Parlamentskorrespondenz Nr. 177 vom 02.03.2015

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Auslieferungsabkommen mit Brasilien

Auslieferungen zwischen Brasilien und Österreich werden einfacher

Wien (PK) – Gerade im Bereich der schweren Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die aufstrebenden Länder Lateinamerikas interessante Fluchtziele für beschuldigte und verurteilte Personen darstellen, um sich dem österreichischen Strafverfahren und der Strafvollstreckung zu entziehen. Von diesem Grundtatbestand geht ein bilaterales Abkommen zwischen Österreich und Brasilien (490 d.B.) aus, das die gegenseitige Auslieferung erleichtern soll. Neben der Schaffung einer Auslieferungsverpflichtung - auch für fiskalische Straftaten  - ermöglicht der Vertrag nun den direkten Verkehr zwischen den Justizministerien und sieht überdies die Nutzung moderner elektronischer Kommunikationsmittel vor. Verfahrensbeschleunigung soll zudem durch die Abschaffung von Beglaubigungserfordernissen oder etwa durch die Reduktion der Zahl der vorzulegenden Unterlagen, aber auch durch Fristen erzielt werden. Das Abkommen orientiert sich inhaltlich am Europäischen Auslieferungsübereinkommen und nimmt ausdrücklich auf die Schutzstandards der Europäischen Menschenrechtskonvention Bezug. (Schluss) hof