Parlamentskorrespondenz Nr. 464 vom 05.05.2015

EU-Anpassungen bei Bilanzen und Wertpapierverwahrung

Weitere Themen im Finanzausschuss: globale Armutsbekämpfung, Produktpiraterie

Wien (PK) – Die Bestimmungen für Bilanzerstellung und Wertpapierverwahrung werden nun an die Vorgaben der Europäischen Union angepasst. Der Finanzausschuss verabschiedete heute in diesem Sinn ein Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz, mit dem Österreich einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie setzt. Die Vorschriften für Wertpapiersammler wiederum werden durch ein Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz harmonisiert. Thema der Sitzung war überdies die Armutsbekämpfung in den Entwicklungsländern. Hier lag den Abgeordneten ein Ressortbericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse von Wiederauffüllungen des Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung sowie des Asiatischen Entwicklungsfonds vor, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Die Produktpiraterie war ebenfalls Gegenstand eines einhellig akzeptierten Berichts, der über Erfolge der österreichischen Zollbehörden im Kampf gegen den Import von Plagiaten und über aktuelle Trends bei Produktfälschungen informiert.

Weiterer Schritt zur Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie

Mit ihrer Bilanzrichtlinie will die EU die Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen verbessern und deren Aussagekraft erhöhen. In einem ersten Umsetzungsschritt hatte Österreich im Jahr 2014 ein Rechnungslegungs-Änderungsgesetz mit Anpassungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft gesetzt. Die nunmehr vom Finanzausschuss unter dem Titel eines Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetzes 2015 (560 d.B.) verabschiedeten Regelungen bringen spezielle Anpassungen für Banken, Versicherungen und andere Finanzunternehmen. Dabei geht es im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen, etwa um die Anpassung von Verweisen auf das UGB und an die neue Systematik der Rechnungslegung. Zudem wird der Sonderposten "unversteuerte Rücklagen" im Finanzmarktrecht abgeschafft; der Ausweis latenter Steuern und eigener Aktien wird neu geregelt. Eigene Aktien sind künftig auch bei Finanzunternehmen offen vom Nennkapital zu trennen. – Die Zustimmung erfolgte nach positiven Wortmeldungen von Johannes Jarolim (S), Werner Groiss (V) und Bruno Rossmann (G) mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS. - Die FPÖ allerding befürchtete Verschlechterungen bei der Transparenz infolge rechtlicher Erleichterungen für die Nationalbank, die Hubert Fuchs (F) zu bedenken gab. Bundesminister Hans Jörg Schelling vermochte diese Besorgnis in der Debatte nicht zu zerstreuen.

Auch Vorschriften für Wertpapiersammler werden harmonisiert  

Ziel einer EU-Verordnung über Zentralverwahrer ist die Verbesserung von Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in Europa. Zur Umsetzung beauftragt ein von den Abgeordneten einstimmig begrüßtes Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz samt flankierenden Änderungen in geltenden Finanzmarktgesetzen (562 d.B.) die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit der Zulassung und Beaufsichtigung von Wertpapierzentralverwahrern, implementiert Strafbestimmungen und schafft eine beschränkte Bankkonzession. Als Sanktionen werden Verwaltungsstrafen eingeführt. Die maximalen Geldbußen bei Verstößen natürlicher Personen betragen mindestens 5 Mio. €, bei juristischen Personen 20 Mio. € oder 10 % des Jahresumsatzes, jedenfalls aber das Zweifache des Vermögensvorteils. Die FMA wird jährlich alle Sanktionen und anderen Maßnahmen an die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) melden und den Namen des Rechtsverletzers sowie die Art des Verstoßes im Internet bekannt machen. Um Risiken bei bankartigen Nebendienstleistungen von Wertpapiersammlern zu reduzieren, bekommen diese eine "beschränkte" Bankkonzession.

Wertpapieremittenten werden verpflichtet, übertragbare Wertpapiere zu immobilisieren und im Effektengiro einzubuchen, wenn diese zum Handel an Handelsplätzen zugelassen sind oder dort gehandelt werden. Wertpapiergeschäfte müssen künftig spätestens am zweiten Geschäftstag nach dem Handelstag abgewickelt sein. Dazu kommen Vorkehrungen gegen das Scheitern von Abwicklungen und die Einführung eines Eindeckungsvorgangs ("Buy-in-Verfahren") für den Fall des Scheiterns von Abwicklungen. Zentraler Wertpapierverwahrer bleibt in Österreich die Kontrollbank, erfuhren die Abgeordneten in der Debatte von Minister Schelling und verabschiedeten die Vorlage einstimmig an das Plenum.  

Internationale Entwicklungseinrichtungen verzeichnen Erfolge bei der Armutsbekämpfung

Das Engagement internationaler Entwicklungseinrichtungen in den ärmsten Ländern der Welt zeigt messbare Wirkung, konnten die Abgeordneten als Kernaussage dem Bericht über die Tätigkeiten und Ergebnisse der 9. Wiederauffüllung des Internationalen Fonds für ländliche Entwicklung (IFAD-9) und der 11. Wiederauffüllung des Asiatischen Entwicklungsfonds (AsDN-XI) (III-156 d.B.) entnehmen. Finanzminister Hans Jörg Schelling informiert darin über Erfolge bei der Reduzierung der ländlichen Armut, der Verbesserung der Lebensmittelsicherheit und der Steigerung der Geschlechtergerechtigkeit und stellt fest, vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise sei es unter schwierigen Bedingungen gelungen, entwicklungseffektive Programme umzusetzen, erfuhr Abgeordneter Andreas Hanger (V) in der Debatte vom Finanzminister.

Petra Bayr (S) betonte die Notwendigkeit, Land- und Forstwirtschaft sowie Infrastruktur in Entwicklungsländern zu fördern und erzielte mit Finanzminister Hans Jörg Schelling Übereinstimmung darin, dass dabei Menschenrechte sowie arbeitsrechtliche Standards eingehalten werden müssen. Bayr trat auch dafür ein, die bilaterale und die multilaterale EZA entsprechend zu dotieren und begrüßte die Absicht der Bundesregierung, die bilaterale EZA zu erhöhen. Private Spenden können die Verantwortung des Staates für die  Entwicklungszusammenarbeit nicht ersetzen, stellten Petra Bayr und Tanja Windbüchler-Souschill von den Grünen fest, die ihrerseits über den Rückgang des EZA-Anteils am BNP von 0,52 % im Jahr 2005 auf zuletzt 0,3% klagte und verlangte, die EZA-Mittel deutlich zu erhöhen.

Hinsichtlich der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Österreichs machte Finanzminister Hansjörg Schelling auf 902 Mio. € an Investitionen der Kontrollbank in EZA-Projekte aufmerksam und wies darauf hin, dass die Österreichische ODA-Quote wesentlich besser wäre, würde Österreich all das dazurechnen, was andere Länder in ihre Quoten einbeziehen. Daher werde sein Ressort die Ausgaben der einzelnen Bundesministerien und der Bundesländer bewerten und nach der Rückkehr des Außenministers aus Moskau mit ihm über das Thema EZA sprechen. Die Bundesregierung plane nicht, den geplanten Bundesfinanzrahmen zu ändern, alle Maßnahmen zugunsten der EZA sollen innerhalb der Auszahlungsobergrenzen erfolgen, teilte Schelling mit.

Österreich intensiviert Kampf gegen Produktpiraterie

Dass die Fälscher von Marken und Produkten Rechtsinhabern, gesetzestreuen Herstellern und dem Handel Schaden zufügen, Wettbewerbsfähigkeit, Arbeitsplätze und Gesundheit gefährden und KonsumentInnen täuschen, unterstreicht einmal mehr der aktuelle  Produktpirateriebericht (III-163 d.B.), der vom Ausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Aus dem Papier geht vor allem hervor, dass sich die Fälschungen nicht mehr auf Luxusartikel, Mode, Musik und Filmprodukte beschränken, sondern immer mehr auch Massenkonsumgüter wie Sportkleidung, Schuhe, Kosmetika, Handys oder technisches Zubehör betreffen. Das Finanzministerium setzt bei der Bekämpfung der Produktplagiate auf die Kontrollarbeit der Zollbehörden – 2014 wurden 1.293 Markenfälschungen-Sendungen mit 195.689 Produkten zu einem Originalpreis von 5,5 Mio. € beschlagnahmt -, auf Information und Aufklärung der Bevölkerung sowie auf europäische und globale Kooperation.

In der Debatte erkundigten sich Hubert Fuchs (F), Hubert Kuzdas (S) und Ruperta Lichtenegger (G) nach neuen Entwicklungen bei der Produktpiraterie und beim Kampf gegen diese Art der Kriminalität. Finanzminister Hansjörg Schelling berichtete, dass die Zahl der Fälle zurückgehe, die Menge der jeweils aufgegriffenen Produkte aber steige. Man beobachte Ausweichbewegungen weg vom stark kontrollierten Flughafen Wien, führte der Minister aus und teilte mit, wie aufwendig es für den Zoll oft sei, zu klären, ob es sich bei beschlagnahmten Medikamenten um illegal eingeführte, aber echte Medikamente oder um gefälschte Arzneiwaren handle. Statistische Unterschiede zwischen einzelnen Ländern seien auch darauf zurückzuführen, dass Produktpiraterie in Europa auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage bekämpft werde. Schelling kündigte Studien über weitere Produktgruppen an und betonte sein Eintreten für eine weitere Intensivierung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit beim Kampf gegen das Inverkehrbringen von gefälschten  Produkten. (Schluss) hof/fru.