Parlamentskorrespondenz Nr. 246 vom 18.03.2015

Moser: Bemessung und Auszahlung von Bundespensionen zusammenführen

Rechnungshof-Bericht weist auf Zersplitterung der Zuständigkeiten bei bundesfinanzierten Pensionen hin

Wien (PK) – Intransparente Zahlungsströme zur Finanzierung von Pensionen für Bundesbeamte waren nach der Mindestsicherung ein weiteres Sozialthema im heutigen Rechnungshofausschuss. Kritisiert wird im entsprechenden Rechnungshofbericht, die Pensionsaufwendungen für unterschiedliche Beamtengruppen würden von ausgelagerten Unternehmen der öffentlichen Hand und seitens der Bundesländer uneinheitlich und oftmals irreführend angegeben, was dem Bund hohe Kosten verursache bzw. wegen zu niedrig angesetzter Dienstgeberanteile zu Mindereinnahmen führe. Rechnungshofpräsident Josef Moser zeigte im Ausschuss am Beispiel LandeslehrerInnen auf, worin das Problem besteht: selbst wenn die Bundesländer entgegen der Stellenbesetzungspläne mehr Lehrkräfte anstellten, würden sie für die zusätzlichen LehrerInnen nicht selbst die Dienstgeberbeiträge leisten, sondern dem Bund fielen 100% der Pensionskosten zu.

Überdies sollte budgetäre und legistische Verantwortung beim Beamtenpensionsrecht jedenfalls gebündelt werden, so Moser. Derzeit zeichnet das Finanzministerium für das Budget bundesfinanzierter Pensionen verantwortlich, die Legistik des Dienst– und Pensionsrechts ist jedoch im Bundeskanzleramt angesiedelt, jene des Pflegegeldes im Sozialministerium. Gedrängt wird im Rechnungshofbericht auch auf eine Erhöhung des vergleichsweise niedrigen Pensionsantrittsalters, vor allem von BeamtInnen bei Post und ÖBB, wo es 2012 bei 55,8 bzw. 53,9 Jahren lag.

Die Ausschussmitglieder pflichteten der Rechnungshofanalyse in vielen Punkten bei, vor allem hinsichtlich der Zuständigkeitsverteilung bei Beamtenpensionen. Ein Antrag der NEOS auf Zusammenführung aller Beamtenpensionsrechtskompetenzen beim Sozialministerium wurde aber gemeinsam mit dem Prüfbericht einstimmig vertagt. Ungerechtigkeiten zwischen den Pensionen von ASVG-Bediensteten und öffentlich Bediensteten, an denen sich die FPÖ stieß, gebe es in der Zwischenzeit kaum mehr, betonte Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Pragmatisierungen fänden im öffentlichen Dienst nämlich bis auf bestimmte Gruppen wie PolizistInnen oder RichterInnen faktisch nicht mehr statt.

Mängel in der Abrechnung aufgrund der Kompetenzverteilung

Umfasst von der Finanzierung durch den Bund sind die Pensionen der LandeslehrerInnen sowie jener Beamte und Beamtinnen, die in der Hoheitsverwaltung, in ausgegliederten Institutionen, in Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz (Österreichische Post AG, Telekom Austria AG, Österreichische Postbus AG) oder der ÖBB–Unternehmensgruppe tätig waren, geht aus dem Bericht des Rechnungshofs hervor. Die Dienstgeberbeiträge dafür wurden von den staatsnahen Unternehmen und den Bundesländern mangels einheitlicher Verordnungen bzw. Kontrollmöglichkeiten in unterschiedlicher Höhe an den Bund abgeführt, kritisierte Präsident Moser. Die Post beispielsweise habe zwischen 2005 und 2011 jährlich bis zu 8.04 Mio. € zu wenig eingezahlt.

Bei den LandeslehrerInnen sieht der Rechnungshof das Hauptproblem der Pensionsabwicklung in der geteilten Kompetenz von Bund und Ländern. Demnach erfolgt die Auszahlung der Pensionen zwar durch die Bundesländer, der Bund refundiert aber die Aufwendungen gemäß Finanzausgleichsgesetz. Die aufwändige Koordination der Abrechnung führte zur Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten, so der RH-Bericht: "Die Lohnsteuer wurde zwischen Bund und Ländern im Kreis geschickt". Mangels entsprechender Daten musste sich das Finanzministerium demnach bei der Auszahlung von fast 1,4 Mrd. €  (2012) auf die Richtigkeit der von den Ländern gemeldeten Beträge verlassen. Konkret bei Oberösterreich und Salzburg beanstandet der Rechnungshof, für pensionierte LandeslehrerInnen wurden dem Bund bundesgesetzlich nicht gedeckte Zuzahlungen – etwa in Form von Weihnachtsgaben – verrechnet, was zu einer finanziellen Belastung führte, die man nicht gesondert ausgewiesen hatte. Immerhin stellte das Land Salzburg nach der RH-Prüfung die Doppelgewährung der Allgemeinen Leistungszulage an pensionierte land– und forstwirtschaftliche Lehrkräfte mit Ende April 2013 ein, verzeichnete der Rechnungshof einen Teilerfolg.

Um Abrechnungsmängel zukünftig generell zu unterbinden, raten die PrüferInnen dem Finanzministerium, bei den Verhandlungen zum nächsten Finanzausgleich mit den Ländern zu vereinbaren, Bemessung und Auszahlung der Pensionen für pragmatisierte LandeslehrerInnen dem Pensionsservice der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) zu übertragen. Ebenso sollte die Beamtenversicherung in dieser Hinsicht für Postbedienstete zuständig sein, sodass tatsächlich sämtliche Beamtenpensionen in den Aufgabenbereich des BVA-Pensionsservice fallen. Sowohl für den Bund als auch für die Länder ergäben sich dadurch erhebliche Erleichterungen zur korrekten Abrechnung der Pensionsleistungen, unterstrich Rechnungshofpräsident Moser. Derzeit entspreche das Verrechnungssystem bundesfinanzierter Pensionen keineswegs den Grundsätzen einer angemessenen Buchführung.

Hundstorfer: Pragmatisierungen weitgehend Vergangenheit

Deutlich machte Sozialminister Hundstorfer zum Thema Pensionsantrittsalter öffentlich Bediensteter,  aufgeworfen von Josef Lettenbichler (V), die häufige Kritik an Beamtenpensionen verliere an Gewicht, nehme doch die Zahl pragmatisierter Bediensteter – abgesehen von Ausnahmen bei Polizei und Justiz - stetig ab.

Am frühesten in Pension gehen BundesbeamtInnen laut Rechnungshofbericht bei Post und Bundesbahnen. Das Antrittsalter in den Unternehmen nach dem Poststrukturgesetz lag mit 55,8 Jahren im Jahr 2012 um 4,7 Jahre niedriger jenes in der Hoheitsverwaltung, bei der ÖBB–Unternehmensgruppe mit 53,9 Jahren sogar um 6,6 Jahre. Grund dafür war eine erhöhte Zahl krankheitsbedingter Versetzungen in den Ruhestand, wobei für die ärztliche Bescheinigung der Dienstunfähigkeit neben der BVA auch GutachterInnen der Pensionsversicherungsanstalt oder Amtsärzte/innen zuständig waren. Das höchste  Pensionsantrittsalter (2012: 61,3 Jahre) erreichten unter den BundesbeamtInnen die BundeslehrerInnen, da sie aufgrund ihrer akademischen Ausbildung erst später als andere Verwendungsgruppen die 40 Beitragsjahre vorweisen konnten.

In ihrer Analyse fordern die RechnungshofprüferInnen vermehrte Anstrengungen zur Erhöhung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters und empfehlen nachdrücklich, die BVA als einheitliche medizinische Begutachtungsstelle für krankheitsbedingte Pensionen festzulegen. Gerald Loacker (N) bekräftigte, das Sozialministerium solle als ressortübergreifende Wirkungscontrollingsstelle die Erhöhung des Pensionsantrittsalters bei sämtlichen BeamtInnen vorantreiben.

Zur von Erwin Angerer (F) in der Debatte über Aufgabenbündelung geäußerte Forderung, Österreich bräuchte eine Verschlankung der 22 Sozialversicherungsträger, replizierte Sozialminister Rudolf Hundstorfer, eine derartige Reform würde keine Verwaltungsvereinfachung nach sich ziehen; vielmehr falle durch eine Zusammenführung der Versicherungsanstalten die wichtige lokale Repräsentanz – Stichwort Gebietskrankenkassen – weg. Generell sei er aber kein Reformverweigerer, so Hundstorfer, das zeige die Umsetzung zahlreicher Rechnungshofempfehlungen durch sein Ressort, etwa die Einrichtung eines Gutachterpools für ganz Österreich zur Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit bei vorzeitigen Pensionsantritten. (Schluss Rechnungshofausschuss) rei


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