Staates selbst lösen.

Axel Kassegger (F) sagte, seine Fraktion unterstütze die Regelung, die FMA zur nationalen Abwicklungsbehörde im Fall einer Bankeninsolvenz zu machen. Er kritisierte jedoch grundsätzlich, dass die Kompetenzverteilung zwischen FMA, OeNB und EZB nicht immer klar geregelt sei, und nahm die Gelegenheit wahr, kritische Anmerkungen zur Ausweitung der Kompetenzen der EZB und dem so genannten Juncker-Plan zu machen.

Jakob Auer (V) stellte fest, die Finanzkrise habe die Gefahren von Dominoeffekten im Finanzsystem aufgezeigt. Er begrüßte die Ausweitung der Befugnisse der FMA. Jahrzehntelang wurde eine striktere Bankenaufsicht gefordert, erinnerte Auer. Unterdessen werde den Banken allerdings sehr viel an Auflagen und Prüfungen zugemutet, kritisierte er. Es dürfe nicht so weit kommen, dass die Banken sich scheuen, Kredite an Unternehmen zu vergeben, die in Schwierigkeiten sind, um damit Arbeitsplätze zu sichern, gab er zu bedenken.

Maximilian Unterrainer (S) meinte, das Gesetz über die Abwicklung von Banken sei nicht zuletzt aufgrund der Hypo-Alpe-Adria notwendig geworden. Er nützte seine Wortmeldung, umfassende Aufklärung über die politische Verantwortung zu fordern.

Ein erster wichtiger Schritt zur Bankenunion, die grundsätzlich ein wichtiges Projekt sei, werde nun gesetzt, sagte Rainer Hable (N). Es bestehe dabei aber die Gefahr einer Überregulierung. Selbst Fachleute könnten die komplexen Regelungen kaum mehr durchschauen, kritisierte er. Die österreichische Umsetzung der europäischen Richtlinien sah er ebenfalls kritisch. Die FMA erhalte zu viele Aufgaben, die zu Interessenskonflikten führen könnten. Die NEOS könnten daher nicht zustimmen.

Grundsätzlich zufrieden über die seiner Ansicht nach überfällige Regelung zur Abwicklung von Banken zeigte sich Werner Kogler (G). Der Abgeordnete kritisierte jedoch, dass die Pläne der EU zu einer besseren Bankenaufsicht von einem Teil der EU-Mitgliedsstaaten immer wieder unterlaufen und verwässert werden. Den österreichischen Regierungen schrieb Kogler dabei eine unrühmliche Rolle zu.

Finanzminister Joahnn Georg Schelling sah in dem Gesetz einen entscheidenden Durchbruch zur Vervollständigung der Bankenunion. Es werde ein geordnetes Verfahren für die Abwicklung von Banken ermöglicht. Er verteidigte die Regelung, wonach die FMA auch zur Abwicklungsbehörde gemacht wird und argumentierte, es sei nicht zweckmäßig, eine eigene Behörde für einen Fall zu schaffen, von dem man hoffe, dass er nicht eintrete. Man habe Vorkehrungen getroffen, um Interessenskonflikte der FMA auszuschließen. Die Frage der Gläubigerbeteiligung ist nun klar geregelt, stellte Schelling fest.

Ausnahmen für Sparvereine von den Geldwäschebestimmungen

Ein gemeinsam mit dem Bankensanierungsgesetz angenommener Abänderungsantrag nimmt Sparvereine von den Geldwäschebestimmungen aus, und zwar bis zu einer Einlagenobergrenze von 1.500 €. Zu wenig weit ging dies den Freiheitlichen, die allerdings mit ihrem Antrag auf Ausnahme unabhängig von einer Einlagenobergrenze in der Minderheit blieben.

Erwin Angerer (F) stellte fest, das Anliegen der FPÖ, eine Kriminalisierung von Sparvereinen zu vermeiden, werde vom BMF und der Koalition zwar endlich erkannt, die geplante Regelung schaffe neuen Verwaltungsaufwand und Überbürokratisierung. Er plädierte dafür, die Sparvereine schlicht aus der Regelung auszunehmen. Dieses Anliegen unterstützte auch sein Fraktionskollege Hubert Fuchs (F). Auch Leopold Steinbichler (T) kritisierte die zu engen Regelungen für Sparvereine und sagte, das Team Stronach werde hier nicht zustimmen.

Gabriel Obernosterer (V) sagte zur Kritik, das Gesetz werde nun rasch repariert, da klar sei, dass Sparvereine nichts mit Geldwäsche zu tun haben. (Fortsetzung Nationalrat) hof/sox