Neu im Kulturausschuss
Wien (PK) – Eine Novelle zum Bundesmuseengesetz 2002 (563 d.B.) sieht gesetzliche Klarstellungen der Eigentumsverhältnisse bei unentgeltlichen Neuerwerbungen durch Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) vor. Da der unentgeltliche Eigentumserwerb bisher gesetzlich nicht geregelt war, bestanden unterschiedliche Auffassungen über die bilanztechnische Behandlung etwa von Schenkungen. Diese Neuerwerbungen gehen nun ins Eigentum der Bundesinstitutionen über, wenn das dem Willen der Vertragspartner entspricht. Das Verfügungsrecht über solche Erwerbungen wird allerdings dadurch eingeschränkt, dass ihre Veräußerung bzw. Belastung der Zustimmung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bedarf. (Schluss) sox