Parlamentskorrespondenz Nr. 330 vom 08.04.2015

Bundesrat: Katastrophenschutz in der EU funktioniert gut

EU-Ausschuss diskutiert Analyse des Gemeinschaftsverfahrens

Wien (PK) – Zustimmung und Zufriedenheit äußerten die Mitglieder des EU-Ausschusses des Bundesrats heute zum Gemeinschaftsverfahren im Bereich des Katastrophenschutzes. Die Kritik der Länderkammer, die in einer Mitteilung aus dem Jahr 2012 an die EU-Institutionen zu den damaligen und später nicht realisierten Plänen der Kommission artikuliert wurde, sei richtig gewesen, meinte etwa Stefan Schennach (S/W). So wie das Gemeinschaftsverfahren nun gestaltet sei, mache das Sinn und funktioniere auch gut. Die Balance zwischen den Kapazitäten der Mitgliedstaaten und der EU-Koordination sei hergestellt. Damals hätte die EU jedoch zu stark in Länderkompetenzen eingegriffen. Jetzt koordinieren Expertenteams in Katastrophenfällen vor Ort die Hilfsmaßnahmen und die Mitgliedstaaten stellen im Vorfeld ihre Kapazitäten zur Verfügung. Das Unionsverfahren basiere auf Freiwilligkeit, unterstrich dazu auch die Vertreterin des Innenministeriums, man habe aber die Planbarkeit verbessert. Österreich bringe sich mit seiner Expertise und seinen ExpertInnen sehr aktiv in das EU-Verfahren ein, bekräftigte sie.

In ihrer Analyse zum Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz inklusive Finanzierung im Zeitraum 2007-2013 hält die Europäische Kommission fest, die nationalen Systeme zur Katastrophenbewältigung seien durch das Unionsverfahren maßgeblich unterstützt worden. Mängel wie unzureichende Bereitschaft in der Koordinationszentrale habe man erfolgreich behoben. Das Emergency Response Coordination Centre (ERCC), das vor zwei Jahren aus der ursprünglichen Monitoring and Information Center (MIC) hervorging, gewährleiste ständige Überwachung rund um die Uhr und eine sofortige Reaktion auf Katastrophen in der ganzen Welt. Grundlage für die Ex-post Bewertung der Maßnahmen zum Katastrophenschutz in der EU bildeten für die Kommission Schlussfolgerungen und Empfehlungen externer BeraterInnen.

Fortschritte im Katastrophenschutz

Das Europäische Katastrophenschutzverfahren dient der verstärkten Zusammenarbeit der Teilnehmerländer bei Einsätzen in- und außerhalb der EU. Neben den 28 EU-Mitgliedsstaaten nehmen auch Mazedonien, Island, Liechtenstein und Norwegen an dem Kooperationsprogramm teil, das 2001 ins Leben gerufen wurde. Wenn einzelne Staaten bei schweren Katastrophen - egal ob natürlichen Ursprungs oder vom Menschen verursacht - an die Grenzen ihrer Kapazitäten stoßen, können sie zur Unterstützung Mittel und Hilfsteams aus den Partnerländern für Soforteinsätze anfordern. In den vergangenen Jahren hat es laut Kommissionsbericht laufend Fortschritte bei den gemeinschaftlichen Maßnahmen zur wirksameren Katastrophenprävention, -vorbereitung und -abwehr gegeben, etwa in Hinblick auf die Transportressourcen zur schnellen Reaktion. Seit 2007 bildet ein eigenes Finanzierungsinstrument die Basis für Katastrophenhilfen der EU. Bis 2013 standen insgesamt 189,8 Mio. € in diesem Topf bereit, nunmehr stehen Mittel in der Höhe von über 360 Mio. € zur Verfügung. Im Vorjahr wurden Katastrophenschutzmechanismus und Finanzierung durch Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rats in einer gemeinsamen Rechtsgrundlage zum Katastrophenschutzverfahren der Union zusammengeführt.

Zentral im Unionsverfahren sind Frühwarnsysteme über herannahende Katastrophen, die Koordination von Notfallmaßnahmen sowie Schulungen bzw. Simulationen und Expertenaustausch zur Vorbereitung auf den Katastrophenfall. Für die Abstimmung von Hilfsmaßnahmen zwischen Teilnehmerländern und Drittstaaten wurden zur Intensivierung der Zusammenarbeit ebenfalls Vorkehrungen getroffen. Der Fokus wird zunehmend auch auf Prävention gelegt. (Schluss EU-Ausschuss Bundesrat) rei/jan


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