Parlamentskorrespondenz Nr. 196 vom 05.03.2015

Neu im Außenpolitischen Ausschuss

Freiheit für Raif Badawis Anwalt Waleed Abulkhair, Menschenrechtslage in der Westsahara

Wien (PK) – Wie weitreichend die Folgen des Falls Badawi sind, zeigen die Grünen in einem Antrag auf, in dem sie gegen die Verurteilung des Anwalts des saudischen Bloggers zu einer Haftstrafe von 15 Jahren protestieren. Die Regierungsparteien wiederum wollen  die Menschenrechtslage in der Westsahara durch die Vereinten Nationen überprüfen lassen und fordern eine entsprechende Ausweitung des UN-Mandats für die Mission MINURSO.

Grüne verlangen sofortige Freilassung von Raif Badawis Anwalt

Tanja Windbüchler-Souschill (G) erinnert an den Fall des zu 1000 Peitschenhieben verurteilten saudischen Bloggers Raif Badawi und gibt zu bedenken, angesichts der Unfassbarkeit der Bestrafung sei ein weiterer Aspekt des Verfahrens in den Hintergrund getreten – die Verurteilung von Badawis Anwalt Waleed Abulkhair zu 15 Jahren Haft nach dem Anti-Terror-Gesetz Saudi Arabiens. Der Anwalt habe sich nichts zu Schulden kommen lassen, er habe bloß seine Meinung öffentlich geäußert und seinen Mandanten verteidigt, empört sich die Menschenrechtssprecherin der Grünen und warnt nun vor den unmittelbaren Folgen dieser Verurteilung auch für den Fall Badawi. Der Blogger werde nicht nur im bevorstehenden Verfahren vor dem Kriminalgericht auf seinen selbstgewählten Anwalt verzichten müssen, es werde sich auch kein anderer Anwalt finden, der bereit wäre, Raif Badawi zu verteidigen. Dass die Verurteilung Waleed Abulkhairs der Abschreckung all jener dienen soll, die sich in Saudi Arabien für Menschenrechte einsetzen, liegt für Windbüchler-Souschill dabei auf der Hand. In einem Entschließungsantrag (907/A(E)) appelliert die Grün-Mandatarin deshalb an Außenminister Kurz, sich gemeinsam mit anderen EU-Staaten gegenüber den saudischen Behörden für die sofortige Freilassung Waleed Abulkhairs einzusetzen.

UN-Mission in der Westsahara soll auch Menschenrechtslage überwachen können

Die Abgeordneten Christine Muttonen (S) und Reinhold Lopatka (V) machen auf die nach wie vor angespannte Menschenrechtslage in der Westsahara aufmerksam und zeigen sich vor diesem Hintergrund irritiert über den Umstand, dass die diesbezügliche UN-Mission MINURSA in ihrem Mandat über keine spezifische Menschenrechtskomponente verfügt. Sie fordern nun die Bundesregierung auf (963/A(E)), sich für die Erweiterung des UN-Mandats um die Beobachtung der Menschenrechtssituation in den von Marokko und der Frente Polisario kontrollierten Gebieten einzusetzen. Zudem sollte den Konfliktparteien auch weiterhin die Abhaltung von Vermittlungstreffen in Österreich angeboten werden. Schließlich sehen die Regierungsparteien in ihrer gemeinsamen Initiative die Österreich auch aufgerufen, auf Ebene der EU und der Vereinten Nationen zur Unterstützung des Selbstbestimmungsrechts der Bevölkerung in der Westsahara und zur Umsetzung der entsprechenden Resolutionen des Sicherheitsrats aktiv zu werden. (Schluss) hof