Parlamentskorrespondenz Nr. 428 vom 28.04.2015

Neu im Justizausschuss

Klarstellungen beim Untreuetatbestand, Trennungsberatung, Strafrahmen bei Tierquälerei

Wien (PK) – Präzisierungen des Untreuetatbestands schlägt ein Initiativantrag von SPÖ, ÖVP und Team Stronach vor, die Grünen wiederum drängen auf eine verpflichtende Trennungsberatung für in einer Lebensgemeinschaft lebende Eltern und fordern weiters eine Ausweitung des Strafrahmens bei Tierquälerei.

Neufassung des Untreuetatbestands soll Klarstellung bringen

Ein gemeinsam von den Abgeordneten Michaela Steinacker (V), Johannes Jarolim (S) und Georg Vetter (T) eingebrachter Initiativantrag (1110/A) reagiert auf in den letzten Jahren in der Praxis aufgetretene Unklarheiten bei der Anwendung des Untreuetatbestands und bringt Präzisierungen etwa bei den Begriffsbestimmungen. Untreue als Vermögensschädigung durch Missbrauch einer Rechtsmacht setzt demnach voraus, dass der Inhaber dieser Rechtsmacht durch sein Handeln unmittelbare rechtliche und nicht bloß wirtschaftliche Folgen für den Rechtsmachtgeber auslöst. Geht es nach dem Drei-Parteien-Antrag, dann liegen damit Fälle der indirekten Stellvertretung oder auch der Ausübung der Treuhandschaft außerhalb des Tatbestands. Der Missbrauch wiederum wird als objektiv unvertretbarer Gebrauch der Rechtsmacht definiert, zudem stellt der Antrag klar, dass bloße Vermögensgefährdung zur Erfüllung des Untreuetatbestands nicht ausreicht.   

Grüne wollen Trennungsberatung für Eltern in Lebensgemeinschaften

Eine Ungleichbehandlung von ehelichen und unehelichen Kindern ortet Daniela Musiol (G) im Fall der Trennung der Eltern. Während bei einvernehmlichen Scheidungen die Eltern nunmehr gesetzlich verpflichtet sind, sich von Einrichtungen wie den Familienberatungsstellen oder geeigneten PsychologInnen oder PädagogInnen über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten zu lassen, gibt es keine derartige Verpflichtung für nicht verheiratete Eltern. Die Familiensprecherin der Grünen fordert nun in einem Entschließungsantrag (1057/A(E)) eine verpflichtende Trennungsberatung auch für Eltern, die in einer Lebensgemeinschaft leben.

Grüne für Ausweitung des Strafrahmens bei Tierquälerei

802 Ermittlungen und anschließende Strafanzeigen wegen Tierquälerei allein im Jahr 2013 zeigen für Grünen-Mandatarin Christiane Brunner, dass die laufende Kontrolle der Einhaltung der Tierschutzgesetze sowie aktiver Tierschutz nichts an Bedeutung verloren haben. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, steht für die Tierschutzsprecherin der Grünen fest, die deshalb in einer Initiative (1078/A(E)) eine entsprechende Anhebung des Strafrahmens verlangt, um den Tatbestand der Tierquälerei von der Ebene der Bezirksgerichte in die Kompetenz der Landesgerichte zu heben. (Schluss) hof