Parlamentskorrespondenz Nr. 65 vom 28.01.2015

Aus für Amtsgeheimnis: Verfassungsausschuss nahm Beratungen auf

Opposition sieht noch etliche offene Fragen

Wien (PK) – Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute die Beratungen über den Regierungsentwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses aufgenommen. In der knapp einstündigen Generaldebatte ging es vor allem darum, wo es nach Meinung der Opposition noch hakt und welche Fragen noch zu klären sind. Gegen das grundsätzliche Aus für die Amtsverschwiegenheit gab es jedenfalls keine Einwände, nun soll zunächst laut ÖVP-Abgeordnetem Wolfgang Gerstl auf Ebene der Verfassungssprecher weiterverhandelt werden. Kanzleramtsminister Josef Ostermayer will auch außerparlamentarische Initiativen einbinden.

FPÖ, NEOS und Grüne äußerten in der Debatte unter anderem die Befürchtung, dass die vorgesehenen Verfassungsbestimmungen durch einfache Bundes- und Landesgesetze wieder ausgehebelt werden können. Zudem drängten die Abgeordneten Nikolaus Scherak (N) und Albert Steinhauser (G) auf die Einrichtung eines Informationsbeauftragten. Die FPÖ mahnte auch Vorkehrungen gegen einen möglichen Missbrauch der neuen Informationsfreiheit ein. Die von der Regierung vorgeschlagene Änderung der Bundesverfassung kann nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, die Koalitionsparteien benötigen also entweder die Zustimmung der FPÖ oder der Grünen.

Regierung will Behörden zu aktiver Informationspolitik verpflichten

Im Konkreten will die Regierung mit dem vorliegenden Verfassungsgesetz (395 d.B. ) alle Behörden verpflichten, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen. Gleichzeitig soll den BürgerInnen ein weitreichendes Auskunftsrecht eingeräumt werden. Damit soll staatliches Handeln transparenter werden, wie es in den Erläuterungen heißt. Allerdings sind in beiden Fällen zahlreiche Einschränkungen vorgesehen, so ist etwa das Grundrecht auf Datenschutz jedenfalls zu beachten. Auch wenn die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit durch Veröffentlichungen oder Auskunftserteilungen gefährdet würde, wenn dies zur Wahrung von wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Gebietskörperschaften geboten ist oder wenn es zwingende außenpolitische Gründe erfordern, soll weiter Geheimhaltungspflicht gelten. Ebenso bliebe der Öffentlichkeit der Zugang zu Dokumenten, die der Vorbereitung einer Entscheidung dienen, laut Regierungsentwurf verwehrt.

Gelten sollen die neuen verfassungsrechtlichen Vorgaben sowohl für die Ministerien und die Landesverwaltungen als auch für das Parlament, die Gerichte sowie weitere Organe des Bundes und der Länder. Außerdem werden – in eingeschränkter Form – auch Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, miteinbezogen. Sie müssen dem Entwurf zufolge allerdings nur insoweit Informationen veröffentlichen bzw. Informationszugang gewährleisten, als dadurch nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährdet wird.

Detaillierte Ausführungsbestimmungen zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben, etwa was die Gebührenfrage betrifft, liegen noch nicht vor. Das soll einfachen Bundes- und Landesgesetzen vorbehalten bleiben. Laut Entwurf kann jedes Land in seinem Vollzugsbereich eigene Ausführungsregelungen beschließen.

Gemeinsam mit der Regierunsvorlage wurden auch ein Antrag der NEOS (6/A ) und ein Antrag der Grünen (18/A ) mitverhandelt. Beide zielen auf eine grundsätzliche Auskunftspflicht der Behörden im Sinne einer umfassenden Informationsfreiheit ab.

FPÖ begrüßt angedachte Transparenz, will Missbrauch aber vorbeugen

Seitens der FPÖ betonte Abgeordneter Philipp Schrangl, dass die FPÖ die angedachte Transparenz begrüße. Dem vorliegenden Entwurf könne seine Fraktion aber nicht zustimmen, es gebe zu viele offene Fragen, erklärte er. Schrangl fürchtet etwa, dass mit der vorgesehenen Ermächtigung für die Länder und den Bundesgesetzgeber, weitere Ausnahmen von der Auskunftspflicht festzulegen, die Verfassungsbestimmungen ausgehebelt werden könnten. Außerdem mahnte er Vorkehrungen gegen einen Missbrauch der Informationsfreiheit, etwa durch Massenanfragen, ein.

Was die Frage der Gebühren betrifft, meinte Schrangl, die Auskünfte sollten nicht gratis sein, da alles, was gratis sei, nichts wert sei. Seiner Ansicht nach darf der Informationszugang aber auch nicht durch zu hohe Kosten erschwert werden.

NEOS und Grüne fordern Informationsbeauftragten

Ein grundsätzliches Bekenntnis zur Informationsfreiheit legte auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak ab. Vieles in der Regierungsvorlage sei aber noch nicht geklärt und nicht nachvollziehbar, meinte er. So vermisst er etwa eine allgemeine Pflicht zur Verhältnismäßigkeitsprüfung. Es solle in jedem Fall zwischen öffentlichem und allgemeinem Interesse abzuwägen sein. Überdies sollten Dokumente nachträglich veröffentlicht werden müssen, sobald das öffentliche Interesse an einer Geheimhaltung weggefallen ist, forderte Scherak. Die Gebühren sollte man seiner Auffassung nach so niedrig wie möglich halten.

Sowohl Scherak als auch Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser machten sich darüber hinaus für die Einrichtung eines Informationsbeauftragten stark. Angesichts des bestehenden Machtverhältnisses zwischen BürgerInnen und staatlichen Behörden würde ein solcher Beauftragter, der bestimmten Sachverhalten auch investigativ nachgehen könnte, Sinn machen, betonte Scherak. Steinhauser nannte die Einführung eines Informationsbeauftragten "eine bestechende Idee", von der er nur dann abrücken will, wenn mit einem Alternativvorschlag der gleiche Zweck, nämlich ein rascher und unkomplizierter Zugang von BürgerInnen zu Informationen, erreicht werden kann.

Generell hob Steinhauser hervor, dass ein Aus für das Amtsgeheimnis ein Meilenstein wäre. Damit würde das Verhältnis zwischen Staat und BürgerInnen neu definiert, meinte er und zeigte sich überzeugt, dass sich dadurch auch der Umgang von Behörden mit den BürgerInnen ändern würde.

Ein Knackpunkt ist für Steinhauser die Frage, welche Ausnahmetatbestände verankert und wie diese formuliert werden. Man müsse auf jeden Fall sicherstellen, dass die Informationsfreiheit nicht durch einfache Landes- oder Bundesgesetze ausgebootet werden könne. Er drängte außerdem auf bundesweit einheitliche Regelungen, den BürgerInnen sei es nicht zumutbar, sich durch neun Landesgesetze und ein Bundesgesetz mit möglicherweise unterschiedlichen Vorgaben und Fristen durchzulesen.

Steinhauser warnte darüber hinaus davor, das Interpellationsrecht der Abgeordneten durch den Gesetzentwurf einzuschränken. Das Parlament müsse alle angeforderten Informationen erhalten. Durch das neue Informationsordnungsgesetz sei ohnehin sichergestellt, dass heikle Informationen nur eingeschränkt zugänglich seien. Alle drei Oppositionsparteien legten außerdem Wert darauf, die geplanten Ausführungsbestimmungen gemeinsam mit dem Verfassungsgesetz zu diskutieren.

ÖVP und Team Stronach: Klärungsbedarf bei staatsnahen Unternehmen

Seitens der Koalitionsparteien bekannte sich ÖVP-Abgeordnete Michaela Steinacker zum gläsernen Staat. Sie sieht, was die Informationsverpflichtung für Rechnungshof-geprüfte Unternehmen betrifft, allerdings noch einigen Klärungsbedarf. So wies sie etwa auf das Spannungsfeld zwischen der vorgesehenen Auskunftsverpflichtung und der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten gemäß Aktienrecht hin. Dieses Thema wurde auch von Team-Stronach-Abgeordnetem Georg Vetter angesprochen. Wenn man das Informationsrecht sehr weit fasse, würden die BürgerInnen mehr Informationsrechte haben als ein Aktionär, gab er zu bedenken.

SPÖ-Abgeordneter Josef Cap warnte davor, einen Gegensatz zwischen Bürgerinnen und Staat heraufzubeschwören. Das Vertrauen der BürgerInnen in den Staat werde durch mehr Transparenz fraglos gestärkt werden, meinte er, man müsse aber bedenken, dass nicht alle BürgerInnen die gleichen Interessen hätten, sondern es Interessensgegensätze gebe, die von den Behörden zu berücksichtigen seien. Dass die Ausführungsbestimmungen in einfachen Gesetzen geregelt werden sollen, begründete Cap damit, dass dadurch rascher auf etwaige Probleme in der Praxis reagiert werden könne.

Ostermayer: Informationsbeauftragter nicht sinnvoll

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer äußerte sich darüber erfreut, dass es eine allgemeine Zustimmung zum vorgesehenen Paradigmenwechsel – weg vom Amtsgeheimnis, hin zur Informationsfreiheit – gebe. Es sei ihm bewusst, dass noch viele Detailfragen zu klären seien, sagte er, trotz gegenteiliger Positionen in manchen Punkten hofft er aber auf eine Einigung.

Was die Forderung nach einem Informationsbeauftragten betrifft, wertete es Ostermayer als nicht sinnvoll, neuerlich eine Sonderbehörde zu schaffen, nachdem man im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit 130 Sonderbehörden abgeschafft hat. Das Konzept der Regierung sehe vielmehr vor, bei verweigerter Auskunftserteilung einen Bescheid auszustellen, gegen den beim zuständigen Landes- oder Bundesverwaltungsgericht Rechtsmittel eingelegt werden können. Überdies gebe es auch die Volksanwaltschaft als Ombudsstelle, hob er hervor.

Dass die Ausführungsbestimmungen in neun Landesgesetzen und einem Bundesgesetz geregelt werden sollen, ist laut Ostermayer ein Kompromiss. Er habe auch ein gewisses Verständnis dafür, da die Bundesregierung keinen kompletten Überblick haben könne, wo im Einzelfall auf Länderebene ein Ausnahmetatbestand notwendig sei, sagte er. Die Sorge, damit könnte die Informationsfreiheit unterlaufen werden, teilt Ostermayer nicht, schließlich könnten überschießende Ausnahmen auf Basis des Verfassungsgesetzes beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden.

Zur Gebührenfrage merkte Ostermayer an, Gebühren seien aus seiner Sicht sinnvoll, sie dürften aber nicht prohibitiv, also abschreckend, wirken. Die Verhältnismäßigkeit gilt seiner Auffassung nach für alle Tatbestände, die Abwägung ist im Einzelfall vorzunehmen. Bei den Gerichten sei nur die Rechtsprechung nicht umfasst, sehr wohl aber die Gerichtsverwaltung. Das Interpellationsrecht der Abgeordneten sieht Ostermayer nicht gefährdet, es gebe lediglich Datenschutzschranken. Bedenken, was die Auskunftspflicht von staatsnahen Unternehmen anlagt, will er im Ausführungsgesetz berücksichtigen.

Die Beratungen über den Regierungsentwurf sowie über die Anträge der NEOS und der Grünen wurden einstimmig vertagt. (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs