Parlamentskorrespondenz Nr. 1215 vom 12.12.2014

Vorlagen: Verfassung

Regierung legt Entwurf für ein neues Islamgesetz vor

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat einen Entwurf für ein neues Islamgesetz vorgelegt (446 d.B.). Mit dem so genannten Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse islamischer Religionsgesellschaften werden unter anderem der Erwerb der Rechtspersönlichkeit islamischer Religionsgesellschaften, deren Aufbau und Aufgaben, die Bildung von Kultusgemeinden, die Rechte und Pflichten der Islamischen Glaubensgemeinschaft und der Islamischen Alevitischen Glaubensgemeinschaft sowie das Zusammenwirken von Staat und Religionsgesellschaften geregelt. Mehr als 100 Jahre nach der Anerkennung der islamischen Religionsgemeinschaft in Österreich sei es an der Zeit, moderne gesetzliche Grundlagen mit zeitgemäßen Begriffen zu schaffen, heißt es dazu in den Erläuterungen.

Konkret wird im Gesetz unter anderem ein Recht auf religiöse Betreuung von muslimischen Gläubigen beim Bundesheer, in Haftanstalten, in Krankenhäusern sowie in Pflegeeinrichtungen verankert. Zudem wird den Religionsgesellschaften das ausdrückliche Recht zuerkannt, die Herstellung von Fleischprodukten und anderen Nahrungsmitteln gemäß ihren religiösen Vorschriften zu organisieren. Auch Bestimmungen über die Einrichtung von Friedhöfen sind gesetzlich verankert.

Als Feiertage werden für die Islamische Glaubensgemeinschaft das Ramadanfest (3 Tage), das Pilger-Opferfest (4 Tage) und Aschura (1 Tag), für die Aleviten drei Fasten- und Feiertage in Gedenken des Heiligen Hizir, die Geburt des Heiligen Ali (1 Tag), die Ausrufung Alis als Nachfolger Mohammeds (1 Tag), das Opferfest (4 Tage) und Asure (1 Tag) angeführt. Diesen Feiertagen gewährt der Staat ebenso besonderen Schutz wie dem Freitagsgebet der Muslime sowie den Gottesdiensten der Aleviten. Arbeitsfrei gemäß dem Arbeitsruhegesetz sind diese Feiertage allerdings nicht.

Als Voraussetzung für die Bildung einer islamischen Religionsgesellschaft nennt das Gesetz unter anderem einen gesicherten dauerhaften Bestand, die wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit und eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat. Zudem sind die Religionsgemeinschaften verpflichtet, ihre Lehre und ihre wesentlichen Glaubensquellen (Koran) in deutscher Sprache – bzw. wie es wörtlich heißt "in der Amtssprache" – darzustellen, müssen innerhalb der Religionsgesellschaft bestehende Traditionen angemessen berücksichtigen und haben die Aufgabe, den Religionsunterricht zu organisieren und zu beaufsichtigen sowie Streitigkeiten innerhalb der Religionsgesellschaft zu schlichten.

Die Aufbringung der Mittel, die für die gewöhnliche Tätigkeit der Religionsgesellschaft nötig sind, hat durch die Religionsgesellschaft selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre inländischen Mitglieder zu erfolgen. Gemäß einer Übergangsbestimmung dürfen vom Ausland finanzierte Imame allerdings weiter bis Ende 2015 tätig sein.

Der Bund verpflichtet sich mit dem Gesetz, an der Universität Wien ein islamisch-theologisches Studium einzurichten und dafür bis zu sechs Stellen für Lehrpersonal bereitzustellen. Für jede anerkannte islamische Religionsgesellschaft ist dabei ein eigener Studienzweig vorzusehen.

In den Erläuterungen zum Gesetz wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitungsarbeiten für den Entwurf bereits im Jahr 2012 begonnen haben und dieser daher nicht als Antwort auf aktuelle Sicherheitsbedrohungen durch islamistische Terrorgruppen misszuverstehen sei. Der Gesetzentwurf enthalte keinesfalls einen Generalverdacht gegen Muslime und Musliminnen in Österreich, sondern führe vielmehr zu mehr Rechtssicherheit, wird ausdrücklich hervorgehoben. Das Gesetz unterstreiche, dass MuslimInnen gleichberechtigte BürgerInnen seien. (Schluss) gs