Parlamentskorrespondenz Nr. 242 vom 18.03.2015

Rechnungshof ortet Handlungsbedarf beim Arbeitnehmerschutz

Moser: Leistungsunterschiede der Arbeitsinspektorate zeigen Notwendigkeit einer effizienten Steuerung

Wien (PK) - Der Rechnungshof kritisiert fallende sowie stark schwankende Kontrollquoten und individuell festlegbare Leistungsschwerpunkte in den österreichischen Arbeitsinspektoraten. Im überprüften Zeitraum 2007 bis 2011 gab es keine entsprechenden einheitlichen Vorgaben, im Jahr 2009 fiel die bundesweite Kontrollquote der vorgemerkten Arbeitsstätten auf rund 14,7%, 2006 waren es noch 21,6%. Außerdem sehen die Rechnungsprüfer Einsparungspotential in diesem Bereich. Die Neuorganisation der Arbeitsinspektion zu einem Aufsichtsbezirk je Bundesland würden 500.000 € pro Jahr einbringen. Der entsprechende Bericht (III-21 d.B.) wurde heute im Rechnungshofausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen.

Die Rechnungshofprüfung sollte aufzeigen, wie wirksam und effizient der Arbeitsnehmerschutz in Österreich ist. Dafür wurden die Arbeitsinspektorate als Kontrollorgan des Bundes im Bereich arbeitnehmerschutzrechtlicher Bestimmungen

und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) im Bereich ihres gesetzlichen Auftrags zur Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten unter die Lupe genommen. "Es muss etwas getan werden", so das Urteil von Rechnungshofpräsident Josef Moser im Ausschuss, der insbesondere kritisierte, dass die zentrale Kernleistung Kontrolle je nach Arbeitsinspektorat zwischen 17% und 37% schwankte, für Beratung und Parteistellung zwischen 12% und 29% der Ressourcen und der verbleibende Anteil für Weg- und Wartezeiten oder sonstige Leistungen aufgewendet wurden. Derartige Leistungsunterschiede würden die Notwendigkeit einer effizienten Steuerung durch die Zentralinspektion aufzeigen. Mit dem derzeitigen Aufbau und der derzeitigen Führung könnten die Mittel nicht effizient eingesetzt werden, sagte Moser. Auch bei der AUVA seien Maßnahmen zur Bewältigung der Kernprobleme wie zum Beispiel eine fehlende einheitliche Strategie oder fehlende Wirkungsziele notwendig.

Sozialminister Rudolf Hundstorfer entgegnete der Kritik des Rechnungshofs, dass die Kontrollquote zwar rechnerisch gesunken sei, sich in Wahrheit aber stabil verhalte. Die Wirtschaft sei in Bewegung, deshalb sei auch das Aufgabenspektrum gestiegen, erklärte Hundstorfer etwa Heinz-Peter Hackl (F) und Ruth Becher (S). Nach der Prüfung in den Jahren 2014 bis 2016 sei die Zahl der unmittelbaren Besuche sogar gestiegen. Außerdem wachse der Personalstand in den Arbeitsinspektoraten, dieser sei um 5,7% gestiegen. Zudem sei man im ständigen Dialog mit der Wirtschaft. "Wir kontrollieren, aber wir beraten auch", sagte Hundstorfer mit Verweis auf die sich unterschiedlich gestaltenden Ansprüche der Betriebe.

Für zielgerichtete Kontrollen werde ein Punktesystem herangezogen, was die einheitliche Strategie betrifft, liege ein Dokument mit qualitativen und quantitativen Zielen sowie Schwerpunktaktionen vor, das als Arbeitsplan für die nächsten Jahre fungiert. Hinsichtlich Neustrukturierung der Arbeitsinspektorate meinte Hundstorfer, dass diese nicht an erster, aber an zweiter Stelle der Agenda stünde. Er sei auf jeden Fall bemüht, das Thema Arbeitnehmerschutz weiterzuentwickeln.

Was die AUVA betrifft, waren laut Rechnungshof quantifizierbare Wirkungszusammenhänge zwischen gesetzten Präventionsmaßnahmen und der Reduktion von Arbeitsunfällen nur bedingt herstellbar, da das Arbeitsunfallgeschehen von mehreren Faktoren beeinflusst wird. Außerdem liefert das derzeitige Beitragssystem keinen unmittelbaren Anreiz für Unternehmen, mehr in Arbeitnehmerschutzmaßnahmen zu investieren, diagnostizieren die Rechnungsprüfer.

Peter Vavken, Generaldirektor der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, meinte in Bezug auf das von Gerald Loacker (N) angesprochene Beitragssystem, dass man im internationalen Vergleich immer wieder auf das Solidaritätsprinzip zurückkomme.

RH-Empfehlung: Datensicherheit und Früherkennung von Scheinfirmen in Sozialversicherungs-Registern in Umsetzung

Als positiv erachtete Rechnungshofpräsident Moser, dass sich die RH-Empfehlungen hinsichtlich den Registern des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger bereits in Umsetzung befinden.

Nach einer Prüfung, in dem die Datenregister im Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger durchleuchtet wurden, kam der Rechnungshof zum Schluss, dass ein Gesetz zur verpflichtenden Umsetzung einer Cyber-Sicherheitsstrategie sowie ein spezielles Team von IT-Sicherheitsfachleuten (Computer Emergency Response Team) zum koordinierten Schutz der IT-Infrastruktur fehlt. Zudem vermissten die Rechnungsprüfer Früherkennungsmechanismen in Form von Indikatoren, um Sozialbetrug durch Scheinfirmen zu verhindern(III-78 d.B.).

Sozialminister Hundstorfer berichtete dem Ausschuss über die bereits gesetzten Schritte, etwa befinde sich hinsichtlich Sozialbetrug ein Erkennungsprogramm in Implementierung. Dieses sei von einer österreichischen Fachhochschule entwickelt worden und ein gutes Instrument, um Scheinfirmen zu erkennen, adressierte er etwa an Gabriela Moser (G). Außerdem habe er eine Studie zum Baubetrug durch das IHS in Auftrag gegeben, ein Segment, das einen Schaden für die Gesamtvolkswirtschaft von 1 Mrd. € erzeuge. Diese Angelegenheit werde sehr ernst genommen, es sei wichtig und notwendig, präsent zu sein.

Der Generaldirektor des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger Josef Probst versicherte etwa in Richtung Andreas Ottenschläger (V), Martina Schenk (T) und Gerald Loacker (N), dass sich sämtliche Empfehlungen des Rechnungshofs in Umsetzung befinden. In Bezug auf das Krisenmanagement gebe es seit vergangenen Herbst ein Handbuch, das neben der IT alle Bereiche umfasse. So wie Volker Schörkhofer, der im Hauptverband für die IT verantwortlich zeichnet, merkte auch er an, dass es sich beim Thema Cyber-Sicherheitsstrategie um eine organisationsübergreifende Aufgabe handle. Diese Grundsatzfrage sei eine Frage der Republik, deswegen würde der Verband auch eng mit den Ministerien zusammenarbeiten. Man habe ein Computer Emergency Response Team, das unter anderem mit dem Bundeskanzleramt, dem Innenministerium oder mit privaten Firmen zusammenarbeitet, eingerichtet. "Wir werden laufend besser und schulen unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen", berichtete Schörkhofer.

Lob für diese Maßnahmen kam von Rechnungshofpräsident Josef Moser, der Probsts und Schörkhofers Ansicht hinsichtlich einer Cyber-Sicherheitsstrategie teilte, aber dennoch auf die Empfehlung des Rechnungshofs auf gesetzliche Regelungen in diesem Bereich verwies. Ein eigenes Gesetz für Cyber-Sicherheit ist Hundstorfer zufolge zur Zeit nicht notwendig, die existierenden Möglichkeiten würden ausreichen.

Der Rechnungshofbericht wurde einstimmig vertagt. Zur Fristwahrung nahm der Ausschuss außerdem die RH-Berichte (III-136 d.B.), (III-139 d.B.) und (III-152 d.B.) in Verhandlung und vertagte deren Debatte einstimmig. (Fortsetzung RH-Ausschuss) keg