Parlamentskorrespondenz Nr. 120 vom 18.02.2015

Neu im Wirtschaftsausschuss

Mehr Wettbewerb bei Rauchfangkehrern, EU-Konformität für UWG-Bestimmungen

Wien (PK) – Wettbewerb ist Gegenstand von Regierungsvorlagen, mit denen sich der Wirtschaftsausschuss beschäftigen wird. Zum einen geht es um eine weitere Öffnung des Rauchfangkehrergewerbes, zum anderen soll das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nun auch formell an die entsprechende EU-Richtlinie angepasst werden.

Größere Wettbewerbsfreiheit für Rauchfangkehrer

Eine Änderung der Gewerbeordnung (481 d.B.) passt die Regelungen für die Rauchfangkehrer an die entsprechenden EU-Bestimmungen an. Konkret wird nun klargestellt, dass das Erfordernis der Niederlassung in Österreich, die Bedarfsprüfung und die Beschränkung auf Kehrgebiete für die Ausübung des Rauchfangkehrergewerbes nur für sicherheitsrelevante Tätigkeiten wie etwa die Überprüfung der Anlagen oder die Abwehr von Gefahren gelten. Die Regierungsvorlage will damit in Übereinstimmung mit dem Unionsrecht größere Wettbewerbsfreiheit im Rauchfangkehrergewerbe herstellen, gleichzeitig aber das gegenwärtige Sicherheitsniveau beibehalten.

Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wird an EU-Recht angepasst

EU-Konformität bezweckt auch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (482 d.B.). Als Reaktion auf ein entsprechendes Mahnschreiben der Europäischen Kommission wird darin nun die Verpflichtung zur formellen Anpassung durch eine nahezu wortgetreue Umsetzung von Teilen der EU-Richtlinie betreffend unlauteren Wettbewerb nachgeholt. In den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage wird allerdings betont, dass die inhaltlichen Ziele der Richtlinie bereits von der UWG-Novelle aus dem Jahr 2007 erfasst und gemäß der Judikatur abgedeckt wurden. (Schluss) hof


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