Parlamentskorrespondenz Nr. 363 vom 15.04.2015

Neues Bundesvergabegesetz gegen Lohndumping angekündigt

Sozialausschuss: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz wird an EU-Vorgaben angepasst

Wien (PK) – Die angespannte Lage am Arbeitsmarkt diskutierte heute der Sozialausschuss des Nationalrats auch im letzten Teil seiner umfangreichen Sitzung anhand zahlreicher Oppositionsanträge. Für Kontroversen sorgte besonders die sogenannte Ostöffnung, durch die in den letzten Jahren vermehrt Arbeitskräfte aus osteuropäischen EU-Ländern nach Österreich gekommen sind. Die FPÖ ortet einen Verdrängungswettbewerb durch billige Arbeitskräfte aus dem Osten und will dem mit Zuzugsbeschränkungen für AusländerInnen in sensiblen Sektoren wie der Baubranche beikommen. Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch sagte dazu namens der SPÖ, der kürzlich ausgearbeitete Entwurf für ein neues Bundesvergabegesetz werde in Übereinstimmung mit EU-Regelungen Abhilfe gegen Wettbewerbsverzerrungen durch Lohndumping schaffen, wovon gerade die regionale Wirtschaft profitieren sollte.

Ausgelöst wurde diese Debatte von einem neuerlichen FPÖ-Antrag auf sektorale Zugangsbeschränkungen zum Arbeitsmarkt und einen Vorschlag des Team Stronach zur Sicherung des Bestbieterprinzips bei öffentlichen Ausschreibungen. In weiteren Anträgen auf der Tagesordnung des Ausschusses plädieren die NEOS für ein harmonisiertes ArbeitnehmerInnenrecht, Änderungen bei Probezeit, Urlaubsansprüchen und Arbeitszeit, rechtliche Gleichstellung aller Pflegeeltern, soziale Absicherung bei Fehl- und Todgeburten sowie eine Verringerung der ArbeitnehmerInnen-Beiträge an die Arbeiterkammer. Die Absicherung der Wiener Gesundheitsversorgung in Zusammenhang mit dem neuen Ärztearbeitszeitgesetz verlangt die FPÖ von der Bundesregierung und urgiert außerdem einen Kassasturz bei Arbeitslosenversicherung sowie AMS-Budget und einen Bericht über Auftragsvergaben durch die Pensionsversicherungsanstalt. Das Team Stronach regt ein eigenes Bundesgesetz gegen Mobbing an.

Mehrmals kam im Laufe der Sitzung das Thema Bedarfsorientierte Mindestsicherung auf: So sind die Grünen gegen die Minderung dieser Leistung durch Anrechnung der Familienbeihilfe, die FPÖ pocht auf ein Herkunftslandprinzip zur Bemessung der Mindestsicherung und die NEOS wollen mehr Anreize für MindestsicherungsbezieherInnen, wieder erwerbstätig zu werden. Alle genannten Anträge wurden von der Ausschussmehrheit vertagt oder abgelehnt, besonderer Widerstand kam seitens der Regierungsfraktionen gegen die von den NEOS andachte Absenkung der Arbeiterkammerumlage. Bei einer Initiative der NEOS, die Arbeiterkammerumlage am Gehaltszettel separat auszuweisen, befand der Ausschuss mehrheitlich, der Antrag sei besser im Finanzausschuss zu behandeln.

Grünes Licht gab der Sozialausschuss des Nationalrats heute für einen Gesetzesvorschlag der Regierung, der der Umsetzung von EU-Recht dient. Die chemikalienrechtlichen CLP-Verordnung und weitere EU-Vorgaben müssen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz berücksichtigt werden (528 d.B.).

FPÖ für Arbeitsmarktbeschränkungen, Team Stronach für Best- statt Billigbieterprinzip

Sektorale Zuzugsbeschränkungen auf dem heimischen Arbeitsmarkt für UnionsbürgerInnen und Drittstaatenangehörige sind für die FPÖ angesichts steigender Arbeitslosenzahlen in Österreich unumgänglich. Nach Maßgabe von Ausbildungsniveau, Berufserfahrung und angestrebter Branche der Arbeitssuchenden aus dem Ausland sollten damit arbeitsmarktpolitisch negative Auswirkungen der EU-Ostöffnung korrigiert werden, verlangt der Freiheitliche Sprecher für Arbeit und Soziales Herbert Kickl ((881/A(E)). EU-rechtliche Einschränkungen – Stichwort Niederlassungsfreiheit – dürften im Sinne der heimischen Arbeitsmarktpolitik kein Hindernis bilden. Zudem drängt er auf monatliche Statusberichte über die budgetäre Lage der Arbeitslosenversicherung und zum AMS-Budget, da aufgrund explodierenden Arbeitslosenzahlen akute Budgetnot in diesem Bereich herrsche (760/A(E)).

Beide Anträge wurden mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt, da Ulrike Königsberger-Ludwig (S) zufolge derartige Forderungen der Freiheitlichen schon in früheren Sitzungen des Sozialausschusses abgelehnt worden sind. Die FPÖ habe diese Mehrheitsentscheidungen zu akzeptieren, empfahl sie Abgeordnetem Kickl (F). Josef Muchitsch (S) fügte an, mit dem geplanten neuen Bundesvergabegesetz sollten die bestehenden Probleme am Arbeitsmarkt angegangen werden, um etwa Schwarzarbeit oder Verdrängungswettbewerb durch Billigarbeit zu unterbinden.

Die Sicherung von Arbeitsplätzen von Österreicherinnen, gerade in der lokalen Wirtschaft, ist ebenfalls Kern einer Team Stronach-Forderung. Bei Bauaufträgen durch die öffentliche Hand sei zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung nach dem Bestbieterprinzip vorzugehen, um heimische Unternehmen gegenüber ausländischen Firmen mit Billigarbeitskräften nicht zu benachteiligen (487/A(E)), so Antragstellerin Waltraud Dietrich (T). Mit dem Verweis auf aktuelle Arbeiten an einem Verfassungsgesetz über diese Thematik stellten SPÖ und ÖVP eine spätere Befassung mit diesem Anliegen in Aussicht.

NEOS: Einheitliches ArbeitnehmerInnenrecht, Flexible Arbeitsverhältnisse

In die Warteschleife geschickt wurden von SPÖ und ÖVP zwei Vorstöße der NEOS in Sachen Arbeitsrecht. So fordert die Oppositionspartei eine Vereinheitlichung der heimischen Arbeitsrechtsbestimmung in einem einzigen ArbeitnehmerInnenrecht zwecks rechtlicher Angleichung von ArbeiterInnen und Angestellten (713/A(E)). "Der Standesunterschied muss weg", appellierte Loacker für die Harmonisierung, die trotz aller Komplexität der Rechtsmaterie endlich anzugehen sei. Sein Antrag sieht unbenommen kollektivvertraglicher Vereinbarungen unter anderem die Harmonisierung von Kündigungsfristen, Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zur Entlassung vor. Zudem drängen die NEOS auf mehrere Gesetzesänderungen, durch die eine Probezeit bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf drei Monate verlängert und Urlaubsansprüche bei unterjährigen Aus- und Eintritten aliquot angerechnet werden sollen (575/A). Zudem will die Oppositionspartei mit ihrem Antrag einmal mehr eine Flexibilisierung im Arbeitszeitrecht erreichen, sodass ohne eine Erhöhung der wöchentlichen Gesamtarbeitszeit ein zwölfstündiger Arbeitstag möglich wird – das sei in der Wirtschaft ein maßgeblicher Standortfaktor, wie Loacker ausführte.

Die Anträge wurden von SPÖ und ÖVP jedoch mit der Erklärung vertagt, derzeit liefen Verhandlungen zu diesen Fragen auf Sozialpartnerebene, wobei Michael Hammer (V) grundsätzliche Zustimmung zu mehreren Forderungen der Oppositionspartei andeutete.

NEOS wollen allen Pflegeeltern Anspruch auf Karenz einräumen

Vertagt bzw. abgelehnt wurden vom Sozialausschuss überdies zwei weitere Anträge der NEOS. Zum einen geht es Abgeordnetem Nikolaus Scherak darum, Pflegeeltern auch dann einen Anspruch auf Karenz einzuräumen, wenn das Pflegekind nicht zur Adoption freigegeben ist bzw. keine Adoptionsabsicht besteht (347/A). Für die SPÖ hielt Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig fest, ihre Fraktion unterstütze vollinhaltlich die gesetzliche Gleichstellung aller betroffenen Personen, habe dabei mit dem Koalitionspartner keinen Kompromiss gefunden und schließe sich daher dem Vertagungsantrag dazu an.

Zum anderen fordert Abgeordneter Gerald Loacker eine Verlängerung des Mutterschutzes um acht Wochen, wenn währenddessen ein Kindstod eintritt. Überdies macht er sich für bezahlte Dienstfreistellungen im Falle von Totgeburten bzw. Spätaborten stark (1013/A(E)). Derzeit erhielten Eltern bei solchen Schicksalsschlägen nur mit Krankenstand ausreichend Zeit zur emotionalen Verarbeitung des Verlusts, was unannehmbar sei. Dazu meinte Königsberger-Ludwig (S), der Vorschlag bewirke ein absolutes Beschäftigungsverbot für die Betroffenen, was nicht immer hilfreich sei. Markus Franz (T) sah überhaupt den entsprechenden NEOS-Antrag als zu eng gefasst und plädierte für arbeitsrechtliche Absicherung für Eltern beim Tod ihres Kindes unabhängig von dessen Alter. Die Forderung wurde mehrheitlich abgelehnt.

Team Stronach wünscht sich ein Anti-Mobbing-Gesetz

Auf breite Ablehnung stieß das Team Stronach mit seinem Antrag (641/A(E)) auf ein einheitliches "Anti-Mobbing-Gesetz" und eine Mobbing-Studie. Franz (T) argumentierte, Österreich benötige eine einheitliche Rechtslage, um Mobbingopfern zielführend beizustehen und missbräuchliche Mobbingvorwürfe hintanzuhalten – er blieb mit diesem Aufruf im Ausschuss aber alleine. So hielt etwa Gabriel Obernosterer (V) entgegen, die bestehende Rechtslage zum Schutz vor Mobbing sei ausreichend.

NEOS gegen bestehende Arbeiterkammerumlage

Ablehnende Proteste bei der SPÖ rief Abgeordneter Loacker (N) hervor, als er einmal mehr für eine schrittweise Senkung der automatisch von den ArbeitnehmerInnen eingehobenen Beiträge an die Arbeiterkammer (AK) eintrat (948/A(E)). Aus Sicht der Volkspartei erklärte Gabriel Obernosterer ebenso seine Ablehnung des Antrags und warb für Zuversicht, dass die Arbeiterkammer selbst für beste Leistungen bei möglichst geringer Beiträgen von den ArbeitnehmerInnen sorgt. Loackers Vorwurf,  die Einnahmen aus den Beitragszahlungen hätten in den letzten Jahren die erforderlichen Aufwendungen der Kammer deutlich überstiegen und würden abseits der AK-Kernaufgaben für Rücklagen, Neubauten, Personalaufbau und Werbungen verbraucht, ließen die Sozialdemokraten Josef Muchitsch, Johann Hechtl und Rainer Wimmer nicht gelten. "Das ist ein Angriff auf die ArbeitnehmerInnen", brach Wimmer eine Lanze für die Arbeit der sozialpartnerschaftlichen Interessensvertretung und Hechtl sowie Muchitsch erinnerten, die Arbeiterkammer trage nicht zuletzt als wichtige Servicestelle in Arbeitsrechtsfragen seit 70 Jahren maßgeblich zur Sicherheit und fairem Wirtschaften im Land bei.

Teilweise Unterstützung fanden die NEOS dagegen bei FPÖ und Grünen, wenn auch Birgit Schatz (G) betonte, eine generelle Kürzung der Arbeiterkammerumlage nicht mittragen zu wollen. Wie Herbert Kickl (F) hinterfragte sie allerdings die Werbeausgaben der AK und stellte ein Transparenzgesetz für Interessensvertretungen analog zu jenem für Parteienfinanzierung in den Raum. Um den ArbeitnehmerInnen bewusst zu machen, welche Beiträge sie an die Arbeiterkammer leisten, möchte Loacker  die Arbeiterkammerumlage abgesondert von den Sozialversicherungsbeiträgen am Gehaltszettel ausgewiesen wissen (945/A). Die dafür notwendige Änderung des Einkommensteuergesetzes solle besser im Finanzausschuss erörtert werden, meinte hierzu Johann Höfinger im Einvernehmen mit der Ausschussmehrheit aus SPÖ, ÖVP, Team Stronach und Grünen.

Ärztearbeitszeitgesetz: FPÖ sieht Ball bei der Bundesregierung

Abgelehnt mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS wurde ein FPÖ-Antrag, der zur Behebung von Problemen mit dem neuen Ärztearbeitszeitgesetz neben Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser vor allem Sozialminister Rudolf Hundstorfer auf den Plan ruft. Speziell in Wiens Krankenhäusern seien von der zuständigen Stadtregierung nicht die organisatorischen und finanziellen Vorkehrungen getroffen worden, um eine erfolgreiche Umsetzung der neuen Dienstzeitregelung von maximal 48 Wochenstunden für SpitalsmedizinerInnen zu gewährleisten, heißt es im diesbezüglichen FPÖ-Antrag (1043/A(E)).  Bundesminister Hundstorfer gab zu bedenken, sämtliche Bundesländer habe man wie alle anderen Stakeholder in monatelangen Gesprächen auf die Änderungen bei der Ärztearbeitszeit vorbereitet, mittlerweile seien diesbezügliche Unstimmigkeiten weitgehend ausgeräumt – selbst in Wien.

Pensionsversicherungsanstalt: FPÖ fordert Bericht über Auftragsvergaben

Mutmaßliche Ungereimtheiten bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) veranlassten die FPÖ dazu, von Sozialminister Hundstorfer einen Bericht über sämtliche Auftragsvergaben der PVA in den Jahren 2009 bis 2015 einzufordern (977/A(E)). Bis auf das Team Stronach fanden die Freiheitlichen aber bei keiner Fraktion Unterstützung für ihren Antrag. Judith Schwentner sagte, die Grünen hätten selbst eine klarer formulierte Anfrage zu diesen Missständen an den Minister gerichtet und Josef Muchitsch unterstrich, die Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft über Vergabevergehen bei der PVA seien im Gange. Man könne daher nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen.

Mindestsicherung: Opposition sieht Handlungsbedarf

Unterschiedliche Schwerpunkte haben FPÖ, Grüne und NEOS in ihrem Anträgen betreffend Mindestsicherung (MS) gesetzt. Hauptanliegen der Freiheitlichen ist eine Staffelung der Mindestsicherung nach den Lebenserhaltungskosten im Herkunftsland der BezieherInnen (759/A(E)). Osteuropäische Zuwanderinnen und Zuwanderer etwa erhielten demnach eine deutlich niedrigere Leistung als ÖsterreicherInnen und BürgerInnen aus wohlhabenderen EU- und EWR-Staaten. Eigentlich sollte die Mindestsicherung abhängig von einer erfolgreichen Integration nur StaatsbürgerInnen zukommen, so Herbert Kickl (F) im Ausschuss, sein Antrag wurde aber vertagt. Die Grünen wiederum warnen vor Kürzungen der Mindestsicherung bei gleichzeitigem Bezug einer Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauerhaft außerstande sein werden, sich selbst Unterhalt zu verschaffen. Dass diese Beihilfe keinen Teil des Einkommens zur MS-Bemessung darstellt, ist nach Vorstellung von Grünen-Sozialsprecherin Judith Schwentner im Familienlastenausgleichsgesetz zur verankern (20/A), wiewohl derzeit angeblich österreichweit keine derartigen Fälle auftreten, wie sie einräumte. SPÖ, ÖVP und Team Stronach lehnten aber die Forderung ab.

Den NEOS ist vorrangig die Wiedereingliederung von MindestsicherungsbezieherInnen ins Berufsleben wichtig. Dringend brauche Österreich dynamischere Einschleifregelungen in den entsprechenden Gesetzen der Bundesländer, erläuterte Sozialsprecher Gerald Loacker (N) seinen Antrag gegen Kürzung der Mindestsicherung im vollem Umfang des Erwerbseinkommens (864/A(E)). Damit wäre sichergestellt, dass sich eine Erwerbstätigkeit neben dem Mindestsicherungsbezug in jedem Fall lohnt.  Die Regierungsfraktionen stimmten für die Vertagung dieses Antrags, da derzeit die Fortsetzung der 15a-Vereinbarung für diese Leistung mit den Bundesländern ausverhandelt werde, wie Gabriel Obernosterer (V) verdeutlichte.

Entwurf zu neuem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz am Weg ins Plenum

Bis auf die Grünen stimmten alle Fraktionen der Regierungsvorlage dem neuen ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu. Birgit Schatz (G) begründete die Skepsis ihrer Fraktion mit unklar ausgeführten Kennzeichnungspflichten im Gesetzesentwurf, speziell hinsichtlich Bleikonzentrationen, und einer zu langen Übergangsfrist von zehn Jahren. Unter anderem geht es in der Novelle um eine Anpassung der Terminologie, was gefährliche chemische Arbeitsstoffe betrifft, sowie die einheitliche Kennzeichnung von Behältern und Lagerräumen für derartige Stoffe und Gemische. So wird es etwa für gesundheitsgefährdende Arbeitsstoffe künftig zehn Gefahrenklassen – statt bisher neun Gefahrenmerkmale – geben, die die AnwenderInnen genauer über mögliche Gefährdungen wie Organschädigungen informieren. In Kraft treten wird die Novelle mit 1. Juni 2015; innerbetrieblich können Gemische, die nach dem geltenden Chemikaliengesetz eingestuft und gekennzeichnet wurden, noch maximal bis 1. Juni 2027 verwendet werden. Sozialminister Rudolf Hundstorfer versuchte, die Bedenken der Grünen auszuräumen und betonte, nach Geschlecht der ArbeitnehmerInnen differenzierte Grenzwerte von Schadstoffen wie Blei am Arbeitsplatz würden per Verordnung betreffend Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz klar geregelt.(Schluss Sozialausschuss)rei


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