Parlamentskorrespondenz Nr. 1254 vom 18.12.2014

Bundesrat startet Debatte über Reform des Finanzausgleichs

Weitere Themen: Steuerbetrug, E-Zigaretten, Bankenabwicklung

Wien (PK) – Mit wichtigen Finanzmaterien schloss der Bundesrat die lange Plenardebatte zum Ende seines Arbeitsjahres 2014 ab. Zunächst ging es um ein 2. Abgabenänderungsgesetz 2014, das neben Vereinfachungen und Klarstellungen im Steuerrecht eine Erweiterung des Tabakmonopols auf E-Zigaretten bringt. Die Sammelnovelle umfasst auch ein EU-Finanzstrafbehörden-Zusammenarbeitsgesetz, das den grenzüberschreitenden Informationsaustausch der Finanzbehörden intensiviert und den Kampf gegen den Steuerbetrug verschärfen soll. Eine Mehrheit sprach sich zudem für eine Novelle des Tabakgesetzes aus, mit der die Größe der Zigarettenpackungen mit 20 bzw. 25 Stück festgelegt wird. Beide Gesetze blieben mehrheitlich unbeeinsprucht.

Nikotinhaltige E-Zigaretten sollten obligatorisch in Trafiken verkauft werden, sagte Reinhard Pisec (F/W), nicht-nikotinhaltige Zigaretten sollten aber für den Verkauf bei Fachhändlern zugelassen bleiben. TrafikantInnen könnte man mit einer Senkung der Tabaksteuer besser unterstützen als durch eine Ausweitung des Tabakmonopols auf alle E-Zigaretten. Demgegenüber plädierte Edgar Mayer (V/V) für Vereinfachungen im Steuersystem und für die Verbesserung des Datenaustauschs im Kampf gegen Steuerbetrug und Schmuggel. Auch Maßnahmen gegen die Verschiebung von Gewinnen in Steueroasen seien zu begrüßen. Multinationale Konzerne sollen ihre Steuern dort bezahlen, wo sie die Infrastruktur für ihre Tätigkeit nützen.

Efgani Dönmez (G/O) kritisierte den Verlust der Existenzgrundlage vieler UnternehmerInnen, die mit E-Zigaretten ein innovatives Produkt auf den Markt bringen und zugleich Menschen beraten, die mit dem Rauchen aufhören wollen. Dönmez lehnt es ab, 50 bis 170 Einpersonenunternehmen in Österreich die Existenzgrundlage zu nehmen. Michael Lampel (S/B) schlug vor, in Studien zu erheben, wie die gesundheitlichen Auswirkungen von E-Zigaretten tatsächlich zu beurteilen seien.  

Nationalbank errechnet künftig die Durchschnittsrendite von Anleihen

    

Dann verabschiedeten die BundesrätInnen mehrheitlich neue Bestimmungen im Nationalbankgesetz für die Ermittlung der Durchschnittsrendite von Bundesanleihen und Vorkehrungen für eine geringere Dotierung der Pensionsreserve der Nationalbank, zumal Sonderpensionen in der Nationalbank gesetzlich begrenzt werden.

Reinhard Pisec (F/W) erläuterte die Berechnung der Sekundärmarktrendite als ein Austriakum, wandte sich dagegen, der Nationalbank "krampfhaft" neue Kompetenzen zu geben und plädierte für eine internationale Regelung.

Ilse Fetik (S/W) widersprach ihrem Vorredner, da sie es für sinnvoll halte, die Durchschnittsrendite von der Nationalbank errechnen zu lassen. Diese Durchschnittsrenditen haben für bestimmte Kreditverträge große Bedeutung, sagte sie.

Banken werden künftig ohne Steuergeld saniert oder abgewickelt

Ein Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz komplettiert bestehende Bestimmungen zur Sanierung und Restrukturierung von Banken. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) bekommt als Abwicklungsbehörde weitreichende Befugnisse bei der verpflichtenden Sanierungs- und Abwicklungsplanung, sie kann auch Instrumente wie Gläubigerbeteiligung und Unternehmensveräußerung einsetzen. Ziel des Gesetzes ist es, Probleme von Banken in Zukunft möglichst ohne Geld von SteuerzahlerInnen und Staat zu lösen.

Ein gutes Gesetz, meinte Reinhard Pisec (F/W), das die FPÖ aber ablehne, weil es zu spät komme und die vorgesehene Abwicklung von Banken zu lange dauere. Christian Poglitsch (V/K) sprach von einem sehr guten Gesetz, das in Zukunft verhindern werde, dass SteuerzahlerInnen zur Rettung von Banken herangezogen werden müssen.

Die Bedeutung der Banken für die Volkswirtschaft unterstrich Ilse Fetik (S/W) und warnte vor geschäftsschädigender Polemik gegen Geldinstitute. Das vorliegende Gesetz sei ein Schritt auf dem Weg zur europäischen Bankenunion und ermögliche frühe Eingriffe, um Bankinsolvenzen zu vermeiden. Marco Schreuder (G/W) meinte, ein Insolvenzrecht für Banken sei hoch an der Zeit - hätte man es schon vor der Krise gehabt, hätte man den SteuerzahlerInnen viel Geld erspart.

Justizminister Wolfgang Brandstetter erklärte, warum es ein spezielles Insolvenzrecht für Banken brauche und hielt es für wichtig, dass künftig die Spezialisten von der FMA für die Abwicklung von Banken zuständig sein werden und nicht Konkursrichter.

Finanzausgleich verlängert – Reformdebatte im Bundesrat gestartet

Da Bund, Länder und Gemeinden Zeit für Beratungen über eine grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs brauchen, haben sie die Verlängerung des geltenden Finanzausgleichs um zwei Jahre, nämlich bis Ende 2016 vereinbart. Diese Vereinbarung passierte samt flankierenden Änderungen im Finanzausgleichsgesetz heute auch den Bundesrat mehrheitlich. Für die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen und der Transparenzdatenbank ist für 2015 und 2016 ein Beitrag des Bundes von jeweils 10 Mio. € an die Länder vorgesehen. Zweckzuschüsse für den Ausbau der Kinderbetreuung und der frühen sprachlichen Förderung an die Länder bleiben aufrecht. 15a-Vereinbarungen über Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, die thermische Gebäudesanierung und die bedarfsorientierte Mindestsicherung gelten automatisch weiter. Die mit Ende 2014 befristeten Vereinbarungen über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Abgeltung der medizinischen Versorgung der Insassen von Justizanstalten in öffentlichen Spitälern wurden bis 2016 verlängert. Die im Transparenzdatenbankgesetz vorgesehene Frist für die Einsicht der Länder in Bundesdaten wird um ein Jahr auf den 31. Dezember 2015 verschoben. Im Gebührengesetz wird die Bestimmung für den Kostenersatz an Gemeinden für die Ausstellung gebührenbefreiter Reisepässe verfassungskonform geregelt.

Vorschläge zur Reform des Finanzausgleichs

Im Interesse der direkten Demokratie sprach sich Christoph Längle (F/V) dafür aus, den Ländern Steuerhoheit zu geben. Sonja Ledl-Rossmann (V/T) machte darauf aufmerksam, dass mit der Verlängerung des Finanzausgleichs auch der Bundeszuschuss für die Transparenzdatenbank und zweckgebundene Zuwendungen für die Kinderbetreuung und für die 24-Stunden-Betreuung verlängert werden. Efgani Dönmez (G/O) mahnte eine grundlegende Reform des Finanzausgleichs und des Föderalismus ein, wie er bereits für 2010 geplant gewesen sei. Ausgaben seien mit konkreten Aufgaben und konkreten Einnahmen zu verknüpfen und Maßnahmen gegen Unter- und Überversorgung zu ergreifen. Ilse Fetik (S/W) schloss sich Ledl-Rossmann an und wünschte sich eine konstruktive Debatte mit guten Ergebnissen in Richtung auf eine Aufgabenorientierung im Finanzausgleich. Auch Edgar Mayer (V/V) unterstrich die Notwendigkeit, den Finanzausgleich fortzuschreiben und die Mittel zur Verfügung zu stellen, die man brauche, um etwa die Verwaltungsgerichtsbarkeit auszubauen.

Bundesminister Wolfgang Brandstetter wies auf die Idee des Finanzministers hin, den Finanzausgleich aufgabenorientiert zu gestalten und Zuständigkeiten zusammenzuführen, sei es im Strafvollzug oder im Bildungswesen. Im März 2015 wird ein Kick-off-  Meeting zum Start der Verhandlungen über den neuen Finanzausgleich stattfinden, kündigte der Minister an.

Auf Antrag von Gottfried Kneifel (V,O) und Reinhardt Todt (S,W) verabschiedete der Bundesrat schließlich mehrheitlich einen Gesetzesantrag (209/A-BR/2014) zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Korrigiert wird ein redaktionelles Versehen bei der Aufhebung des Verwertungsverbots von Geldwäscheverdachtsmeldungen im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016. Marco Schreuder (G/W) begründete die Ablehnung der Grünen mit der Ablehnung der dem Gesetz zugrundeliegenden EU-Richtlinie, die unter massivem Einfluss von Lobbyisten verwässert worden sei, sagte Schreuder.

Vorsitz im Bundesrat wechselt von Kärnten nach Niederösterreich



Ab Jänner 2015 wird Bundesrätin Sonja Zwazl (V/N) für das Land Niederösterreich den Vorsitz in der Länderkammer übernehmen und die amtierende Präsidentin Ana Blatnik (S/K) ablösen. Inge Posch-Gruska (S/B) und Harald HIMMER (V/W) wurden in der heutigen Sitzung der Länderkammer als VizepräsidentInnen einstimmig wiedergewählt. (Schluss) fru


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