Parlamentskorrespondenz Nr. 483 vom 07.05.2015

Crowdfunding-Gesetz soll im Herbst in Kraft treten

Fragestunde im Bundesrat mit Staatssekretär Harald Mahrer

Wien (PK) – Mit Fragen zum neuen Crowdfunding-Gesetz, zu Kompensationszahlungen für die Gastronomie im Zuge des generellen Rauchverbots oder zur geplanten Reform des Gemeinnützigkeitsrecht sah sich heute Staatssekretär Harald Mahrer im Bundesrat konfrontiert.

Crowdfunding: Vorkehrungen für Kleinanlegerschutz getroffen

Eines der zentralen Themen in der Fragestunde des Bundesrats war das aktuell in Begutachtung befindliche Alternativfinanzierungsgesetz, das laut Mahrer notwendig geworden sei, da die derzeitige "bankenlastige Unternehmensfinanzierung" in Österreich nicht mehr ausreiche. Beim nunmehr entwickelten Crowdfunding-Gesetz habe man mit dem Koalitionspartner ein sehr sinnvolles Modell entwickelt, das Rechtssicherheit schaffe. Denn die Vorteile für UnternehmerInnen müssten auch mit dem Anleger- und Konsumentenschutz in Balance gebracht werden. Gerade beim Anlegerschutz sei sicherzustellen, dass keine "Pyramidenspiele" möglich sind und Anleger nicht über den Tisch gezogen werden, wie Mahrer meinte. Deswegen gebe es pro Person, Projekt und Jahr auch eine Anlagebeschränkung von 5.000 €, eine Grenze, die bei höherem liquiden Finanzvermögen überschritten werden kann. Eine Variante, die sehr wettbewerbsfähig ist, geht es nach dem Staatssekretär. Was die Finanzierung über Banken betrifft, meinte Mahrer, dass der erste Entwurf der Europäischen Kommission zur Kapitalmarktunion im Sinne einer Lockerung der Risiko- und Kapitalvorschriften in die richtige Richtung gehe.

Hinsichtlich Infrastrukturverordnung der Europäischen Union legte Mahrer ein klares Bekenntnis zum europaweiten und grenzüberschreitenden Netzausbau ab. Was den Ausbau von Energieinfrastruktur im Rahmen der Verordnung angeht, gebe es eine unterschiedliche Herangehensweise in den Ländern. Im Wirtschaftsressort gebe es keine eigene Förderung dafür, meinte Mahrer, rechtlich gesehen gehe es um die Frage, inwieweit die Verordnung das heimische Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz beeinflusst. In der gesetzlichen Verankerung werde es eine neue Infrastrukturbehörde geben, angesiedelt im Wirtschaftsressort, sowie einen speziellen Anwendungsbereich für sogenannte "Projekts of common interests".

Mahrer: Menschenrechte müssen in digitaler Welt abgebildet sein

"Ich bin kein Sicherheits- und Überwachungsfanatiker", sagte Mahrer gegenüber Bundesrätin Ilse Fetik (S) beim gerade europaweit diskutierten Thema Datenschutz und Datensicherheit. Die jüngsten Entwicklungen, was das Sammeln und Speichern personenbezogener Daten betrifft, sehe er als problematisch. Die Vorschläge der EU-Kommission hinsichtlich eines digitalen Binnenmarkts seien sinnvoll und zu unterstützen, da sie etwa auch klare Rahmenbedingungen für Unternehmen beinhalten. Bei dieser Diskussion gehe es aber auch ganz klar um die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit und um den Schutz von Menschenrechten. Menschenrechte müssten in der digitalen Welt abgebildet sein. Seiner Meinung nach gebe es das Grundrecht auf Datensouveränität. Eines der wichtigsten Grundfragen in den nächsten Jahren bestehe deswegen darin, wie in Zukunft mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. In Europa dürften keine Insellösungen konstruiert werden. Eine Güterabwägung, die nun mit sehr viel Fingerspitzengefühl auf EU-Ebene vorgenommen werden müsse, sagte Mahrer.

Generelles Rauchverbot: Art der Kompensationszahlungen noch nicht endgültig beschlossen

Angesprochen auf das generelle Rauchverbot ab 2018 in Österreich und damit verbundene Kompensationszahlungen für Lokalbesitzer, die aufgrund der bisherigen Übergangslösung Umbauarbeiten vorgenommen haben, meinte Mahrer, dass es sich bei den 100 Mio. € bezifferten Investitionen um eine von der Wirtschaftskammer kolportierte Zahl handelt. Laut Schätzungen des Wirtschafts- und Finanzministeriums liege sie deutlich darunter, wie er in Richtung Gerd Krusches (F) klarstellte. Außerdem sei noch nicht endgültig beschlossen, wie die Form der Rückerstattung, der Kompensation, aussehen werde. Aktuell sei geplant, dass Betriebe, die das generelle Rauchverbot bereits bis 1. Juli 2016 umsetzen, eine 10 %ige Prämie basierend auf den Restbuchwert ihrer für die Trennung von Nichtraucher- und Raucherbereiche getätigten Umbaumaßnahmen wie etwa Belüftungsanlagen oder Trennwände bekommen. Für alle anderen LokalbesitzerInnen bestehe die Möglichkeit der Abschreibung.

Zentral sei, von einem Raucherschutzgesetz zu einem klaren Nichtraucherschutz in Österreich zu gelangen. Die alte Regelung, das Miteinander in Lokalen, habe de facto nicht funktioniert. Zudem sei das berühmte Argument, dass der Staat bei einem generellen Rauchverbot durch die Tabaksteuer Geld verliere, "Humbug". Tatsächlich sei es so, dass die volkswirtschaftlichen Folgekosten durch die Krankheitsentwicklungen um ein Vielfaches höher seien.

51 % der Studierenden in Österreich prüfungsaktiv

Großen Raum nahmen auch Fragen von den BundesrätInnen über den Forschungs- sowie Hochschulbereich ein. Hinsichtlich der Erhöhung der Forschungsprämie um 12 % meinte Mahrer gegenüber Marco Schreuder (G), dass damit im Rahmen der Steuerreform Anreiz geschaffen werden sollte, die Innovationskraft in Österreich zu stärken, damit etwa im Hightech-Bereich mehr geforscht wird. Zudem werde auch in die Grundlagenforschung intensiv investiert, versicherte er. Die Behauptung, dass Österreich keine Top-WissenschaftlerInnen habe, sei zudem nicht richtig.

Was den Hochschulbereich anbelangt, seien von den rund 325.000 Studierenden, ausgenommen DoktorandInnen, in Österreich 51 % prüfungsaktiv, wie Mahrer an Bundesrat Saller (V) adressierte. Dieser Wert habe sich in den letzten Jahren verbessert, von ausschließlich BummelstudentInnen könne also nicht die Rede sein. Prüfungsaktive Studierende sind laut Wissenschaftsministerium jene, die innerhalb eines Studienjahrs 16 ECTS-Punkte erbracht haben.

Um die Zahl der prüfungsaktiven Studierenden noch weiter zu erhöhen, würden nun die dafür eingesetzten Zugangsregelungen sowie Studien- und Eingangsphasen evaluiert.

Zudem wurden aufgrund der im Regierungsprogramm vereinbarten Aufstockung beginnend mit dem Studienjahr 2012 bis 2015/2016 5.504 zusätzliche Fachhochschulplätze vergeben, informierte Mahrer. Zuversichtlich zeigte sich der Staatssekretär, die fehlenden Plätze, geplant ist eine Gesamtaufstockung von 10.000, bis zur gesetzten Zeitzielgrenze auch noch einzurichten.

Reform des Gemeinnützigkeitsrechts soll steuerliche Anreize bringen

Was die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts betrifft, soll es laut Mahrer zwei wesentliche Neuerungen geben, um zusätzliche Finanzressourcen für ehrenamtliche Organisationen und Vereine zu lukrieren. So sollen zum einen das Rechtsinstitut der gemeinnützigen Stiftung attraktiviert werden und zum anderen steuerliche Anreize durch eine Reform im Bereich der Spendenabsetzbarkeit gegeben werden. Aktuell laufen die Endverhandlungen. Die Koalition rechnet damit, die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts wie das Crowdfunding-Gesetz noch vor dem Sommer ins Plenum schicken zu können. (Fortsetzung Bundesrat) keg


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