Parlamentskorrespondenz Nr. 315 vom 01.04.2015

Neu im Gesundheitsausschuss

Anträge des Team Stronach in Sachen Tierschutz

Team Stronach: Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei

Wien (PK)- Menschen, die einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leid oder Schäden zufügen, können in Österreich derzeit mit maximal einem Jahr Gefängnis bestraft werden (969/A(E)). Dies ist nach Auffassung von Ulrike Weigerstorfer vom Team Stronach viel zu gering. Außerdem sollte Tierquälerei kein Fall fürs Bezirksgericht, sondern für das Landesgericht sein. Eine Erhöhung des Strafausmaßes würde zu einer Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung beitragen, ist die Antragstellerin überzeugt.

Berücksichtigung des Tierschutzes im Rahmen der Steuerreform 2015

In einem weiteren Entschließungsantrag wünscht sich Ulrike Weigerstorfer (T) bessere Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Förderung des Engagements von privaten Geldgebern in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Soziales und Kultur (1045/A(E)). Ihrer Ansicht nach fehlen vor allem steuerliche Anreize für Stiftungen, Mittel für gemeinnützige Zwecke, wie etwa den Tierschutz, auszuschütten. Wissenschaftsstaatssekretär Harald Mahrer habe zwar bereits im Herbst 2014 angekündigt, ein Gesetz zur Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements auszuarbeiten; bis dato liege aber nichts vor. Das Team Stronach setzt sich daher dafür ein, dass im Rahmen der Ausarbeitung der einzelnen Maßnahmen zur Steuerreform dieses Anliegen umgesetzt wird.

Stellung von Tierschutzorganisationen im Strafverfahren

Die bessere Vertretung der Interessen von Tieren in Strafverfahren ist zentraler Inhalt einer weiteren Initiative des Team Stronach (1053/A(E). Ulrike Weigerstorfer weist darauf hin, dass in Verwaltungsverfahren nach dem Tierschutzgesetz der Tierschutzombudsmann Parteistellung hat und zudem berechtigt ist, in alle Verfahrensakte Einsicht zu nehmen. Anders sei die Sachlage jedoch in Strafverfahren; hier gebe es keine Vertretung der tatsächlich Betroffenen, nämlich der Tiere, beklagt die Antragstellerin. Sie schlägt daher die Ausarbeitung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs vor, durch den dem Verband der Österreichischen Tierschutzorganisationen, der eine große Expertise in diesem Bereich aufweist, diesbezügliche Rechte sowohl in Verwaltungsstrafverfahren als auch in gerichtlichen Strafverfahren eingeräumt werden. (Schluss) sue