Parlamentskorrespondenz Nr. 357 vom 14.04.2015

Neu im Justizausschuss

Österreich zieht Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention zurück

Wien (PK) – Österreich hat anlässlich der Ratifikation des Übereinkommens über die Rechte des Kindes Vorbehalte zu Art. 13 (Recht auf freie Meinungsäußerung), Art. 15 (Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) und Art. 17 (Zugang zu Informationen) eingelegt. Darüber hinaus wurde eine Erklärung zu Art. 38 (Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten) abgegeben. Eine Prüfung hat nun ergeben, dass eine Zurückziehung der Vorbehalte weder die Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention in Bezug auf die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit noch die Medienfreiheit beeinträchtigen würde. Auch wurde festgestellt, dass sich die reale Situation der Kinderrechte in Österreich durch die Zurückziehung der Vorbehalte nicht wesentlich verändern würde. Die Erklärung Österreichs hinsichtlich der Teilnahme von Kindern an bewaffneten Konflikten wiederum ist durch die Ratifikation eines entsprechenden Fakultativprotokolls mittlerweile obsolet geworden. Österreich zieht nunmehr sämtliche Vorbehalte und Erklärungen zurück und legt damit, wie die diesbezügliche Regierungsvorlage (501 d.B.) betont, ein klares Bekenntnis zur vollständigen Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes ab. (Schluss) hof