Parlamentskorrespondenz Nr. 466 vom 05.05.2015

Kulturausschuss für Maßnahmen gegen illegalen Handel mit Kulturgut

Österreich tritt UNESCO-Konvention 1970 bei

Wien (PK) – Österreich darf sich keinesfalls als Umschlagplatz für den illegalen Handel mit Kulturgütern anbieten, lautete die einhellige Meinung der Abgeordneten im Kulturausschuss. Sie begrüßten daher einstimmig, dass die Republik der UNESCO-Konvention von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut beitritt.

Auf der Tagesordnung des Ausschusses stand auch eine Novelle des Bundesmuseengesetzes. Sie dient der Klarstellung von Eigentumsverhältnissen bei Schenkungen an die Bundesmuseen bzw. an die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB). Diese Novelle wurde nur mehrheitlich angenommen, nachdem sich FPÖ und NEOS zu Details der Novelle Kritik äußerten und ihr nicht in ihrer Gesamtheit zustimmen wollten.

Vertagt wurden vom Ausschuss hingegen mehrere Anträge der Opposition. Der FPÖ ist es wichtig, dass Mitglieder von Jurys und Beiräten nicht gleichzeitig Empfänger von Kunstförderungen sein können. Die Grünen haben zwei Anträge zur Förderung der österreichischen Baukultur vorgelegt. Sie fordern die Ausarbeitung eines Leitbilds für Baukultur und weiters die Errichtung einer Baukulturstiftung, um dieses Leitbild umzusetzen. Aus Sicht der NEOS agiert die Leopold Museum-Privatstiftung zunehmend wie eine Einrichtung des Bundes. Sie müsse sich daher auch deren Regeln unterwerfen, etwa in den Bereichen Transparenz und Restitution, fordern die NEOS.

Illegalen Handel mit Kulturgütern unterbinden

Österreich setzt ein deutliches Signal gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern und ratifiziert die UNESCO-Konvention von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut (456 d.B.). Die Abgeordneten des Kulturausschusses begrüßten den Beitritt Österreichs, das damit dem Beispiel seiner Nachbarländer folgt, ausdrücklich. Mit dem Beitritt zur Konvention soll jeder Verdacht ausgeräumt werden, Österreich würde sich als Standort für den illegalen Kulturgüterhandel anbieten.

Mit der Unterzeichnung der Konvention werden auch bisher bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen zu Kulturgut, das aus Staaten außerhalb der EU stammt, beseitigt, hob Abgeordnete Martina Diesner-Wais (V) hervor. Es werde sichergestellt, dass allfällige Forderungen von den österreichischen Behörden und Gerichten behandelt werden können. Maria Theresia Fekter (V) hielt fest, dass die Bestände historisch gewachsener Sammlungen ausdrücklich nicht betroffen sind. Es gehe ausschließlich um künftige Erwerbungen. Auch Josef Cap (S), Wolfgang Zinggl (G) und Wendelin Mölzer (F) begrüßten den Beitritt zur Konvention. Cap wies darauf hin, dass ein riesiger internationaler illegaler Markt für Kulturgüter besteht und alles getan werden muss, um dieses Problem in den Griff zu kriegen.

Eigentumsverhältnisse bei Schenkungen an Bundesmuseen werden klar geregelt

Der unentgeltliche Eigentumserwerb durch Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) war bisher gesetzlich nicht geregelt, was unterschiedliche Auffassungen über die bilanztechnische Behandlung etwa von Schenkungen zur Folge hatte. Eine Novelle zum Bundesmuseengesetz 2002 (563 d.B.) sieht nun vor, dass künftig Neuerwerbungen ins Eigentum der Bundesinstitutionen übergehen, wenn das dem Willen der Vertragspartner entspricht. Das Verfügungsrecht darüber wird allerdings dadurch eingeschränkt, dass ihre Veräußerung bzw. Belastung der Zustimmung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bedarf. Dieser Teil der Novelle fand allgemeine Zustimmung im Ausschuss. Kulturminister Josef Ostermayer erläuterte, dass mit der Regelung die Voraussetzung für die Einführung einheitlicher Bilanzierungsrichtlinien in diesen Bundesinstitutionen geschaffen wird.

Festgelegt wird mit der Novelle auch, dass der volle Name des Naturhistorischen Museums in Zukunft "Naturhistorisches Museum Wien" lautet.

Durch die Novelle wird außerdem die Möglichkeit des Vier-Augen-Prinzip in der Geschäftsführung, das bereits für die Bundesmuseen besteht, auf die Österreichische Nationalbibliothek ausgeweitet. Künftig können auch dort zwei GeschäftsführerInnen bestellt werden. Dieser Punkt wurde von den Abgeordneten Walter Rosenkranz (F) und Beate Meinl-Reisinger (N) kritisch gesehen. Sie sahen eine unnötige Schaffung hochdotierter Posten durch eine Doppelführung einer Bundesinstitution. Dem Ziel der Kontrolle wäre auch mit der Bestellung von ProkuristInnen gedient. Die beiden Fraktionen stimmten der Novelle im Ausschuss aufgrund dieses Punktes nicht zu und kündigten außerdem an, sie würden im Plenum eine getrennte Abstimmung dazu verlangen. Die Novelle wurde daher nur mit Mehrheit der anderen Fraktionen angenommen.

Kulturminister Josef Ostermayer stellte fest, dass es sich um ein Kann-Bestimmung analog zu den Bundesmuseen handelt. Ob tatsächlich zwei GeschäftsführerInnen bestellt werden sollten, werde vor der nächsten Ausschreibung der Position zu überlegen sein. Wichtig sei ihm, dass ein echtes Vier-Augen-Prinzip möglich wird, eine weisungsgebunden Prokura würde das nicht erfüllen.

FPÖ will Kunstförderung für Beiräte und Jurymitglieder untersagen

Mehr Transparenz in der Kunstförderung will FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz durch eine Änderung des Kunstförderungsgesetzes. Sie soll sicherstellen, dass Personen, die in Beiräte oder Jurys berufen wurden, im Jahr ihrer Beratungsfunktion keine Förderungen im Sinne des Kunstförderungsgesetzes erhalten können (1079/A(E)). Helene Jarmer (G) unterstützte das Anliegen, genauere Unvereinbarkeitsregeln zu schaffen. Hingegen wies Elisabeth Hakel darauf hin, dass es bereits klare Regeln für Beiräte und Jurymitglieder für den Fall einer möglichen Befangenheit gibt. Das Kulturministerium sei aber bereit, zu prüfen, ob Nachschärfungen dieser Bestimmungen nötig sind. Minister Josef Ostermayer gab zu bedenken, dass zu strenge Regeln einem faktischen Berufsverbot für Beiräte für die Dauer ihrer Tätigkeit gleichkommen würden. Es sollte auch nicht erschwert werden, Fachleute für Jurytätigkeiten zu gewinnen. Der Antrag wurde schließlich mehrheitlich vertagt.

Grüne wollen ein verbindliches Leitbild zur Baukultur und Einrichtung einer Baukulturstiftung

Der ungebremste Flächenverbrauch für Siedlungszwecke mit durchschnittlich 24 ha pro Tag liege weit über dem in der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung formulierten Ziel, das stellte der Abgeordnete der Grünen Wolfgang Zinggl fest. Auch sei der Baukulturbeirat seit 2013 nicht mehr aktiv. Es fehle insgesamt ein verbindliches Leitbild zur Baukultur auf Bundesebene.

Die Grünen fordern eine eindeutige Deklaration zum qualitativen Bauen, insbesondere wenn öffentliche Mittel im Spiel sind (91/A(E)). Zur Verankerung dieses Leitbilds fordern die Grünen zudem die Gründung einer österreichischen Baukulturstiftung (95/A(E)). Diese Stiftung könnte aus bereits vorhandenen Mitteln finanziert werden, argumentieren die Grünen. So könnten die Länder ihre für die Wohnbauforschung vorgesehenen Mittel im Umfang von einem Prozent der Bundeswohnbauförderung in die Stiftung einbringen.

Dem Anliegen der Grünen schloss sich Beate Meinl-Reisinger (N) an. Maria Theresia Fekter (V) hingegen meinte, in Österreich werde in hoher Qualität gebaut. Sie sehe aber das Problem, dass durch das Österreichische Normungsinstitut zusätzlich zu den Bauordnungen eine Vielzahl von Normen geschaffen wird, die das Bauen verteuern, was vor allem ein Problem für den sozialen Wohnbau darstelle. Die Forderungen der Grünen setzten eine Föderalismusreform voraus, meinte Fekter. Sie beantragte eine Vertagung der beiden Anträge, die mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP erfolgte.

Kulturminister Josef Ostermayer stellte fest, dass der Baukulturbeirat für eine Periode von fünf Jahren bestimmt wurde. In dieser Zeit habe er eine Reihe von Anstößen gegeben, sagte er, und insbesondere auch auf den Wildwuchs der Baunormen, der durch das Normungsinstitut erfolge, hingewiesen.

NEOS für mehr Transparenz der Leopold Museum-Privatstiftung

Das Leopold Museum-Privatstiftung werde de facto immer mehr zu einer Kulturinstitution des Bundes, stellt NEOS-Kultursprecherin Beate Meinl-Reisinger fest. Museum und Sammlung agieren jedoch als Privatstiftung, wodurch für die Republik rechtliche und moralisch-ethische Probleme entstehen, merkt die Abgeordnete kritisch an. Für diese Institutionen gelte weder das parlamentarische Interpellationsrecht noch das Kunstrückgabegesetz des Bundes. Meinl-Reisinger fordert daher neue rechtliche Rahmenbedingungen für Kulturstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz (943/A(E)).

Stiftungen, die jährlich mehr als eine Million Euro Bundesförderung erhalten, sollten verpflichtet werden, die Arbeit der Kommission für Provenienzforschung zu ermöglichen und den Restitutionsempfehlungen des Kunstrückgabe-Beirats zu entsprechen. Auch sollten sie einen jährlichen Geschäftsbericht analog zu den Bundeskulturinstitutionen vorlegen. Es gelte auch zu überlegen, das Interpellationsrecht auf jene Privatstiftungen, in die der Bund die Mehrheit der Stiftungsvorstände entsendet, auszuweiten, sagte Meinl-Reisinger im Ausschuss. Vorbehaltlose Unterstützung fand Meinl-Reisinger beim Grünen Abgeordneten Wolfgang Zinggl. Elisabeth Hakel (S) und Maria Theresia Fekter (V) wiesen hingegen auf rechtliche Probleme eines solchen Eingriffs in Privatstiftungen hin. Die Frage der Provenienzforschung und der Naturalrestitution konnte auf freiwilliger Basis über Gespräche mit dem Leopold-Museum gelöst werden, stellten sie fest. Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt. (Schluss) sox


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