Parlamentskorrespondenz Nr. 188 vom 04.03.2015

Neu im Forschungsausschuss

NEOS gegen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung

Wien (PK) - Nikolaus Alm von den NEOS erinnert in einem dem Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie zugewiesenen Entschließungsantrag (955/A(E) ) an die vor rund einem Jahr gefällte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Grundrechtswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung. In Folge stellte der österreichischen Verfassungsgerichtshof ihre Verfassungswidrigkeit fest. Die EU-Kommission plane zwar derzeit keinen neuen Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung, prüfe aber, inwieweit es in den Mitgliedstaaten Unterstützung für ein derartiges Vorhaben gibt, stellt Alm fest. Er sieht vor diesem Hintergrund die Bundesregierung aufgefordert, Farbe zu bekennen und eine Neuauflage der grundrechtwidrigen Vorratsdatenspeicherung weder auf EU-Ebene noch in Österreich zu verfolgen. Statt über eine Datensammlung zur Massenüberwachung nachzudenken, sollten die bereits bestehenden Instrumente zu Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität besser genützt werden, argumentiert der Abgeordnete. Gleichlautende Anträge der NEOS zum Thema liegen auch dem Innenausschuss, dem Justizausschuss sowie dem Menschenrechtsausschuss vor. (Schluss) sox