Parlamentskorrespondenz Nr. 88 vom 05.02.2015

Bundesrat billigt neues Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst

FPÖ fordert Schwerarbeiterregelung und eigenes Gehaltsschema für die Exekutive

Wien (PK) – Das geänderte Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst kann noch im Februar in Kraft treten. Der Bundesrat hat mit Stimmenmehrheit beschlossen, keinen Einspruch gegen den entsprechenden Gesetzesbeschluss des Nationalrats zu erheben. In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kommen damit etliche Neuerungen in Bezug auf Gehaltseinstufungen und Vorrückungen auf BeamtInnen und Vertragsbedienstete des Bundes zu. Insgesamt sind die neuen Bestimmungen laut Beamten-Staatsekretärin Sonja Steßl budgetneutral, auch für einzelne Berufsgruppen soll es keine Gehaltseinbußen geben. Gegebenenfalls wollen SPÖ und ÖVP die gesetzlichen Bestimmungen nachschärfen.

Keine Mehrheit konnte die FPÖ für zwei Initiativen gewinnen, die auf ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für die Exekutive sowie auf Schwerarbeiterreglungen für PolizistInnen abzielen. Mit der Attraktivierung eines frühzeitigen Pensionsantritts von BeamtInnen würde man das Ziel der Bundesregierung, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben, konterkarieren, machte Beamten-Staatssekretärin Steßl geltend.

Opposition lehnt neues Besoldungsschema ab

Die Debatte über das geänderte Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst verlief ähnlich wie im Nationalrat. So zeigte sich der niederösterreichische Bundesrat Werner Herbert namens der FPÖ davon überzeugt, dass die öffentlich Bediensteten durch die neuen gesetzlichen Bestimmungen erheblich schlechter gestellt werden, sowohl was die Besoldung als auch was die Höhe der Pension betrifft. Von einer gleichbleibenden Lebensverdienstsumme könne keine Rede sein, hielt er fest und äußerte die Vermutung, dass die Regierung das Budget auf Kosten der öffentlich Bediensteten sanieren wolle.

Herbert wertete es außerdem als höchst bedenklich, dass mit der Überleitung aller BeamtInnen und Vertragsbediensteten in das neue Besoldungssystem in bestehende Verträge eingegriffen wird, ohne dass die Betroffenen ein Widerspruchsrecht hätten. Etwas Ähnliches wäre in der Privatwirtschaft kaum vorstellbar, monierte er. Da die Überleitung seiner Einschätzung nach nicht rechtskonform ist, sieht er auch eine hohe Chance, die neuen Bestimmungen auf dem Klagsweg wieder erfolgreich anzufechten.

Scharfe Kritik übten Herbert und sein oberösterreichischer Fraktionskollege Hermann Brückl darüber hinaus daran, dass das Gesetz in Windeseile und ohne Begutachtung durch das Parlament gepeitscht worden sei. Brückl sprach in Anlehnung an GÖD-Vorsitzenden Fritz Neugebauer von einem Pfusch, der unter Außerachtlassung aller parlamentarischen Usancen beschlossen werde.

Auch Bundesrat Efgani Dönmez (G/O) wertete die Vorgangsweise der Regierungsparteien als nicht akzeptabel. Die Grünen könnten dem Gesetz schon allein deshalb nicht zustimmen, auch wenn die Intention des Gesetzes verständlich sei, sagte er.

SPÖ-Bundesrat Reinhard Todt (W) und ÖVP-Bundesrat Peter Oberlehner (O) machten geltend, dass es aufgrund eines EuGH-Urteils notwendig sei, das Gehaltsschema für den öffentlichen Dienst zu sanieren. Mit den Überleitungsbestimmungen und der Zusage zu etwaigen Nachbesserungen ist ihrer Meinung nach sichergestellt, dass es zu keinen Einkommenseinbußen für die betroffenen Bediensteten kommt. Es dürfe jedenfalls keine Verluste für den Einzelnen geben, forderte Oberlehner.

Neues Beamten-Dienstrecht: Steßl will noch im März mit Verhandlungen beginnen

Allgemein sprachen sich sowohl Todt als auch Oberlehner für ein komplett neues Dienst- und Besoldungsrecht für die BeamtInnen aus. Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl hat der Beamten-Gewerkschaft angeboten, bereits im März mit den Verhandlungen zu beginnen, wie sie den Mitgliedern der Länderkammer heute mitteilte.

Die Eile bei der Beschlussfassung des vorliegenden Gesetzes begründete Steßl damit, dass es notwendig sei, so rasch wie möglich Rechtssicherheit sowohl für die Dienstbehörden als auch für die öffentlich Bediensteten zu schaffen. Derzeit gebe es keine einheitliche Rechtslage und damit sei auch kein einheitlicher Vollzug gewährleistet, gab sie zu bedenken. Es lägen aber bereits 6.000 Anträge auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtags zur Entscheidung vor.

Ihr sei es außerdem ein großes Anliegen, hohe Belastungen für die SteuerzahlerInnen zu vermeiden, bekräftigte Steßl. Die von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst vorgebrachten Bedenken will sie in weiteren Verhandlungen ausräumen, ihr zufolge kann es durch das vorliegende Überleitungsmodell schlimmstenfalls zu einem Minus bei der Lebensverdienstsumme in der Höhe von 0,6 Promille kommen.

Überzeugt ist Steßl, dass das neue Besoldungsschema vor dem EuGH halten wird. In den neuen Gehaltsansätzen gebe es keine Anknüpfungspunkte an das Lebensalter mehr, diese könnten daher nicht mehr als altersdiskriminierend gewertet werden.

Ein Antrag der FPÖ, gegen das vorliegende Gesetzespaket Einspruch zu erheben, wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Für den Antrag stimmten 12 BundesrätInnen, dagegen 41.

Steßl lehnt "Sonderpensionsrecht" für BeamtInnen ab

Die Forderung nach speziellen Schwerarbeiterregelungen für BeamtInnen, die im Rahmen von Schicht- oder Wechseldienst regelmäßig auch Nachtarbeit verrichten, begründete FPÖ-Bundesrat Herbert damit, dass ExekutivbeamtInnen derzeit nur im Falle einer Berufsunfähigkeit die Möglichkeit haben, vor dem vollendeten 60. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Ein Großteil der Betroffenen sei in diesem Lebensalter aber nicht mehr in der Lage, den Polizeiberuf auszuüben, wie das durchschnittliche Pensionsantrittsalter von knapp über 57 Jahren zeige, sagte er. Massive Ungerechtigkeiten ortet Herbert außerdem durch zum Teil hohe Pensionsabschläge und die Deckelung von pensionswirksamen Nebengebühren.

Mittelfristig wünscht sich Herbert ein eigenes Dienst- und Besoldungsrecht für die Exekutive. Wenn schon kein eigenes Exekutivdienstgesetz komme, sollten zumindest dienstrechtliche Spezialbestimmungen im Beamtendienstrechtsgesetz und im Gehaltsgesetz verankert werden, fordern er und Bundesrat Hermann Brückl in einem gemeinsam vorgelegten Entschließungsantrag. Besondere Anliegen sind ihnen dabei ein angemessenes Grundgehalt, adäquate Zulagen für ExpertInnen und Führungspersonal, eine unbegrenzte Anrechnung von Ausbildungszeiten und erworbener Berufserfahrungen, faire Pensionen unter Berücksichtigung von Schwerarbeit sowie verbesserte gesetzliche Schutzbestimmungen, was Ausrüstung und Arbeitsbedingungen betrifft.

Angesichts der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen sollte es für jede Berufsgruppe im öffentlichen Dienst, seien es RichterInnen, LehrerInnen oder KindergärtnerInnen, spezifische dienst- und besoldungsrechtliche Bestimmungen geben, meinte Herbert dazu in der Debatte.

Grünen-Bundesrat Efgani Dönmez zeigte allerdings kein Verständnis für das Anliegen der FPÖ. Er gönne den PolizistInnen jeden Euro mehr, sagte er, es sei aber nicht sinnvoll, für jede Berufsgruppe ein spezielles Dienstrecht zu schaffen. Vielmehr gehe es darum, das System zu vereinfachen und einheitliche Bestimmungen für alle zu schaffen.

Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl wandte sich gegen ein "Sonderpensionsrecht" für ExekutivbeamtInnen mit günstigeren Bestimmungen als im ASVG-Bereich. Würde man dem Antrag der FPÖ Rechnung tragen, würde man eine Frühpensionierung von BeamtInnen attraktiver machen, bemerkte sie. Es sei aber Ziel der Bundesregierung, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben.

Sowohl der Gesetzesantrag als auch der Entschließungsantrag der FPÖ blieben bei der Abstimmung in der Minderheit. (Fortsetzung Bundesrat) gs


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