Parlamentskorrespondenz Nr. 322 vom 02.04.2015

EU-Vorhaben in den Bereichen Gesundheit und Lebensmittelkontrolle

Oberhauser legt Bericht über Jahresvorschau 2015 vor

Wien (PK) – Die Bundesministerin für Gesundheit Sabine Oberhauser hat dem Nationalrat ihren Bericht über EU-Themen, die für das Jahr 2015 für die strategische Planung des Ressorts von Bedeutung sind, vorgelegt (III-140 d.B. und III-539-BR/2015 d.B.). Die neue EU-Kommission unter Präsident Juncker wird sich auf die großen wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in Europa - hohe Arbeitslosigkeit, mäßiges Wachstum, Staatsschulden, geringe Investitionen und unzureichende Wettbewerbsfähigkeit – konzentrieren, heißt es in der Einleitung des Jahresvorschau. Das Arbeitsprogramm enthält aber auch eine neue Initiative, die in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums fällt, nämlich die Überprüfung des Entscheidungsprozesses gentechnisch veränderte Organismen betreffend. Im Rahmen des REFIT-Programms überprüft die Kommission zudem Rechtsvorschriften, um zu erkennen, wo Korrekturmaßnahmen notwendig sind. Für das Gesundheitsressort relevant sind dabei u.a. die Evaluierung der Vorschriften für die Etikettierung von Rindfleisch, die Trinkwasserrichtlinie sowie allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts. Im Bericht angeführt werden weiters jene Rechtsakte, die im Laufe des Jahres 2015 in Kraft treten. Im Konkreten geht es dabei um Änderungen im Veterinär- und Lebensmittelbereich sowie bei kosmetischen Mitteln.

Österreich setzt sich für Beibehaltung der hohen Lebensmittel-, Tierschutz- und Gesundheitsstandards ein

In einem zweiten Teil werden die von der Kommission bereits vorgelegten Legislativvorschläge und Mitteilungen angeführt, die im Jahr 2015 weiter in Verhandlung sind. Dabei geht es im Konkreten etwa um Verordnungen in Bezug auf neuartige Lebensmittel, die Tiergesundheit, die Kontrolle neuer psychoaktiver Substanzen, Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika oder das Klonen. Von großer Bedeutung für Österreich, das den höchsten Teil an biologisch bewirtschafteten Flächen in der EU aufweist, ist etwa die Verordnung über die ökologische bzw. biologische Produktion und die Kennzeichnung dieser Erzeugnisse. Aus heimischer Sicht braucht die biologische Produktion ein stabiles, sich nicht dauernd änderndes Regelwerk mit vertretbaren Kosten, weshalb man sich eine gezielte Weiterentwicklung der bestehenden Rechtsgrundlagen erhofft. Eine Totalrevision der Bio-Verordnung könne das bisher Erreichte sowie den weiteren Aufbau des Bio-Sektors stark gefährden, lauten die Bedenken des Ressorts.

Gesundheitspolitik ist gefordert durch demografischen Wandel und Zunahme chronischer Krankheiten

Das Hauptziel des Achtzehn-Monate-Programm des Rates (Italien, Lettland und Luxemburg) besteht ebenfalls darin, die Wirtschafts- und Finanzkrise vollständig zu überwinden und das Wachstum in der Union anzukurbeln. Im Bereich Gesundheit soll besonders darauf geachtet werden, dass Antworten auf die Fragen des demografischen Wandels, der Zunahme chronischer Krankheiten, der Entwicklung neuer Technologien im Bereich der Gesundheitsfürsorge sowie der sich ändernden Erwartungen von Patientinnen und Patienten und der Erreichung des Ziels tragfähiger Gesundheitssysteme gefunden werden. Das neue Programm im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2014-2020) soll hierbei eine wichtige Rolle spielen.

Operativ stehen innovative Ansätze im Gesundheitssektor und die Förderung gesunder Lebensstile mit besonderem Augenmerk auf Maßnahmen im Zusammenhang mit Ernährung und Bewegung im Zentrum. Was die Rechtsetzung betrifft, ist es Ziel, die Verhandlungen zu den vorliegenden Verordnungsvorschlägen im Bereich Medizinprodukte/In-vitro-Diagnostika sowie über neue psychoaktive Substanzen zu einem Abschluss zu bringen. In der Zeit vom 11.- 13. Mai 2015 findet in Riga die jährliche Expertenkonferenz und Ausstellung zu e-Health statt. Die Vorsitze werden auch die Arbeit an den von der EK vorgelegten Vorschlägen in den Bereichen Tierarzneimittel, neuartige Lebensmittel etc. fortsetzen sowie parallel dazu die Vorschläge über das Verbot der Lebensmittelherstellung aus Klontieren und das Verbot des Klonens als Reproduktionstechnik zu landwirtschaftlichen Zwecken bearbeiten. Ferner ist man bestrebt, das Maßnahmenpaket Tier- und Pflanzengesundheit – relevant für das Gesundheitsministerium sind die beiden Verordnungsvorschläge Tiergesundheit und Revision der amtlichen Kontrollen - fertigzustellen.

Entscheidung über Anbau von GVO obliegt den Nationalstaaten

Hinsichtlich der Verordnung betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen, konnten Rat und Europäisches Parlament erfreulicherweise noch im Dezember 2014 eine Einigung erzielen, wird im Bericht hervorgehoben. Nicht im Achtzehn-Monate-Programm des Rates angesprochen, weil bei Erstellung noch nicht bekannt, sind allfällige aus der von der Kommission angekündigten Überprüfung des GVO-Entscheidungsprozesses resultierende Legislativvorschläge. Es wird aber davon ausgegangen, dass bei Vorlage durch die Kommission, die Beratungen auf Ratsebene umgehend aufgenommen werden. (Schluss) sue