Parlamentskorrespondenz Nr. 191 vom 04.03.2015

Neu im Menschenrechtsausschuss

Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, keine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung

Wien (PK) – Die NEOS befürchten ein Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung und sprechen sich für einen Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention aus.

EU soll EMRK beitreten

Die NEOS fordern die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, die primärrechtlichen Regelungen, die nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs einem Beitritt der EU zur EMRK entgegenstehen, abzuändern (929/A(E)). Denn nur dadurch sei laut Antragssteller Nikolaus Scherak lückenloser Rechtsschutz möglich. Der Einzelne könnte so nämlich mithilfe einer Klage beim EGMR seine Rechte nicht nur gegenüber dem Nationalstaat, sondern auch gegenüber EU-Institutionen geltend machen.

NEOS gegen Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung

Die Oppositionspartei macht außerdem gegen eine Wiedereinführung der durch den Europäischen Gerichtshof gekippten Vorratsdatenspeicherung mobil. Sie fordert von der Bundesregierung, ein derartiges Vorhaben weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene zu verfolgen (953/A(E)). Terroristische und kriminelle Aktivitäten müssen nachdrücklich verfolgt werden, sie dürfen aber nicht als Rechtfertigung dienen, Grundrechte unverhältnismäßig, anlasslos und dauerhaft einzuschränken, mahnt Abgeordneter Nikolaus Alm. Die Politik müsse sowohl hierzulande als auch in der EU klar Farbe bekennen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger schützen. Gleichlautende Anträge der NEOS liegen auch dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Forschung und Technologie und dem Justizausschuss vor.(Schluss) keg