Parlamentskorrespondenz Nr. 260 vom 23.03.2015

Neu im Justizausschuss

Themen von Anträgen: Rehabilitierung von Verurteilten nach § 209 StGB, Gerichtsgebühren, Rufnummernunterdrückung, gemeinsame Obsorge

Wien (PK) – Die NEOS fordern volle Rehabilitierung von Personen, die nach den mittlerweile aufgehobenen sogenannten "Homosexuellen-Paragraphen" des StGB verurteilt wurden, und schlagen in einer weiteren Initiative einen online abrufbaren Gerichtsgebührenrechner als Service für die BürgerInnen vor. Die Freiheitlichen wiederum üben Kritik an der Rufnummernunterdrückung bei Anrufen von Justizbehörden und drängen überdies auf die Einführung der gemeinsamen Obsorge beider Elternteile als gesetzlicher Regelfall.   

Anti-homosexuelle Strafgesetze: NEOS fordern Rehabilitation für die Verurteilten

Beate Meinl-Reisinger (N) erinnert daran, dass der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2002 den Paragraphen 209 StGB wegen gleichheitswidriger Behandlung von Homosexuellen aufgehoben hatte, Verurteilungen aufgrund dieser Bestimmung aber noch immer im Strafregister aufscheinen. Die Betroffenen – über 1 000 Personen – seien nie rehabilitiert oder entschädigt worden, obwohl die Vorstrafen einen erheblichen Nachteil bedeuten und nach wie vor diskriminierend wirken. Bestätigt fühlt sich die Justizsprecherin der NEOS in ihrer Kritik auch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der diesen Umstand als weiterhin bestehende Menschenrechtsverletzung bezeichnete. Meinl-Reisinger fordert nun in einem Entschließungsantrag (974(A/(E)) die sofortige Rehabilitierung sowie angemessene Entschädigungszahlungen für alle Personen, die aufgrund der mittlerweile aufgehobenen anti-homosexuellen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs verurteilt wurden.  

NEOS wollen Gerichtsgebührenrechner

Vielen BürgerInnen sei nicht klar, welche Kosten mit einem Gerichtsverfahren verbunden sind, es bestehe auch keine Möglichkeit, online vorab darüber Auskunft einzuholen, klagt NEOS-Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger. Informationen dieser Art seien aber essentiell für die Entscheidung, den Gerichtsweg zu beschreiten oder sich außergerichtlich zu einigen, zumal es den Betroffenen nicht zugemutet werden könne, die einzelnen Tarifposten aus den einschlägigen Gebührengesetzen zu eruieren. Meinl-Reisinger regt deshalb in ihrer Initiative (976/A/(E)) die Einführung eines Gerichtsgebührenrechners an, durch den sich die BürgerInnen online über gegebenenfalls entstehende Kosten eines Gerichtsverfahrens informieren können.

FPÖ gegen Rufnummernunterdrückung bei Anrufen von Justizbehörden

Wenn BürgerInnen einen Anruf von Justizbehörden erhalten, erscheint am Bildschirm des Handys "Anonym" bzw. "Unbekannter Teilnehmer". Dies erschwere die Kontaktaufnahme mit Gerichten, gibt FPÖ-Mandatar Walter Rosenkranz zu bedenken, zumal betroffene Personen nicht zurückrufen können. Auch sei es mittlerweile Usus, bei anonymen Anrufen gar nicht mehr abzuheben. Rosenkranz fordert nun in einem Entschließungsantrag (984/A(E)) den Justizminister auf, dafür zu sorgen, dass bei Anrufen von Gerichten und Staatsanwaltschaften die Rufnummern nicht mehr unterdrückt werden.

FPÖ drängt auf gemeinsame Obsorge als gesetzlicher Regelfall

Die FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan und Anneliese Kitzmüller verweisen auf eine Evaluierungsstudie, die der im Falle einer Scheidung freiwillig vereinbarten Obsorge beider Elternteile positive Auswirkungen bescheinigt. So bringe diese in Österreich seit 2001 bestehende Möglichkeit eine Beruhigung des Konfliktniveaus und führe de facto dazu, dass der getrennt lebende Elternteil quantitativ und qualitativ mehr elterliche Aufgaben erfüllt. Verbesserungen könnten zudem bei der Zahlung des Kindesunterhalts festgestellt werden. Der Justizsprecher und die Familiensprecherin der Freiheitlichen erinnern überdies an ähnliche Erfahrungen in zahlreichen EU-Staaten und rufen die Bundesregierung auf, das Thema gemeinsame Obsorge "ohne ideologische Scheuklappen" zu betrachten. Konkret urgieren sie in einem Entschließungsantrag (986/A(E)) eine Regierungsvorlage, die die gemeinsame Obsorge beider Elternteile als gesetzlichen Regelfall vorsieht, wobei ein Abgehen davon im Einzelfall nur bei einer objektiven Gefährdung des Kindeswohls möglich sein sollte. (Schluss) hof