Parlamentskorrespondenz Nr. 510 vom 13.05.2015

Neu im Umweltausschuss

Emissionszertifikategesetz - Ausnahmen und Erleichterungen für Flugunternehmen

Wien (PK) – Um die  Verhandlungen über ein Internationales Abkommen zur Verringerung der Flugverkehrsemissionen zu erleichtern, hat die Europäische Union im April 2014 eine Verordnung in Kraft gesetzt, die die Verpflichtung von Flugzeugbetreibern, sich am Zertifikatehandel für Treibhausgasemissionen zu beteiligen, bis 2016 auf innereuropäische Flüge beschränkt. Um Widersprüche zwischen dieser Verordnung und heimischem Recht sowie Mängel bei der Umsetzung der Emissionshandels-Richtlinie zu beheben, schlägt die Regierung dem Nationalrat eine Änderung des Emissionszertifikategesetzes (617 d.B.) vor.  Der Regierungsentwurf beschränkt Verpflichtungen im Emissionshandel ausdrücklich auf innereuropäische Flüge und sieht für mögliche Betriebsuntersagungen durch die EU die - bisher fehlenden - innerstaatlichen Regelungen vor. Außerdem werden die Emissionsmeldungen von Flugunternehmen mit weniger als 25.000 t  CO2-Emissionen pro Jahr wesentlich vereinfacht. (Schluss) fru