Parlamentskorrespondenz Nr. 96 vom 09.02.2015

Neu im Justizausschuss

Psychologische Beratung für Schöffen und Geschworene und mehr Transparenz bei Leiharbeit als zentrale Forderungen von Anträgen der Grünen

Wien (PK) – Mit zwei Initiativen werden die Grünen den Justizausschuss befassen. Zum einen fordern sie psychologische Betreuung für Schöffen und Geschworene, zum anderen werfen sie einen kritischen Blick auf den zunehmenden Boom bei der Leiharbeit und wollen die Unternehmen verpflichten, den Einsatz von LeiharbeiterInnen im Jahresabschluss gesondert auszuweisen.

Grüne wollen psychologische Beratung für Schöffen und Geschworene

Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser weist auf die psychischen Belastungen hin, denen Schöffen und Geschworene in Strafprozessen ausgesetzt sind. So könne die Konfrontation mit Beweismitteln wie Videos, Fotos oder Tatwerkzeugen bei Hauptverhandlungen über Gewalt- und Sexualverbrechen verstörend und schockierend wirken, gibt er zu bedenken und schlägt in einem Entschließungsantrag (868/A(E)) die Möglichkeit einer nachträglichen kostenlosen psychologischen Beratung von LaienrichterInnen vor.

Grüne für Sichtbarmachen von Leiharbeit im Jahresabschluss

Vor zweckentfremdendem, missbräuchlichem Einsatz von Leiharbeit warnt Birgit Schatz (G). Der diesbezügliche Boom sei vor allem auf den Umstand zurückzuführen, dass die Kosten von LeiharbeiterInnen unter "Materialaufwand" in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht werden können und daher im Jahresabschluss nicht als Personalaufwand aufscheinen. Auf diese Weise haben Unternehmen die Möglichkeit, Personalkosten unsichtbar zu machen. Leiharbeit, die eigentlich als Ersatz zum Abfedern kurzfristiger Auftragsspitzen gedacht war, werde dadurch als atypische und häufig auch prekäre Beschäftigung zweiter Klasse immer mehr zu einer Dauereinrichtung, klagt Schatz. Sie fordert nun in einem Entschließungsantrag (870/A(E)) eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung für Unternehmen, im Jahresabschluss die Kosten für die eingesetzten LeiharbeiterInnen in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen und im Anhang zur Bilanz genaue Angaben zum Einsatz von Leiharbeit zu veröffentlichen. (Schluss) hof