Parlamentskorrespondenz Nr. 153 vom 25.02.2015

Hypo-Untersuchungsausschuss ist eingesetzt

Nationalrat diskutiert über Bericht des Geschäftsordnungsausschusses

Wien (PK) – Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist eingesetzt. Nachdem im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats keine Einwände gegen das gemeinsame Verlangen von FPÖ, Grünen und NEOS erhoben wurden, gab Nationalratspräsidentin Doris Bures in der heutigen Plenarsitzung die Einrichtung des Ausschusses bekannt. Bereits morgen wollen die Ausschussmitglieder mit der Konstituierung des Ausschusses die Arbeit aufnehmen, erste Zeugenbefragungen könnten noch im März stattfinden.

In der Debatte waren alle RednerInnen einig, der Untersuchungsausschuss müsse die politische Verantwortung für den Bankenskandal klären und strukturelle Schwächen im Bereich der Bankenaufsicht erheben, um zukünftig ein Debakel wie jenes der Hypo Alpe Adria Bank zu verhindern. Die Regierungsfraktionen sagten wie die Oppositionsparteien ihre konstruktive Mitarbeit an der Aufklärung zu, wobei  Kai Jan Krainer (S) erinnerte, dass gemäß der neuen Regeln für einen Untersuchungsausschuss auch eine Minderheit im Ausschuss über ausgeweitete Rechte verfügt. Etwa, was das Einfordern von Akten oder von Auskunftspersonen betrifft. Für Reinhold Lopatka ist an den neuen Spielregeln im Ausschuss wesentlich, dass durch sie der Untersuchungsausschuss ohne "Tribunalcharakter mit parteipolitischem Hick-Hack" verlaufen sollte. Dafür würden besonders der Verfahrensrichter bzw. der Verfahrensanwalt sorgen. Aufgabe des Parlaments sei letztlich, so Lopatka, auf erhobene systematische Missstände wenn notwendig auch mit entsprechenden Gesetzesänderungen zu reagieren, ohne aber Systemfehler an spezifischen Personen festzumachen

Das "Multiorganversagen" bei der Hypo sei zwar unabhängig von Einzelpersonen aufzuklären, befand auch Elmar Podgorschek (F), wer aber bei der Hypo-Notverstaatlichung die Gewinner waren, habe man sehr wohl ans Tageslicht zu bringen. Nötig sei jedenfalls eine Entflechtung von Bankenwesen und Politik in Österreich.  Der Untersuchungsausschuss müsse außerdem einen Beitrag dazu liefern, den Schaden für die SteuerzahlerInnen möglichst gering zu halten, appellierte der FPÖ-Mandatar und fand sich damit einer Meinung mit Werner Kogler von den Grünen. Neben einer vertiefenden Auseinandersetzung mit den Hintergründen der Entwicklungen, gerade hinsichtlich eines etwaigen Versagens der Aufsichtsbehörden, sowie mit den Motiven der EntscheidungsträgerInnen sei der maximale Schutz der steuerzahlenden Bevölkerung essentiell. In diesem Sinne sollten durch die Ausschussarbeit weitere Argumente für eine geordnete Insolvenz der Hypo Bad Bank Heta erbracht werden, riet Kogler, der bedauerte, dass keine Akten der Hypo Alpe Adria selbst im Beweismittelbeschluss für den U-Ausschuss enthalten sind.

Empört über das fehlende Verlangen einer Anlieferung von Hypo-Akten war Rainer Hable (N): Die Regierungsparteien hätten gemeinsam mit FPÖ und Grünen einen Beschluss gefasst, der die zur Aufklärung der Causa wichtigsten Akten nicht beinhalte. "Die größte Gefahr für den Untersuchungsausschuss ist, nur an der Oberfläche zu kratzen", mahnte der NEOS-Mandatar, man müsse daher in die Tiefe gehen. Dieter Brosz (G)  beschwichtigte daraufhin, nur Behörden seien laut Verfahrensordnung verpflichtet, dem U-Ausschuss angeforderte Akten zu liefern – nicht aber ein Unternehmen wie die Hypo Alpe Adria Bank. Da juristisch eine Lieferung von Hypo-Akten also nicht durchzusetzen sei, müssten die Parteien gemeinsam eine Lösung suchen, um auf freiwilliger Basis die Dokumente zu erhalten.

Robert Lugar (T) befürchtete wiederum, die neuen Verfahrensregeln gäben SPÖ und ÖVP zu viele Möglichkeiten, Erkenntnisse des U-Ausschusses "zuzudecken". Tatsächlich, vermutete der Team Stronach-Mandatar, habe in Sachen Notverstaatlichung der Hypo 2009 die damalige Regierung nach einer wohlüberlegten Strategie gehandelt; und zwar zugunsten einiger Nutznießer, allerdings zum Schaden der SteuerzahlerInnen. Diese Vorgänge könnten auch strafrechtliche Relevanz haben, so Lugar. Nicht nur die Gewinner der Notverstaatlichung müssten aufgedeckt werden, resümierte Gernot Darmann (F) die Aufgaben des Hypo-Untersuchungsausschusses, auch das Kontrollversagen des Bundes vor dem Ankauf der Bank und die Verweigerung der Regierung, in weiterer Folge eine Entscheidung zu treffen, gelte es, transparent zu machen. Schließlich würdigte Darmann die Intervention aus der Bevölkerung, die durch eine Bürgerinitiative mit mehr als 200.000 Unterschriften maßgeblich zur Realisierung des U-Ausschusses beigetragen habe.

Neue U-Ausschuss-Regeln ebneten Weg für Hypo-Untersuchungsausschuss

Der nunmehr erfolgreichen Einrichtung des  Hypo-Untersuchungsausschusses sind in der laufenden und der vergangenen Gesetzgebungsperiode insgesamt 20 vergebliche Anläufe der Opposition vorausgegangen. Der erste Antrag wurde bereits im Oktober 2012 eingebracht, und zwar vom damals noch im Nationalrat vertretenen BZÖ. Letztlich waren es dann die neuen gesetzlichen Regelungen für Untersuchungsausschüsse, die den Weg für den Ausschuss geebnet haben. Seit Anfang dieses Jahres hat auch eine parlamentarische Minderheit, im Konkreten ein Viertel der Abgeordneten, die Möglichkeit, einen Untersuchungsausschuss zu erzwingen.

Ausschuss hat 18 Mitglieder und 18 Ersatzmitglieder

Wie aus dem Bericht des Geschäftsordnungsausschusses hervorgeht, setzt sich der Hypo-Untersuchungsausschuss aus 18 Abgeordneten zusammen: SPÖ und ÖVP sind mit jeweils fünf MandatarInnen, die FPÖ mit vier und die Grünen mit zwei vertreten. Jeweils einen Abgeordneten stellen das Team Stronach und die NEOS. Daneben gibt es 18 Ersatzmitglieder mit dem gleichen Verteilungsschlüssel.

Den Vorsitz im Ausschuss führt gemäß den neuen Verfahrensregeln für Untersuchungsausschüsse Nationalratspräsidentin Doris Bures. Sie kann sich auch von ihren beiden Amtskollegen Karlheinz Kopf und Norbert Hofer vertreten lassen. Als Verfahrensrichter wurde vom GO-Ausschuss auf Vorschlag von Bures der ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Innsbruck Walter Pilgermair (Stellvertreter Walter Hellmich), als Verfahrensanwalt der Rechtswissenschaftler und Rechtsanwalt Bruno Binder (Stellvertreter Klaus Hoffmann) gewählt.

24 Stellen sollen in den nächsten vier Wochen Akten liefern

Beschäftigen wird sich der Untersuchungsausschuss auf Verlangen von FPÖ, Grünen und NEOS nicht nur mit der im Jahr 2009 erfolgten Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria, die Abgeordneten wollen auch die Jahre davor und danach unter die Lupe nehmen. Unter anderem soll geprüft werden, ob die Aufsichtsbehörden versagt haben, was im Finanzministerium rund um die Notverstaatlichung der Kärntner Krisenbank ablief und ob es Alternativen zur Einrichtung der Hypo-Abbaugesellschaft HETA mit geringeren Risiken für die SteuerzahlerInnen gegeben hätte. Auf Basis des vom Geschäftsordnungsausschuss gefassten "grundsätzlichen Beweisbeschlusses" werden vorerst einmal von 24 Stellen Akten und Unterlagen angefordert, darunter von sämtlichen Ministerien, der Finanzmarktaufsicht, der Nationalbank und verschiedenen Kärntner Landesorganen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 128/2015). Die Frist für die Aktenvorlage wurde mit 4 Wochen festgesetzt.

Der Hypo-Untersuchungsausschuss ist der 22. U-Ausschuss in der Zweiten Republik. Zuletzt haben sich die Abgeordneten zwischen Oktober 2011 und Oktober 2012 und mit diversen Korruptionsvorwürfen, etwa rund um den Buwog-Verkauf und die Telekom, befasst. (Fortsetzung Nationalrat) rei/gs