Parlamentskorrespondenz Nr. 64 vom 28.01.2015

Hypo-Untersuchungsausschuss: GO-Ausschuss nahm Beratungen auf

Wesentliche Entscheidungen sollen erst im Februar getroffen werden

Wien (PK) – Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat heute die Beratungen über das Verlangen der Opposition auf Einsetzung eines Hypo-Untersuchungsausschusses formal aufgenommen. Entscheidungen wurden, wie zwischen den Fraktionen vereinbart, noch keine getroffen, die eigentliche Diskussion über das Verlangen soll am 19. Februar erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen, wie etwa die Listen für die Funktion des Verfahrensrichters und des Verfahrensanwalts, vorliegen. Bis dahin wurde die Sitzung von Ausschussobmann Karlheinz Kopf unterbrochen.

Der GO-Ausschuss hat unter anderem die Aufgabe, das Oppositionsverlangen auf seine formale Korrektheit zu prüfen, die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zu bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss zu fassen sowie – auf Vorschlag der Nationalratspräsidentin – den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt zu wählen. Für den entsprechenden Bericht an den Nationalrat hat er nun gemäß der neuen Verfahrensordnung vier Wochen Zeit. Sollte sich die Ausschussmehrheit wider Erwarten gegen den Hypo-U-Ausschuss querlegen, könnten FPÖ, Grüne und NEOS den Verfassungsgerichtshof anrufen.

Basis für die Wahl des Verfahrensrichters bzw. des Verfahrensanwalts bildet eine ständige Liste von Personen, die vom amtierenden Nationalratspräsidenten, im gegebenen Fall also von Nationalratspräsidentin Doris Bures, jeweils für die Dauer einer Gesetzgebungsperiode zu führen ist. Diese Liste soll einer Vereinbarung zwischen den Fraktionen zufolge ebenso in der nächsten Präsidialkonferenz beraten werden wie die noch ausstehende Ausführungsverordnung zum neuen Informationsordnungsgesetz. "Bewerbungen" sind noch bis zum 30. Jänner möglich. Für die neue Position des Verfahrensrichters kommen insbesondere pensionierte RichterInnen in Betracht. (Schluss) gs/jan