Parlamentskorrespondenz Nr. 308 vom 31.03.2015

Neu im Konsumentenschutzausschuss

E-Zigarette, gerechte Pendlerverordnung, Online-Gerichtsgebührenrechner

FPÖ für Beibehaltung eines alternativen Vertriebswegs für nicht-nikotinhaltige E-Zigaretten-Produkte

Wien (PK) – Nicht-nikotinhaltige E-Zigaretten-Produkte sowie E-Dampfgeräte sollten weiterhin über ausgesuchte Fachhändler, die strengen Gesundheits- und Jugendschutzregelungen unterliegen, vertrieben werden, fordert FPÖ-Mandatar Peter Wurm (832/A(E)). Es sei nämlich nach Ansicht der Freiheitlichen nicht sinnvoll, den Trafikanten für alle E-Zigaretten-Produkte ein Monopol einzuräumen, weil damit auch eine Nahversorgungspflicht verbunden wäre. Gleichzeitig sollte der Internet-Handel für E-Zigaretten mit Nikotin verboten werden.

FPÖ für gerechte Pendlerverordnung für alle 2,2 Millionen betroffenen ArbeitnehmerInnen

Die von Seiten der Arbeiterkammer Salzburg vorgeschlagene Neuregelung der Pendlerverordnung ist zentraler Inhalt eines freiheitlichen Entschließungsantrags (901/A(E)). Im Auftrag der AK hat die Universität Salzburg die geltenden Pendlerregelungen geprüft und ist zum Schluss gekommen, dass diese gegen das Legalitätsprinzip, den Gleichheitsgrundsatz sowie das Leistungsfähigkeitsprinzip verstoßen. So gehe aus dem EStG beispielsweise nicht hervor, was unter Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu verstehen ist, heißt es in dem Gutachten. Auch sei der Inhalt der Verordnung derart kompliziert, umfangreich und spezifisch, dass von einer Deckung durch das Gesetz nicht mehr gesprochen werden könne. Darüber hinaus sehe die Verordnung die verpflichtende Verwendung des Pendlerrechners vor, welcher im Gesetz nicht einmal erwähnt wird. Ob und in welcher Höhe einem Arbeitnehmer eine Pendlerpauschale zusteht, bestimme sich nicht nach den tatsächlichen Verhältnissen, sondern danach, ob man in eine der laut EStG völlig willkürlich festgelegten Gruppen fällt.

Die AK schlägt daher vor, für die Arbeitswegekosten pro Entfernungskilometer von der Wohnung zur Arbeitsstätte 30 Cent zu gewähren. Es sollen zumindest die effektiven Kosten für das öffentliche Verkehrsmittel über die Werbungskosten abgegolten werden. Ein solcher Absetzbetrag, der unabhängig vom Einkommen allen gleichmäßig zukommt, müsste für Niedrigverdiener in Form einer Negativsteuer ausbezahlt werden. Die FPÖ fordert die Bundesregierung auf, Regelungen für eine gerechte und verfassungskonforme Pendlerverordnung auszuarbeiten, um die Arbeitswegekosten modern, fair und verständlich entsprechend den Vorschlägen der Arbeiterkammer Salzburg zu gestalten.

NEOS für Einführung eines Gerichtsgebührenrechners auf HELP.gv.at

Wieviel wird mich ein Gerichtsverfahren kosten? Diese Frage sei derzeit nicht zu beantworten, da es für österreichische KonsumentInnen keine Möglichkeit gibt, vorab Informationen über die möglicherweise anfallenden Gebühren einzuholen, gibt NEOS-Mandatarin Beate Meinl-Reisinger in einem Entschließungsantrag zu bedenken (975/A(E) ). Auskünfte dieser Art seien aber essentiell für die Entscheidung darüber, ob der Gerichtsweg beschritten werden soll oder eine außergerichtliche Einigung vorteilhafter ist. Auch der von der Europäischen Kommission erstellte Justizbarometer 2015 weist auf Mängel in diesem Bereich hin. Der Bundesminister für Justiz wird daher von den NEOS aufgefordert, ein Konzept zur einfachen und klaren Information der BürgerInnen über Gerichtsgebühren zu erarbeiten. Ein entsprechender Rechner sollte auf der Website von HELP.gv.at zur Verfügung gestellt werden. (Schluss) sue