Parlamentskorrespondenz Nr. 207 vom 11.03.2015

EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Makrofinanzhilfe für Ukraine

Bundesrätinnen und Bundesräte vorsichtig positiv

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrats befasste sich heute auch mit der Lage in der Ukraine, konkret mit einem Vorschlag der EU-Kommission, dem krisengeschüttelten Land eine Makrofinanzhilfe von höchstens 1,8 Mrd. € in Form eines mittelfristigen Darlehens zukommen zu lassen. Die Auszahlung soll in drei Tranchen zu je 600 Mio. € erfolgen, und zwar ein Teil Mitte 2015, die zweite Tranche im vierten Quartal 2015 und der Rest im ersten Quartal 2016.

Damit soll der Ukraine angesichts der schwächelnden Zahlungsbilanz, der massiven Kapitalflucht und einer schwierigen Haushaltslage wirtschaftlich und finanziell unter die Arme gegriffen werden, um einen Teil ihres verbleibenden zusätzlichen Außenfinanzierungsbedarfs im Jahr 2015 und Anfang 2016 im Rahmen des laufenden IWF-Programms decken zu können. Außerdem soll, wie die Erläuterungen zum Vorschlag ausführen, die neue, reformorientierte Regierung bei der Konsolidierung des Landes und der Bewältigung der wirtschaftlichen und politischen Herausforderungen unterstützt werden, zumal der aktuelle bewaffnete Konflikt sowie die sich verschärfenden Handelsbeschränkungen seitens Russlands und die Zuspitzung des Gasstreits die Reformbestrebungen erheblich erschwert haben.

Es handelt sich um das dritte derartige Programm. Insgesamt hat die EU bislang Darlehen in der Höhe von 1,61 Mrd. € gewährt, ausbezahlt wurden 1,36 Mrd. €. Die Überweisung der letzten Rate aus den bestehenden Programmen in der Höhe von 250 Mio. € soll noch im März 2015 erfolgen, sofern die Ukraine die vereinbarten politischen Maßnahmen erfolgreich durchführt und das IWF-Programm weiter entsprechend verfolgt.

Die EU-Hilfe ist an Auflagen geknüpft, diese werden Teil einer Grundsatzvereinbarung (Memorandum of Understanding) mit der Ukraine sein. Die Verhandlungen dazu werden von der EU-Kommission geführt, die Mitgliedstaaten müssen dem Entwurf aber zustimmen. Dieses dient dazu, einige grundlegende Schwächen in der ukrainischen Verwaltung abzubauen. Die Bedingungen betreffen insbesondere eine Reform des Bankensektors und des defizitären Energiesektors sowie die Eindämmung der Korruption, die ein massives Problem in der Ukraine darstellt.

Die Makrofinanzhilfe ist ein Instrument, das die EU einsetzen kann, um benachbarten Partnerländern mit ernsthaften Zahlungsbilanzproblemen im Ausnahmefall bei der Krisenbewältigung zu helfen. Sie ergänzt die Unterstützung durch den IWF. Die Makrofinanzhilfedarlehen werden durch EU-Kreditaufnahme auf den Kapitalmärkten finanziert. Die Mittel werden daraufhin zu ähnlichen finanziellen Konditionen an die begünstigten Länder weiterverliehen, das schließt mit ein, dass die Darlehen auch zurückbezahlt werden müssen. Neben der Makrofinanzhilfe unterstützt die EU die Ukraine mittels Handelspräferenzen, humanitärer Hilfe, Entwicklungshilfe und reformbezogenen Haushaltshilfen.

Ergänzt wird die EU-Makrofinanzhilfe durch ein Programm des Internationalen Währungsfonds (IWF), dessen Auflagen komplementär zu jenen des EU-Programms sind. Die IWF-Hilfe beträgt bis heute rund 3,75 Mrd. €. Diese soll laut Information des Finanzministeriums in Kürze durch eine "Extended Fund Facility (EFF)" des IWF mit einem Volumen von rund 17,5 Mrd. US-Dollar, das sind etwa 15,6 Mrd. €, und einer Laufzeit von vier Jahren ersetzt werden.

Der EU-Ausschuss unterstützte das weitere Darlehen für die krisengeschüttelte Ukraine zwar, die LändervertreterInnen äußerten aber Skepsis. Sowohl Edgar Mayer (V/V) als auch Stefan Schennach (S/W) ließen wenig Vertrauen in die Reformfreudigkeit der ukrainischen Regierung erkennen. Auch seitens des Finanzministeriums räumte man ein, das Risiko, dass Reformen nicht umgesetzt werden, sei durchaus realistisch, auch wenn sich der IWF sehr optimistisch hinsichtlich einer positiven Wende zeige. Jedenfalls können die Zahlungen eingestellt werden, wenn es zu keinen entsprechenden Reformen in der Ukraine kommt, informierte der Experte des Finanzministeriums, zumal sämtliche Hilfspakete darauf hinauslaufen, das Land auf einen nachhaltigen Pfad zu führen. Die Bundesrätinnen und Bundesräte erfuhren ferner, dass der Europäische Rat ein weiteres Hilfspaket nicht ausschließt. (Fortsetzung des EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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