Parlamentskorrespondenz Nr. 1246 vom 18.12.2014

Direkte Demokratie: Soll das Volk das Parlament überstimmen können?

Unterschiedliche Meinungen von ExpertInnen und Abgeordneten bei erster Sitzung der Enquete-Kommission Demokratiereform

Wien (PK) – Mit einem Expertenhearing zum Thema direkte Demokratie startete heute die parlamentarische Enquete-Kommission zur Stärkung der Demokratie in Österreich ihre Arbeit. Wie können BürgerInnen motiviert werden, sich stärker am politischen Prozess zu beteiligen? Sind die in Österreich bestehenden Elemente der direkten Demokratie wie Volksbegehren und Volksabstimmungen ausreichend? Ist es sinnvoll, parallel zur Gesetzgebung durch das Parlament eine Volksgesetzgebung einzuführen? Und sollen die BürgerInnen über jedes Thema abstimmen dürfen? Mit diesen und ähnlichen Fragestellungen setzten sich insgesamt sechs VerfassungsexpertInnen auseinander und kamen zu durchaus unterschiedlichen Schlüssen.

Während etwa der Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzlersamtes Gerhard Hesse davor warnte, die repräsentative Demokratie zu schwächen, plädierte Johannes Pichler, Professor am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung der Universität Graz, für mehr Mut bei der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen an die Bevölkerung. Man müsse die BürgerInnen viel stärker in den politischen Prozess einbinden und solle sich nicht vor Entscheidungen fürchten, bekräftigte er. Nach Meinung von Franz Merli, stellvertretender Leiter des Instituts für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre an der Universität Graz, ist allerdings nicht jedes Thema für eine Volksbefragung oder eine Volksabstimmung geeignet, er sprach sich etwa dagegen aus, die Bevölkerung über die Verschlechterung der Rechtstellung von Minderheiten abstimmen zu lassen.

Einig waren sich die ExpertInnen darin, dass die Entscheidung über die Stärkung direktdemokratischer Elemente in der Verfassung letztendlich bei der Politik liegt, rechtlich spricht nichts dagegen.

Bures: Man muss die Demokratie in Bewegung halten

Vor dem Hearing war Nationalratspräsidentin Doris Bures einstimmig zur Vorsitzenden der Enquete-Kommission gewählt worden. Sie rief zum Auftakt der Beratungen die BürgerInnen nochmals auf, sich an der Debatte zu beteiligen. Man habe die Enquete-Kommission eingesetzt, um sich in einem intensiven und ernsthaften Prozess mit der Frage zu beschäftigen, wie die Demokratie in Österreich gestärkt werden könne, betonte sie. Es solle nicht darum gehen, Elemente der direkten Demokratie gegen die repräsentative Demokratie auszuspielen, sondern darum, wie man beide Instrumente stärken und sinnvoll miteinander kombinieren könne. Um die Demokratie stabil zu halten müsse man sie in Bewegung halten, so das Credo der Nationalratspräsidentin.

Diskussionsbasis für die heutige Sitzung bildete ein im Jahr 2013 geschnürtes Gesetzespaket, über das es bereits eine Grundsatzeinigung zwischen SPÖ, ÖVP und Grünen gegeben hat. Nach einer Reihe kritischer Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, etwa von Seiten des Verwaltungsgerichtshofs und des Verfassungsgerichtshofs, haben sich die Koalitionsparteien allerdings entschlossen, vor den Nationalratswahlen im Herbst 2013 keinen Beschluss mehr zu fassen, sondern die Debatte über die Weiterentwicklung der direkten Demokratie in der neuen Legislaturperiode fortzusetzen.

Das Demokratiepaket 2013 sah unter anderem vor, über erfolgreiche Volksbegehren – Unterstützung durch mindestens 10 % der Wahlberechtigten bzw. 15 % bei Verfassungsgesetzen – automatisch eine Volksbefragung abzuhalten, wenn den Forderungen vom Parlament nicht Rechnung getragen wird (qualifiziert unterstütztes Volksbegehren). Überdies war geplant, die Unterzeichnung von Volksbegehren durch ein Zentrales Wählerregister zu erleichtern und die parlamentarische Behandlung von Volksbegehren zu intensivieren.

Fürst: Volk soll über alles entscheiden können, worüber der Nationalrat entscheidet

Rechtsanwältin Susanne Fürst meinte eingangs ihrer Stellungnahme, die Politik in Österreich sei sich offenbar einig, dass man der zunehmenden Politikverdrossenheit und der sinkenden Wahlbeteiligung etwas entgegensetzen müsse. Eine stärkere Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in den politischen Prozess könne ein Mittel sein. Derzeit seien die direktdemokratischen Elemente in der österreichischen Verfassung wie Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen eher schwach ausgeprägt, skizzierte Fürst, einzig die Volksabstimmung sei verbindlich, werde aber kaum eingesetzt. Das Gesetzgebungsmonopol liege zur Gänze beim Nationalrat, ohne Parlament sei kein Gesetzesbeschluss möglich.

Auch bei einer Umsetzung des Demokratiepakets 2013 würde man grundsätzlich am bisherigen System nicht rütteln, hielt Fürst fest. Eine echte Volksgesetzgebung werde nicht zugelassen, da die Letztentscheidung beim Nationalrat bleibe. Ihrer Meinung wäre es durchaus möglich, diesen  Grundsatz über Bord zu werfen, allerdings müsste man darüber eine Volksabstimmung abhalten, da der Verfassungsgerichtshof in einem Erkenntnis zur Vorarlberger Wahlordnung im Jahr 2001 festgestellt habe, dass das Gesetzgebungsmonopol des Parlaments zu den Eckpfeilern der bestehenden Verfassung gehöre.

Bedenken äußerte Fürst dahingehend, dass im Demokratiepaket viele Einschränkungen für Volksbefragungen nach erfolgreichem Volksbegehren vorgesehen sind. Sie hinterfragte etwa den Umstand, dass über Staatsverträge keine Volksbefragungen möglich sein sollen, und urgierte eine Gleichstellung von Volk und Nationalrat. Die Bevölkerung solle über alles abstimmen dürfen, über das auch der Nationalrat entscheiden dürfe. Unschlüssig ist Fürst, ob mit dem Demokratiepaket das erreicht werden kann, was man wolle, nämlich weniger Politikverdrossenheit. Ihre kurze Antwort auf diese Frage: "vielleicht".   

Gamper: Mehr direkte Demokratie liegt im internationalen Trend

Anna Gamper, Professorin am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre der Universität Innsbruck, wies darauf hin, dass die österreichische Verfassung von Anfang an der repräsentativen Demokratie verpflichtet gewesen sei. Sie habe allerdings von Anfang an auch einzelne direktdemokratische Elemente enthalten, die man im Laufe der letzten Jahrzehnte vorsichtig ausgebaut habe. Gamper erinnerte in diesem Zusammenhang etwa an die Einführung der Volksbefragung, die Herabsetzung der Hürde für Volksbegehren und die Ermächtigung für direktdemokratische Abstimmungen auf Gemeindeebene. Damit sei man dem internationalen Trend gefolgt, weltweit gehe die Entwicklung hin zu mehr Referenden.

Wie Fürst hob Gamper hervor, dass ein radikaler Paradigmenwechsel, also etwa die Einführung einer Volksgesetzgebung unter Umgehung des Parlaments, jedenfalls einer Volksabstimmung zu unterziehen wäre. Das Demokratiepaket 2013 sieht ihr zufolge aber keinen derartigen Paradigmenwechsel vor, eine Gesamtänderung der Bundesverfassung sei damit nicht verbunden. Ob das Modell des qualifiziert unterstützten Volksbegehrens eingeführt wird, ist für Gamper eine politische Entscheidung, sie urgierte allerdings in einzelnen Punkten legistische Nachschärfungen, etwa was die vorgesehenen Anfechtungsmöglichkeiten beim Verfassungsgerichtshof oder die Festlegung unzulässiger Themen betrifft. Die Befürchtung, dass der politische Druck auf das Parlament nach einer positiven Volksbefragung so groß wird, dass dieses de facto keine Chance hat, anders zu entscheiden, teilt Gamper nicht.

Eine andere Möglichkeit, die direkte Demokratie zu stärken, wäre es nach Meinung von Gamper, das Instrument der Volksabstimmung und das Instrument der Volksbefragung häufiger von sich aus einzusetzen. Zudem könnte man die Hürden für Volksbegehren weiter herabsetzen, den Gegenstand von Volksbefragungen ausweiten und Bürgerräte nach Vorarlberger Muster zum Meinungsaustausch mit den BürgerInnen einrichten.

Hesse: Demokratiepaket 2013 würde repräsentative Demokratie schwächen

Nach Meinung von Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, geht es beim Demokratiepaket 2013 um die zentrale Frage, ob die Mehrheit der StimmbürgerInnen ein Gesetz erzwingen können solle, für das es im Nationalrat oder in einem Landtag keine Mehrheit gibt. Zwar sei nach einem erfolgreichen Volksbegehren keine verpflichtende Volksabstimmung, sondern lediglich eine verpflichtende Volksbefragung vorgesehen, materiell macht das seiner Meinung nach aber wenig Unterschied. Der Nationalrat werde durch eine positive Volksbefragung einem Druck ausgesetzt, der sehr nahe an eine formelle Anordnung komme, meinte er. Damit würde man ihm Handlungsspielraum entziehen.

Da bei Volksbefragungen keine Mindestwahlbeteiligung vorgesehen sei, kann das laut Hesse dazu führen, dass eine gemessen an der Gesamtbevölkerung kleine Gruppe, die sich auf ein bestimmtes Thema fokussiert, die Gesetzgebung in Österreich bestimmen kann und das Parlament als allgemeiner Vertretungskörper der Bevölkerung de facto ausgehebelt wird. Dieses Umstands sollte man sich bewusst sein, mahnte er. Jede Schwächung von repräsentativ-demokratischen Institutionen bedeute auch eine Schwächung des demokratischen politischen Systems.

Schwierig ist für Hesse auch die Beurteilung, ob der Nationalrat nun das Anliegen eines Volksbegehrens umgesetzt hat oder nicht. Die Frage sei nicht trivial und keine rechtliche, sondern eine politische Fragestellung, gab er zu bedenken. Man mute dem Verfassungsgerichtshof zu, eine politische Entscheidung zu treffen. Auch der Ausnahmekatalog ist für ihn unsystematisch. Zusammenfassend meinte Hesse, es sei möglich, im Rahmen der bestehenden Verfassungsordnung das Demokratiepaket 2013 umzusetzen, man solle aber genau prüfen, was das für die parlamentarischen Institutionen und die repräsentative Demokratie bedeute.

Merli: Man braucht Sicherungen gegen populistischen Missbrauch

Franz Merli, stellvertretender Leiter des Instituts für Österreichisches, Europäisches und Vergleichendes öffentliches Recht, Politikwissenschaft und Verwaltungslehre an der Universität Graz, stimmte seinen VorrednerInnen zu, dass das Demokratiepaket 2013 ohne eine Gesamtänderung der Bundesverfassung eingeführt werden könne. Seiner Ansicht nach wäre es aber notwendig,  das neue Instrument einer qualifiziert unterstützten Volksbefragung vor populistischem Missbrauch zu schützen. Bei derartigen Reformen gebe es immer die Gefahr, dass diese von Leute genutzt würden, die bestimmte Zwecke verfolgen, mahnte er.

Das Argument der Volkssouveränität und der "Weisheit des Volkes" ist für Merli kein überzeugendes. Das Volk, auf das sich Artikel 1 der Verfassung berufe, sei schließlich ein anderes Volk als das, das als Betreiber eines Volksbegehrens fungiere. Volksbegehren würden oft von bestimmten Medien oder Parteien gepusht. Es gebe im Übrigen auch andere Beschränkungen des Volkes, etwa das Verbot, nationalsozialistische Parteien zu wählen, gab Merli zu bedenken.

Das Demokratiepaket 2013 sieht zwar, wie Merli einräumte, einige Schranken für Volksbefragungen vor, diese sind seiner Ansicht nach aber verbesserungsbedürftig. Er würde etwa einzelne Themen zur Gänze ausschließen, etwa Initiativen, die auf eine Verschlechterung der Rechtsstellung von Minderheiten abzielen. Schließlich hätten Minderheiten wenig Chancen, sich in einem direkt demokratischen Prozess durchzusetzen. Für überflüssig hält Merli hingegen, dass die BetreiberInnen eines Volksbegehrens finanzielle Bedeckungsvorschläge machen müssten.

Öhlinger: Druck auf Parlament ja, Automatismus problematisch

Verfassungsexperte Theo Öhlinger hob hervor, dass das Demokratiepaket 2013 nicht zuletzt eine Reaktion darauf war, dass klassische Volksbegehren in der Regel folgenlos bleiben. Für ihn ist der eigentlich Sinn des Modells, Druck auf den Nationalrat auszuüben, damit die Politik nicht mehr so einfach wie bisher Anliegen der Bevölkerung ignorieren kann. Wenn man das Modell sinnvoll einsetze, führe das zu einer Stärkung des Parlamentarismus, ist er überzeugt.

Wesentlich sei ein intensiver Diskurs zwischen InitiatorInnen von Volksbegehren und der Politik. Öhlinger sieht es dabei durchaus auch als Aufgabe der Abgeordneten, die BetreiberInnen eines Volksbegehrens im Rahmen der parlamentarischen Beratungen auf Mängel der Initiative aufmerksam zu machen. Eine Grundschwäche des Modells ist für ihn der Automatismus, es sei sehr unpräzise geregelt, wann ein Volksbegehren als durch den Nationalrat umgesetzt gilt. Begleitend zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit Volksbegehren für notwendig erachtet Öhlinger einen Ausbau der Ressourcen des Parlaments, etwa durch einen leichteren Zugang der Nationalratsausschüsse zur Expertise der Ministerien.

Pichler fordert mehr Bürgerdemokratie

Johannes Pichler, Professor am Institut für Österreichische Rechtsgeschichte und Europäische Rechtsentwicklung der Universität Graz, bewertete das Demokratiepaket 2013 als viel zu wenig weitgehend und forderte im Sinne einer "kühneren Gesamtarchitektur" einen klaren Schritt in Richtung mehr Bürgerdemokratie. Der Hausherr bzw. der Eigentümer im Land sei schließlich der Bürger und 80% der Bevölkerung würden für mehr Volksabstimmungen, 70% für mehr Volksbegehren und 60% für mehr Volksbefragungen eintreten, argumentierte er.

Pichler ist überzeugt, dass die BürgerInnen viel reifer sind, als ihnen zugestanden wird. Wenn man die Bevölkerung redlich darüber aufkläre, dass sie sich zwar alles wünschen können, das aber auch selbst bezahlen müssen, würden sie sorgfältige Entscheidungen treffen, glaubt er. Es gebe keinen Anlass, "von einer Pöbelherrschaft zu zetern". Um Missbrauch direktdemokratischer Instrumente zu verhindern, würde es ihm zufolge reichen, die jeweilige Kampagnenfinanzierung offenzulegen.

Nach Meinung von Pichler würde eine stärkere Bürgerbeteiligung nicht nur das Selbstvertrauen des Volkes stärken und damit den Mut zum aufrechten Gang fördern, sondern die BürgerInnen wieder in die Politik zurückholen. Er zitierte in diesem Zusammenhang eine Studie, der zufolge nur noch 19% aller BürgerInnen und nur noch 10% aller jungen Leute sich für Politik interessieren. Dass die repräsentative Demokratie damit überflüssig wird, glaubt Pichler nicht, schließlich hätten die BürgerInnen nicht Zeit und Lust, jeden Tag Politik zu machen. Man brauche aber eine neue Kultur des politischen Miteinanders und der politischen Teilhabe. Man müsse weg von "Quasselforen" zu gesellschaftsgestaltender Governance kommen.

Pichler sprach sich in diesem Sinn für eine verpflichtende Volksabstimmung bei erfolgreichem Volksbegehren aus, wobei seiner Ansicht nach eine Zustimmungshürde bei Initiativen mit einfachgesetzlichem Anliegen von 4% bis 6% und eine Zustimmungshürde von 6,5% bis 7,5% bei Verfassungsänderungen sinnvoll wäre. Pichler plädierte zudem dafür, den Bürgerdialog durch Bürgerräte auf allen Ebenen zu fördern.

Demokratiereform: Positionen der Parlamentsfraktionen

Im Anschluss an die Expertenstatements kamen die Parlamentsfraktionen zu Wort. Geht es nach der SPÖ, sollen bestehende direktdemokratische Instrumente attraktiviert werden, das etwa durch ein Rederecht für ErstunterzeichnerInnen von Volksbegehren im Parlament oder eine verstärkte Wählermobilität. Die ÖVP sieht direktdemokratische Instrumente als Ergänzung zum repräsentativen Modell und tritt zudem für eine intensivere Teilhabe der Bevölkerung am politischen Diskurs ein. "Es gelte, die BürgerInnen mitzunehmen", sagte hier VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl.

Für die FPÖ steht fest, dass das Parlament nicht mehr Entscheidungskompetenzen als die Bevölkerung haben soll und fordert eine "echte Gesetzesinitiative" für die Bevölkerung. Zudem soll es die Möglichkeit geben, bereits beschlossene Gesetze durch eine Veto-Volksabstimmung zu Fall zu bringen.

Grüne und NEOS sprechen sich unisono für eine verpflichtende Volksabstimmung aus, wird ein Volksbegehren von mehr als 10 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt. Die NEOS fordern zudem, dass parlamentarische Ausschüsse in Hinkunft öffentlich gemacht werden.

Das Recht auf Information für den Bürger als zentrale Forderung untermauerte auch Rouven Ertlschweiger für das Team Stronach. Weitere Forderungen betreffen die Einführung von BürgervertreterInnen mit Stimmrecht im Parlament neben den bestehenden Abgeordneten und die Reduzierung der Abgeordneten-Anzahl von 183 auf 150, davon 100 Abgeordnete und 50 BürgervertreterInnen.

SPÖ: Bestehende Instrumente attraktivieren

Von Seiten der SPÖ sah Klubobmann Andrea Schieder die zentrale Frage darin, wie bestehende Instrumente der direkten Demokratie attraktiviert werden können. Beispiele dafür seien etwa eine verstärkte Wählermobilität, ein Rederecht für ErstunterzeichnerInnen von Volksbegehren im Parlament oder, dass Volksbegehren und Bürgerinitiativen elektronisch unterstützt werden können. Als notwendig erachtete er dabei aber auch die Abwägung zwischen einzelnen Sachfragen und gesamtgesellschaftlichen Interessen. Teil dieser Abwägung sei mitunter die Frage nach dem Wert und der Wertschätzung von Demokratie. "Wir müssen die Wertschätzung der Beteiligung der BürgerInnen an der Demokratie erhalten", sagte er. Positiv beurteilte er die "neuen Wege" hinsichtlich der Teilnahmemöglichkeiten von BürgerInnen bei der Enquete-Kommission.

ÖVP: Direktdemokratische Instrumente als Ergänzung für repräsentatives Modell

Die ÖVP bekenne sich zur repräsentativen Demokratie, stehe aber auch für eine Ergänzung durch direktdemokratische Instrumente ein, sagte Wolfgang Gerstl. Es gelte, die BürgerInnen im Sinne des deliberativen Demokratieverständnisses in der politischen Arbeit und im Gesetzgebungsprozess mitzunehmen und teilhaben zu lassen. Die Kluft zwischen der Bevölkerung und der Politik müsse minimiert werden, sagte Gerstl und sah Möglichkeiten dafür in der Stärkung der direkten Demokratie einerseits, andererseits auch in der Einführung von Politischer Bildung als Pflichtschulfach oder einem Mehr an Transparenz etwa durch die Abschaffung des Amtsgeheimnisses. Umgekehrt erwarte sich die Politik, dass der Wähler die Verantwortung nicht nur bei der Politik, sondern auch bei sich selbst sieht, wie Gerstl geltend machte. "Wir tragen als Gesellschaft alle Verantwortung", so sein Resümee.

FPÖ: Was das Parlament darf, muss auch für die Bevölkerung gelten

Die FPÖ will die Möglichkeit einer "echten Gesetzesinitiative" für die Bevölkerung, denn direkte Demokratie finde zur Zeit nur von oben statt, machte Harald Stefan für seine Fraktion geltend. Die zweite Forderung der Freiheitlichen zielt darauf ab, der Bevölkerung zudem die Möglichkeit einzuräumen, bereits beschlossene Gesetze durch eine Veto-Volksabstimmung zu Fall zu bringen. Dadurch sei auch die repräsentative Demokratie neu gefordert, sagte er, immerhin gehe es darum, den Staat weiterzuentwickeln. Die FPÖ wolle nicht die repräsentative Demokratie abschaffen, sondern durch direktdemokratische Mittel ergänzen, so Stefan. Das Argument der Gefahr eines verstärkten Populismus hinsichtlich der Stärkung von direkter Demokratie wollte der FP-Mandatar nicht gelten lassen. Bereits jetzt gebe es Populismus und Kampagnisierung. "Was das Parlament darf, muss auch ich die Bevölkerung können", so die FP-Forderung.

Grüne wollen Volksabstimmung bei hoch unterstützten Volksbegehren

Geht es nach den Grünen, sollen BürgerInnen die Möglichkeit eingeräumt bekommen, über ihre eigenen Initiativen letztendlich auch entscheiden zu können. Volksbegehren sollten ihrer Meinung in der Art aufgewertet werden, dass besonders hoch unterstützte Volksbegehren zu einer Volksabstimmung über den Gesetzesentwurf führen. Das Grünen-Modell orientiert sich damit stark am deutschen Dreistufen-Modell der Volksgesetzgebung, machte Daniela Musiol geltend. Die bereits in Diskussion stehende Volksbefragung nach einem Volksbegehren sei ein Kompromiss, sagte sie. Grundsätzlich positiv wertete Musiol die verstärkte Möglichkeit der Bürgerbeteiligung bei der Enquete-Kommission, für sie sei es aber eine Minimalvariante. Fehl am Platz sei eine Diskussion über Politikverdrossenheit, meinte Musiol zudem, direkte Demokratie sei nämlich ein Wert an sich.

Team Stronach für BürgerverterInnen mit Stimmrecht im Parlament

Für das Team Stronach brachte Rouven Ertlschweiger zentrale Forderungen vor. Diese betreffen die Einführung von Bürgerrednern mit Stimmrecht im Parlament neben den bestehenden Abgeordneten und die Reduzierung der Abgeordneten-Anzahl von 183 auf 150, davon 100 Abgeordnete und 50 BürgervertreterInnen. Zudem will das Team Stronach Hürden bei den direktdemokratischen Instrumenten abbauen, ganz im Gegenteil sollten diese Motivation zur Beteiligung sein, so Ertlschweiger. Eine weitere Forderung der Oppositionsfraktion ist die Einführung von Politischer Bildung als Pflichtfach und das Recht des Bürgers auf Information über den Gesetzgebungsprozess. "Die Zeit des hinter verschlossenen Türen Verhandelns ist vorbei", sagte Ertlschweiger und sprach sich dafür aus, BürgerInnen bei wichtigen Entscheidungen vermehrt einzubinden.

NEOS wie Grüne für Volksabstimmung nach erfolgreichem Volksbegehren

Wie die Grünen fordern auch die NEOS eine verpflichtende Volksabstimmung, wird ein Volksbegehren von mehr als 10 Prozent der Wahlberechtigten unterstützt. Die Politik selbst müsse direktdemokratische Instrumente ernst nehmen und nicht wie im Fall des Bildungsvolksbegehrens mit einem Nebensatz im Nationalrat verkommen lassen, sagte Nikolaus Scherak von den NEOS. Essentiell sei auch eine Erleichterung der Hürden, ein zentrales Wählerregister sei längst überfällig. Ein wesentlicher Schritt sei zudem, das Parlament zu öffnen und die Beteiligung von BürgerInnen zu ermöglichen. "Parlamentarismus muss lebendiger werden", sagte Scherak und stand für mehr Transparenz ein. Zentrale Forderung der NEOS ist des Weiteren, parlamentarische Ausschüsse öffentlich zu machen, auch etwa durch einen Live-Stream im Internet.

Die Mitglieder der Enquete-Kommission

Der Enquete-Kommission gehören folgende 18 Abgeordnete als stimmberechtigte Mitglieder an: Doris Bures, Josef Cap, Andrea Kuntzl, Andreas Schieder, Peter Wittmann (alle SPÖ), Asdin El Habbassi, Wolfgang Gerstl, Beatrix Karl, Karlheinz Kopf, Johannes Schmuckenschlager (alle ÖVP), Christian Hafenecker, Norbert Hofer, Harald Stefan, Petra Steger (alle FPÖ), Daniela Musiol, Dieter Brosz (beide Grüne), Rouven Ertlschweiger (Team Stronach) und Nikolaus Scherak (NEOS).

Dazu kommen neun weitere von den Parteien nominierte ständige Mitglieder ohne Stimmrecht: Bundesrat Christian Füller und Bundesrat Reinhard Todt, nominiert von der SPÖ, der Politologe Klaus Poier und Bundesrat Gottfried Kneifel, nominiert von der ÖVP, Rechtsanwältin Susanne Fürst und Bundesrat Hermann Brückl, nominiert von der FPÖ, Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin von Mehr Demokratie Deutschland, nominiert von den Grünen, der Politikwissenschaftler Paul Luif, nominiert vom Team Stronach, Verfassungsexperte Theo Öhlinger, nominiert von den NEOS. Sie können wie die Abgeordneten durch Ersatzmitglieder vertreten werden.

Schließlich haben acht ausgeloste BürgerInnen ein Teilnahmerecht an allen öffentlichen Sitzungen der Enquete-Kommission: Heinz Emhofer, Günther Liegl, Michelle Missbauer, Felix Ofner, Marlen Ondrejka Harald Petz, Barbara Ruhsmann und Helga Schattauer.

Bis zum Sommer hat die Enquete-Kommission noch weitere sechs Sitzungen anberaumt. Neben der Weiterentwicklung der direkten Demokratie wird es unter anderem auch um verbesserte Arbeitsbedingungen für Abgeordnete und mehr Transparenz der parlamentarischen Arbeit gehen. Als stellvertretende Vorsitzende der Kommission wurden Zweiter Nationalratspräsident Karlheinz Kopf und Dritter Nationalratspräsident Norbert Hofer gewählt. (Fortsetzung Enquete-Kommission) gs/keg

HINWEIS: Die Anhörungen der Enquete-Kommission sind öffentlich und werden via Live-Stream auf www.parlament.gv.at übertragen. Über den Twitter-Hashtag #EKDemokratie können BürgerInnen ihre Ideen direkt in die Diskussion einbringen. Auch Stellungnahmen per E-Mail zu den einzelnen Diskussionsblöcken sind möglich, senden Sie diese bitte mit dem jeweiligen Betreff an: demokratie@parlament.gv.at. Mehr Informationen finden Sie auf www.parlament.gv.at .

Fotos von der ersten Sitzung der Enquete-Kommission finden Sie im Fotoalbum auf www.parlament.gv.at.