Parlamentskorrespondenz Nr. 481 vom 06.05.2015

Neues Gehaltsschema für öffentlichen Dienst: Abgeordnete bessern nach

Verfassungsausschuss billigt Dienstrechtsnovelle und neues Besoldungssystem für ÖBB-Bedienstete

Wien (PK) – Im Jänner hat der Nationalrat ein neues Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst beschlossen. In Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde in einem parlamentarischen Schnellverfahren das System der Gehaltseinstufung auf neue Beine gestellt, um drohende Mehrkosten für den Staatshaushalt zu vermeiden. Nun werden die gesetzlichen Bestimmungen nachgebessert. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats billigte heute mit den Stimmen der Koalitionsparteien und in weiten Teilen auch mit jenen der Grünen ein entsprechendes Gesetzespaket, das im Bundesdienst auch einen Rechtsanspruch auf ein "Babymonat" für gleichgeschlechtliche Paare und für Adoptiveltern bringt. Überdies werden zahlreiche weitere Detailänderungen im Beamten-Dienstrechtsgesetz, im Gehaltsgesetz, im Vertragsbedienstetengesetz und 26 anderen Gesetzen vorgenommen.

Wie Staatssekretärin Sonja Steßl hervorhob, stellt das Gesetzespaket sicher, dass es durch die bereits im Jänner beschlossene Überleitung der aktiven BeamtInnen und Vertragsbediensteten des Bundes in das neue Gehaltsschema zu keinen Einbußen in der Lebensverdienstsumme kommt, auch nicht zu geringfügigen. FPÖ und Team Stronach sind allerdings überzeugt, dass auch die neuen Bestimmungen nicht dem EU-Recht entsprechen und einer Klage beim EuGH nicht Stand halten werden. Auch für die NEOS steht die EU-Rechtskonformität in Frage. Abgeordneter Gerald Loacker kritisierte zudem, dass die berechneten finanziellen Auswirkungen nicht nachvollziehbar seien.

Neue Gehaltseinstufungen kommen aufgrund der Rechtsprechung des EuGH auch auf einen Teil der ÖBB-Bediensteten zu: Wer vor Ende 2004 in das Unternehmen eingetreten ist, soll rückwirkend nur noch Dienstzeiten – inklusive Lehrzeit – bei den ÖBB bzw. bei anderen Bahnunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Vordienstzeiten angerechnet bekommen, wobei Gehaltseinbußen durch Übergangsregelungen vermieden werden sollen.

Keine Gehaltseinbußen für öffentlich Bedienstete

Vorrangiges Ziel der Dienstrechts-Novelle 2015 (585 d.B.) ist es, jedwede Einkommenseinbußen für aktive BeamtInnen und Vertragsbedienstete zu vermeiden. Zu diesem Zweck wird eine neue, befristete, Wahrungszulage eingeführt, die den Bediensteten nach der nächsten Gehaltsvorrückung, also in der so genannten Überleitungsstufe, gewährt wird. Damit sollen vorübergehende Gehaltsverluste ausgeglichen werden, die sich daraus ergeben, dass der nächste Gehaltssprung nicht so hoch ausfällt wie er nach der alten Rechtslage ausgefallen wäre. Auf den Bund kommen dadurch Mehrkosten in der Höhe von 24 Mio. € im Jahr 2016 und 34 Mio. € im Jahr 2017 zu. Langfristig ist das neue Gehaltsschema aber kostenneutral, wie Steßl ausdrücklich hervorhob.

Dass, wie auch schon ursprünglich vorgesehen, ältere BeamtInnen der Dienstklassen VII, VIII und IX nicht in das neue Gehaltsschema übergeleitet werden, wird damit begründet, dass diese Dienstklassen durch Zeitvorrückung nicht erreichbar sind und damit die vom EuGH beanstandete Berechnung des Vorrückungsstichtags nicht für ihre Besoldung maßgeblich ist. Für andere SpitzenbeamtInnen mit Fixbezug gelten ähnliche Bestimmungen wie für karenzierte BeamtInnen, für sie würde das neue, für die Gehaltseinstufung maßgebliche, Besoldungsdienstalter mit dem Ende ihrer Führungsposition und dem damit verbundenen Ende des Fixbezugs wirksam.

Anrechnung von Zivil- und Militärdienst wird verbessert

Für neu eintretende öffentlich Bedienstete bringt die vorliegende Gesetzesnovelle insofern eine Verbesserung, als nunmehr vorgesehen ist, den Zivildienst zur Gänze – und nicht, wie im Jänner beschlossen, lediglich in einem Ausmaß von bis zu sechs Monaten – als Vordienstzeit anzurechnen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Grundwehrdiener, die sich zu einem freiwilligen verlängerten Ausbildungsdienst beim Heer verpflichten, keine Nachteile erleiden. Sie werden künftig bereits nach dem sechsmonatigen Präsenzdienst als Militärperson auf Zeit in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen, wobei der verlängerte Freiwilligendienst der Unteroffiziersausbildung zugerechnet wird. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, den Erstverpflichtungszeitraum von Militärpersonen auf Zeit von drei Jahren auf sechs Monate zu senken. Insgesamt können ZeitsoldatInnen künftig bis zu 15 Jahre – statt wie bisher nur neun Jahre – beim Heer dienen.

Neu gegenüber den im Jänner beschlossenen Bestimmungen ist überdies die Verankerung eines "Vorbildungsausgleichs". Damit soll eine nach Meinung der Regierung nicht gerechtfertigte Bevorzugung von Bediensteten vermieden werden, die erst während ihrer Tätigkeit beim Bund ein Studium abschließen und danach in eine höhere Verwendungsgruppe überstellt werden. Demnach ist bei der Überstellung von der Verwendungsgruppe A2 in die Verwendungsgruppe A1 künftig grundsätzlich ein Abzug beim Besoldungsdienstalter von drei Jahren (Bachelor-Bereich) bzw. fünf Jahren (Master-Bereich) vorgesehen. Ein derartiger Vorbildungsausgleich wird auch für Bedienstete wirksam, die schon vor Abschluss ihres Studiums einen höherwertigen Arbeitsplatz inne haben.

FPÖ und Team Stronach: Neue Regelung ist ebenfalls nicht EU-konform

In der Debatte bekräftigten die Abgeordneten Christoph Hagen (T) und Christian Lausch (F) ihre Meinung, dass auch die neue Regelung nicht EU-konform ist. Durch die Zwangsüberleitung der aktiven BeamtInnen und Vertragsbediensteten in das neue Besoldungsschema würde die bestehende Altersdiskriminierung mancher Bediensteter fortgeführt, sind sie überzeugt. Lausch sprach von einem "Bauchfleck" und prophezeite, dass auch die neuen Bestimmungen im Falle einer Klage nicht vor dem EuGH halten werden. 

Auch für NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker steht die Frage, inwieweit die neuen Bestimmungen EU-konform sind, weiter im Raum. Er erachtet die Berechnung der finanziellen Auswirkungen überdies nicht für nachvollziehbar. Bei der Folgekostenabschätzung habe man das alte und das neue Besoldungsschema vermischt, klagte er. Kritik übte Loacker auch an der kurzen Begutachtungsfrist.

Kein Verständnis für die Kritik der Opposition zeigte hingegen SPÖ-Abgeordneter Otto Pendl. Er wies darauf hin, dass es notwendig gewesen sei, das Besoldungssystem rasch umzustellen, um einerseits dem EuGH-Urteil Genüge zu tun und andererseits den Staatshaushalt nicht mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Seiner Ansicht nach haben die zuständigen BeamtInnen Großartiges geleistet. Schließlich seien, inklusive ausgelagerter Stellen, rund 400.000 Bedienstete betroffen. Bedauern äußerte Pendl auch darüber, dass die Neuregelung der Anerkennung von Präsenzdienstzeiten von den Oppositionsparteien nicht entsprechend gewürdigt würde. Einige weitere kleine Nachbesserungen erwartet er sich im Zuge der nächsten Dienstrechtsnovelle im Herbst.

Positiv beurteilte auch ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl das vorliegende Gesetzespaket. Der Terminplan sei eingehalten und der Auftrag des Nationalrats – keine Verschlechterungen bei der Lebensverdienstsumme – erfüllt worden. Seine Fraktionskollegin Beatrix Karl äußerte allerdings Unmut darüber, dass es im Bereich der RichteramtsanwärterInnen zu Nachteilen kommt. Wer schon vor dem Februar einen Vorrückungsstichtags-Bescheid erhalten habe, erleide gegebenenfalls Verluste.

Gesetzespaket wurde mit Beamten-Gewerkschaft ausverhandelt

Staatssekretärin Sonja Steßl wies darauf hin, dass es gelungen sei, nach langen und intensiven Verhandlungen mit der Beamten-Gewerkschaft ein Ergebnis zu erzielen. Ihr zufolge ist nunmehr in jedem Fall sichergestellt, dass die ursprünglich drohenden Einbußen in der Lebensverdienstsumme von maximal 0,6 Promille nicht mehr wirksam werden. Damit habe die Regierung auch der vom Nationalrat gefassten Entschließung Rechnung getragen.

Was die RichteramtsanwärterInnen betrifft, machte Steßl geltend, dass diese ein Fixgehalt beziehen und damit nicht unter das allgemeine Besoldungsschema fallen. Der fiktiv errechnete Vorrückungsstichtag habe keine besoldungsrechtlichen Auswirkungen, betonte sie. Erst bei der Übernahme auf ein Gericht werde für die Betroffenen ein Besoldungsdienstalter festgelegt.

Ein von der FPÖ vorgelegter Alternativvorschlag zur Besoldungsreform (898/A) wurde vom Verfassungsausschuss mit S-V-N-Mehrheit abgelehnt. Die Abgeordneten Christian Lausch und Mario Kunasek hatten angeregt,  BeamtInnen und Vertragsbedienstete im Zuge ihrer Überleitung in das neue Gehaltsschema nicht in die, gemessen am aktuellen Gehalt, nächstniedrigere Gehaltsstufe, sondern in die nächsthöhere Gehaltsstufe einzureihen. Damit würde man sich ihrer Meinung nach nicht nur die derzeit vorgesehenen außerordentlichen Vorrückungen zur Kompensation von Gehaltseinbußen ersparen, sondern Verluste in der Lebensverdienstsumme in jedem Fall vermeiden. Die daraus resultierenden Zusatzkosten für den Bund wären nach Meinung der FPÖ tragbar, ihren Berechnungen nach würde eine Umsetzung des Vorschlags im Schnitt eine Gehaltserhöhung für BeamtInnen und Vertragsbedienstete um rund 1% bewirken.

Babymonat für gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern

Auf breite Zustimmung stieß jener Teil des Gesetzespakets, der vorsieht, den so genannten Frühkarenzurlaub von einem "Papamonat" in einen "Babymonat" umzuwandeln und damit auch für gleichgeschlechtliche Paare und Adoptiveltern zugänglich zu machen. Demnach haben künftig auch BeamtInnen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, einen Rechtsanspruch auf einen unbezahlten Karenzurlaub im Ausmaß von bis zu vier Wochen nach der Geburt eines Kindes. Adoptiveltern können diesen "Babymonat" auch bis zum 2. Lebensjahr des Kindes nachholen, wenn sie das Kind erst später adoptieren bzw. mit der Absicht der Adoption in unentgeltliche Pflege nehmen.

Diese Bestimmungen der Dienstrechts-Novelle wurden ausdrücklich auch von den NEOS und den Grünen gelobt, auch wenn sich Grün-Abgeordnete Daniela Musiol weitergehende Bestimmungen gewünscht hätte. So bedauerte sie etwa, dass ein gemeinsamer Wohnsitz nach wie vor Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Babymonats ist und man während des Babymonats keine Bezüge erhält.

Weitere Punkte der Sammelnovelle

Weitere Punkte der Sammelnovelle betreffen u.a. die Umstellung des IT-Systems für das Personalmanagement des Bundes, die Erleichterung von Dienstfreistellungen, die Vernichtung von Aufzeichnungen über Belehrungen und Ermahnungen nach drei Jahren, flexiblere Sabbatical-Regelungen für LehrerInnen, die kurz vor der Pension stehen, die Adaptierung einzelner Richtverwendungen und die Aufhebung des "Inländervorbehalts" für SchuldirektorInnen im Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz. Außerdem sind das Parlamentsmitarbeitergesetz, das Klubfinanzierungsgesetz und das Bundesbezügegesetz zu ändern, da sie Bezug auf nunmehr überholte Gehaltsansätze für BeamtInnen nehmen. Gemäß den Erläuterungen werden die bisherigen Vergütungsansprüche kostenneutral fortgeschrieben.

Mitberücksichtigt bei der Abstimmung über die Dienstrechts-Novelle 2015 wurden zwei von den Koalitionsparteien im Zuge der Ausschussberatungen eingebrachte Abänderungsanträge, die zahlreiche weitere legistische Klarstellungen, etwa zum Vorbildungsausgleich und zum Frühkarenzurlaub, enthalten. Jene Bestimmungen, die das Bundesbezügegesetz und das Parlamentsmitarbeitergesetz betreffen, fanden dabei einhellige Zustimmung. Zwei Anträge und ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag der FPÖ fanden hingegen keine Mehrheit bzw. wurden vertagt.

Zum einen drängte die FPÖ vergeblich darauf, BeamtInnen zu ermöglichen, zu Belehrungen und Ermahnungen eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese dem Personalakt beigefügt werden, um etwaige drohende Nachteile bei Beförderungen zu verhindern (197/A). Durch den Ausschluss eines Rechtsmittels gegen schriftliche Belehrungen oder Ermahnungen sei der Willkür durch Vorgesetzte Tür und Tor geöffnet, macht Abgeordneter Christian Lausch geltend. SPÖ-Abgeordneter Otto Pendl verwies demgegenüber auf den vorliegenden Gesetzentwurf, der nunmehr eine amtswegige Vernichtung von aufgezeichneten Belehrungen und Ermahnungen nach drei Jahren vorsieht.

FPÖ will Erfordernis der vollen Handlungsfähigkeit streichen

Zum anderen geht es der FPÖ darum, dass auch Personen, die nicht voll handlungsfähig sind, in ein Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen werden können (76/A), um Personen mit einer leichten geistigen Einschränkung nicht von Vornherein jegliche Beschäftigungschance zu nehmen. Anlass für die von Drittem Nationalratspräsidenten Norbert Hofer gestartete Initiative war der Fall einer jungen Frau mit leichtem geistigen Handicap, die zunächst über eine Leiharbeitsfirma in einer Bundesheerkaserne arbeitete und danach nicht als Vertragsbedienstete weiterbeschäftigt werden konnte, da sie einen Sachwalter hatte.

Die beiden FPÖ-Abgeordneten Christian Lausch und Reinhard Eugen Bösch werteten es im Ausschuss als "blamabel", dass zwei Jahre nach dem im Antrag angeführten Anlassfall noch immer keine befriedigende Lösung gefunden werden konnte. Sie wurden in ihrer Kritik auch von Gerald Loacker (N) unterstützt. Es sei dringend notwendig, jedwede Diskriminierung von behinderten Menschen im Öffentlichen Dienst zu beseitigen, betonte er.

Wie Staatssekretärin Steßl berichtete, wird diese Frage derzeit noch mit der Beamtengewerkschaft verhandelt. Die Regierung habe einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der vorsehe, dass öffentlich Bedienstete die für ihre Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit aufweisen müssen, derzeit wird in jedem Fall die volle Handlungsfähigkeit verlangt. Nach Meinung von Otto Pendl (S) und Wolfgang Gerstl (V) ist das Problem allerdings nicht so einfach zu lösen, schließlich müsse ein Regelung gefunden werden, die für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes gleichermaßen gilt.

Pendl und Steßl machten überdies darauf aufmerksam, dass es derzeit schon möglich sei, Personen mit leichter geistiger Einschränkung in den öffentlichen Dienst aufzunehmen, etwa über Sondervertrag. Der Antrag der FPÖ wurde vertagt.

Neue Gehaltseinstufung für ÖBB-Bedienstete

Auch die vom Verfassungsausschuss – mit S-V-Mehrheit – beschlossene Änderung des Bundesbahngesetzes (584 d.B.) hat ihre Wurzeln in der Rechtssprechung des EuGH. Dieser hat sowohl die ursprüngliche Nichtberücksichtigung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr als auch die nachfolgende Gesetzesreparatur als altersdiskriminierend und damit als unionsrechtswidrig beurteilt. Würde man die Bestimmungen nicht gänzlich neu regeln, kämen auf die ÖBB drohende Zusatzkosten von 220 Mio. € zu, wird in den Erläuterungen der von Infrastrukturminister Alois Stöger ausgearbeiteten Gesetzesvorlage angemerkt. Rund drei Viertel davon wären für das Maastricht-Defizit des Bundes wirksam.

Die Gesetzesnovelle sieht nun vor, rückwirkend ausschließlich Dienstzeiten – inklusive Lehrzeit – bei den ÖBB bzw. bei anderen Bahnunternehmen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen als Vordienstzeiten anzuerkennen und damit bei der Gehaltseinstufung zu berücksichtigen. Das gilt für all jene ÖBB-Bediensteten, die vor Ende 2004 in das Unternehmen eingetreten sind, wobei durch Übergangsregelungen Gehaltseinbußen vermieden werden. Wer durch die Neuberechnung des Vorrückungsstichtags in eine niedrigere Gehaltsstufe fällt, erhält das zuletzt bezogene Gehalt so lange weiter, bis er in eine höhere Gehaltsgruppe rückt. Außerdem wird, um etwaige Verluste in der Lebensverdienstsumme abzufedern, eine weitere Gehaltsstufe vor der jeweils letzten Gehaltsstufe eingeschoben.

Abgeordnete Daniela Musiol begründete die Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Grünen damit, dass es kein Begutachtungsverfahren gegeben habe.

Anträge der Grünen und der NEOS zum Bereich Beamtenpensionen

Zwei Anträge lagen dem Verfassungsausschuss zum Thema Beamtenpensionen vor. Geht es nach Grün-Abgeordneter Judith Schwentner und ihrer Fraktionskollegin Daniela Musiol, sollen pensionierte BeamtInnen und ÖBB-Bedienstete keine Pensionssicherungsbeiträge mehr zahlen müssen, wenn ihre Pension unter der ASVG-Höchstpension liegt. Es sei unsachlich, dass Betroffene mit niedrigen Ruhebezügen anders behandelt werden als ASVG-PensionistInnen, argumentierte Musiol.

Hinter die Forderung der Grünen stellte sich ÖVP-Seniorensprecherin Gertrude Aubauer. Der Antrag der Grünen sei völlig berechtigt, unterstrich sie, schließlich hätten die Pensionssicherungsbeiträge ihren ursprünglichen Sinn schon längst verloren. Ihr zufolge sind sie eingeführt worden, weil Beamtenpensionen früher gemäß dem Gehaltsabschluss für BeamtInnen erhöht wurden, mittlerweile gebe es aber für alle PensionistInnen die gleiche Pensionserhöhung.

Staatssekretärin Steßl gab zu bedenken, dass eine Umsetzung des Antrags der Grünen Kosten von 200 Mio. € verursachen würde. Der Antrag (472/A) wurde schließlich vertagt.

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien und des Team Stronach wurde ein Entschließungsantrag der NEOS (1015/A(E)) abgelehnt, der darauf abzielt, die Kompetenz für Beamtenpensionen beim Sozialministerium zu bündeln. Abgeordneter Gerald Loacker spricht sich dafür aus, dem Sozialressort sowohl die legistische als auch die finanzielle Zuständigkeit zu übertragen und dieses auch mit einem ressortübergreifenden Wirkungscontrolling zu betrauen. Derzeit hätten die Ministerien keinerlei Anreize, das faktische Pensionsantrittsalter ihrer Bediensteten zu erhöhen oder in ein altersgerechtes und gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu investieren, macht er mit Verweis auf Kritik vom Rechnungshof geltend.

Im Zusammenhang mit dem niedrigen durchschnittlichen Pensionsantrittsalter in manchen Bereichen des öffentlichen Dienstes, etwa der Exekutive, stellte Loacker auch die Frage, wie gesundheitsverträglich die Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sind. Er regte etwa an, auch im öffentlichen Dienst Altersteilzeit einzuführen.

Hinsichtlich einer Änderung des Bundesministeriengesetzes sieht Staatssekretärin Steßl allerdings keinen aktuellen Handlungsbedarf. Das Bundeskanzleramt sei im Personalbereich ohnehin koordinierend tätig und erstelle etwa Pensionsprognosen, skizzierte sie. Erstmals habe sie auch ein Pensions-Monitoring veranlasst, betonte Steßl und kündigte an, künftig noch stärker auf Transparenz zu setzen. Ein Erfolg ist ihrer Meinung nach auch das Mobilitätsmanagement des Bundes, bisher hätten schon mehr als 3.000 Personen zu einem Wechsel ihrer Dienststelle bewegt werden können.

Grüne fordern Jahresarbeitszeitmodell für LehrerInnen

Schließlich lehnte der Verfassungsausschuss gegen die Stimmen von FPÖ, Grünen und NEOS einen Antrag der Grünen (145/A) ab, der die Einführung eines Jahresarbeitszeitmodells für alle Lehrerinnen und Lehrer zum Inhalt hat. Geht es nach Abgeordnetem Harald Walser, soll künftig für alle PädagogInnen eine Jahresnorm von 1.776 Stunden gelten, die sich ab dem 26. anrechenbaren Dienstjahr um 40 Stunden auf 1.736 Stunden reduziert. Das entspricht ihm zufolge der Dienstzeit von öffentlich Bediensteten. Lehrerarbeitszeit sei wesentlich mehr als Unterrichtszeit, betonte Walser im Ausschuss, es sei ein völlig falscher Ansatz, die Arbeitszeit von LehrerInnen nach Unterrichtsstunden zu berechnen. Die konkrete Einteilung der LehrerInnen will er den Schulen überlassen.

Ausdrücklich unterstützt wurde die Initiative auch von NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker, der ein Jahresarbeitszeitmodell als wichtigen Schritt in Richtung autonome Schule wertete. (Schluss Verfassungsausschuss) gs