Parlamentskorrespondenz Nr. 319 vom 02.04.2015

Neu im Innenausschuss

Anträge der NEOS und der Grünen zum Thema Asyl und Fremdenrecht, Datenschutz

Wien (PK) – Sowohl die NEOS als auch die Grünen haben Anträge zum Themenbereich Asyl und Fremdenrecht eingebracht. Außerdem liegt dem Innenausschuss ein NEOS-Antrag zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit zur Vorberatung vor.

Asylverfahren: NEOS fordern Neuausschreibung der Rechtsberatung…

Die NEOS sprechen sich dafür aus, die Rechtsberatung für AsylwerberInnen neu auszuschreiben und dabei nach dem Bestbieterprinzip und nicht nach dem Billigstbieterprinzip vorzugehen (1018/A(E)). Nach Meinung von Abgeordnetem Nikolaus Scherak ist der pauschale Kostenersatz, der derzeit pro betreutem Asylwerber gewährt wird, viel zu niedrig und keinesfalls kostendeckend. Zudem bezweifelt er, dass die derzeitigen Mindestanforderungen für RechtsberaterInnen – Abschluss eines rechtswissenschaftliches Studiums oder Abschluss eines mindestens vierjährigen Studiums mit dreijähriger Berufserfahrung im Bereich Fremdenrecht oder mindestens fünfjährige einschlägige Berufserfahrung – ausreichend für eine qualifizierte Rechtsberatung über das gesamte Asylverfahren hinweg sind. Scherak kann sich zur Feststellung der Qualifikation etwa Aufnahmetests vorstellen.

…und mehr Geld für Deutschkurse für minderjährige Flüchtlinge

Ein weiteres Anliegen ist Scherak eine Erhöhung des maximalen Kostenersatzes für Deutschkurse für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Er fordert die Bundesregierung auf, entsprechende Verhandlungen mit den Ländern zu führen (1019/A(E)). Jedes Kind, das in Österreich lebt, habe nach dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern Anspruch auf Schutz und Fürsorge, auf bestmögliche Entwicklung und auf die Wahrung seiner Interessen, macht Scherak geltend und wertet Deutschkurse in diesem Zusammenhang als essentiell für junge Flüchtlinge. Damit würden die Betroffenen nicht nur in die Lage versetzt, typische Alltagssituationen zu bewältigen, man könne ihnen im Zuge der Kurse auch die wichtigsten Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens in Österreich vermitteln.

Grüne und NEOS für Gesamtreform des Asyl- und Fremdenrechts

Insgesamt halten sowohl die Grünen als auch die NEOS das Fremdenrecht in Österreich für viel zu kompliziert. Alleine das Asylgesetz sei seit 2006 elf Mal novelliert worden, gibt Scherak zu bedenken und weist auch auf zahlreiche andere für Fremde relevante Gesetze und europarechtliche Bestimmungen hin, etwa das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz, die rechtlichen Grundlagen für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl sowie zugehörige Verfahrensvorschriften, das Staatsbürgerschaftsgesetz, die Dublin-III-Verordnung und die EURODAC-Verordnung. Geht es nach ihm, soll das österreichische Fremdenrecht in "eine einheitliche, strukturierte, übersichtliche und vereinfachte Form" gebracht werden (1020/A(E)).

In eine ähnliche Kerbe schlägt Grün-Abgeordnete Alev Korun. Sie fordert die Innenministerin auf, zusammen mit ExpertInnen für die Bereiche Asyl, Menschenrechte und Migration das gesamte Fremdenrecht zu evaluieren und bis spätestens Ende dieses Jahres eine einheitliche, allgemein verständliche und vollziehbare Rechtsgrundlage zu schaffen. Dabei sollen Sonderverfahren weitestgehend beseitigt und die Verfahren wieder verstärkt in Einklang mit dem Allgemeinen Verfahrensgesetz gebracht werden (1048/A(E)). Korun ist überzeugt, dass die auf verschiedene Gesetze aufgeteilten fremdenrechtlichen Bestimmungen nicht einmal mehr für einschlägige ExpertInnen lesbar sind, geschweige denn für betroffene BürgerInnen. Auch die geplante Fremdenrechtsnovelle bringt ihrer Meinung nach keine Verbesserungen, vielmehr erwartet sie sich durch weitere vorgesehene Sonderverfahren und Sonderbestimmungen noch mehr Bürokratie und noch höhere Kosten.

NEOS: Regierung soll sich für hohes Datenschutzniveau in der EU stark machen

Ein von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Alm eingebrachter Entschließungsantrag zielt darauf ab, auf EU-Ebene die Diskussion über die Datenschutzgrundverordnung voranzutreiben und in der EU insgesamt ein möglichst hohes Datenschutzniveau zu implementieren (1039/A(E)). Nach Auffassung von Alm würden europäische Unternehmen und Start-Ups gegenüber der weltweiten Konkurrenz enorm profitieren, wenn sie mit Datensicherheit und Datenschutz punkten können. In diesem Zusammenhang lehnt er auch den immer wieder laut werdenden Ruf nach einem Einbau von Hintertüren in EDV-Software, so genannte "Backdoors", und nach einem Verbot von Verschlüsselungssoftware zum Zweck der Terrorismusbekämpfung als kontraproduktiv ab. Damit würde man seiner Einschätzung nach nicht nur die Bürgerrechte im Allgemeinen schwächen, sondern auch Cyberkriminalität und Wirtschaftsspionage erleichtern. Ein gleichlautender Antrag liegt auch dem Wirtschaftsausschuss vor. (Schluss) gs