Parlamentskorrespondenz Nr. 1207 vom 11.12.2014

Bundespflegegeldgesetz passiert nach neuem Anlauf den Nationalrat

Reform der U-Ausschüsse nun auch in Dritter Lesung bestätigt

Wien (PK) – Nach der Feueralarm-Panne am gestrigen Tag, die drei Abgeordnete daran gehindert hatte, an der Abstimmung zum Bundespflegegeldgesetz teilzunehmen, kam es im heutigen Plenum abermals zu einer namentlichen Abstimmung über die Materie. Mit einer Mehrheit von 95 Ja- zu 65 Nein-Stimmen passierte der eingebrachte Antrag, der der ursprünglichen Regierungsvorlage vollinhaltlich entspricht, nun endgültig das Nationalratsplenum (siehe auch PK-Meldung Nr. 1197/2014).

Einer der Eckpunkte der Novelle zum Bundespflegegeldgesetz ist ein erschwerter Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 ab dem kommenden Jahr. Künftig müssen 65 (statt 60) bzw. 95 (85) Stunden Pflegebedarf pro Monat nachgewiesen werden, um Anspruch auf Pflegegeld zu haben. Damit will man die stetig steigenden Ausgaben der öffentlichen Hand für den Bereich Pflege dämpfen. Gleichzeitig ist ab dem Jahr 2016 eine Erhöhung des Pflegegelds um 2 % vorgesehen. In der Pflegestufe 1 werden ab dann monatlich 157,3 € zur Verfügung stehen, in der höchsten Pflegestufe, der Pflegestufe 7, sind es 1.688,9 €. Außerdem wird mit der Gesetzesnovelle, das Informations- und Beratungsangebot für PflegegeldbezieherInnen und ihre Angehörigen verbessert und die Abwicklung von Förderanträgen im Bereich der 24-Stunden-Betreuung vereinfacht.

U-Ausschüsse sind nun endgültig Minderheitsrecht

Auch die Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes passierte heute in Dritter Lesung das Plenum mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, sodass die Reform der Untersuchungsausschüsse nun endgültig fix ist. Wie bereits gestern in Zweiter Lesung stimmten dafür SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS. Miterledigt wurden die Anträge 12/A der Grünen und 306/A der FPÖ, in denen die Einsetzung von U-Ausschüssen als Minderheitsrecht gefordert wird, was sich mit dem heutigen Beschluss erübrigt hat. (Fortsetzung Nationalrat) jan