Parlamentskorrespondenz Nr. 287 vom 27.03.2015

Neu im Finanzausschuss

Grüne für Evaluierung der Forschungsprämie, NEOS-Initiative für Crowdfunding

Wien (PK) – Da der Bund beabsichtigt, die Forschungsprämie im Rahmen der Steuerreform von 10% auf 12% anzuheben, beantragen die Grünen eine Evaluierung dieses Förderungsinstruments. Die NEOS machen sich mit einem Gesetzentwurf für alternative Finanzierungsformen für Start-Ups und KMU stark.

Grüne für Evaluierung der Forschungsprämie

Der Bund hat im Rahmen seiner Strategie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Strategie) im Jahr 2012 unter dem Titel "Forschungsprämie" 574 Mio. €, 2013 378 Mio. € und 2014 375 Mio. € aufgewendet und beabsichtigt, diese Prämie im Rahmen der Steuerreform von 10% auf 12% anzuheben. Zuvor wollen die Grünen wissen, in welchem Ausmaß die Forschungsprämie – gegliedert  nach Unternehmensgröße, Branchen und Regionen - in Anspruch genommen wird und welche Lenkungs- und Wirkungseffekte die unterschiedlichen Begünstigungen auf Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten haben. Es geht den Antragstellern um Klarheit darüber, inwieweit die Ziele der Forschungsförderung erreicht wurden. Daher verlangt Ruperta Lichtenecker eine Evaluierung dieser indirekten Subvention nach internationalen Standards und einen umfassenden Bericht darüber bis 1. September 2015 (993/A(E)).

NEOS beantragen ein Gesetz für alternative Finanzierungen

NEOS-Abgeordneter Niko Alm hat dem Nationalrat einen Entwurf  für ein Alternativfinanzierungsgesetz samt begleitenden Änderungen im Kapitalmarktgesetz und im Gesetz für Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz vorgelegt. Ein eigenes Bundesgesetz soll alternative Finanzinstrumente für Unternehmen mit weniger als 250 MitarbeiterInnen, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € zulassen. Diese Unternehmen sollen durch Ausgabe von Aktien, Anleihen, Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft, Genussrechte, stille Beteiligungen oder qualifizierte Nachrangdarlehen Geld von 150 oder mehr Anlegern einsammeln dürfen. Die Summe der entgegengenommenen Gelder wollen die NEOS mit 2,5 Mio. € begrenzen, wobei der Betrag pro Anleger 30.000 € nicht übersteigen soll, außer bei bestimmten Privatkunden oder professionellen Investoren.

Die Antragsteller begründen ihre Initiative mit den wachsenden Schwierigkeiten von Start-Ups und KMU beim Zugang zu Kapital und sehen im Crowdfunding ein innovatives Konzept zur Schließung von Finanzierungslücken. Alternative Finanzierungsformen in Österreich benötigten angemessene rechtliche Rahmenbedingungen, wobei es unter anderem um höhere Schwellenwerte für die Verpflichtung zur Erstellung eines Kapitalmarktprospekts nach dem Vorbild der USA geht, wo eine Prospektpflicht erst ab einer Million US-Dollar gilt. In Österreich übersteigen nur 2,3 % aller Unternehmensfinanzierungen 1 Mio. €. Der oft als Grund für die Einschränkung privater Unternehmensfinanzierungen genannte Anlegerschutz sei wichtig, man sollte dabei aber mit Augenmaß vorgehen, schreiben die NEOS. Die aktuellen Vorschriften seien ineffektiv, bürokratisch, unverständlich und angesichts der Größe sowie der strukturellen Besonderheiten des österreichischen Kapitalmarktes inadäquat. So würden Start-Ups und KMU bei der Schaffung von Arbeitsplätzen behindert. Daher schlagen die NEOS einen sicheren Rechtsrahmen für Crowdfunding-Plattformen und durchgehende Rechtssicherheit für Betreiber und Investoren vor (1033/A). Diesen Rechtsrahmen wollen die NEOS europaweit akkordieren und beantragen daher auch eine Entschließung für einen europaweiten Rechtsrahmen für alternative Finanzierungen unter Berücksichtigung des europäischen Binnenmarktes samt Harmonisierung der nationalen Regelungen (1040/A(E)). (Schluss) fru