Parlamentskorrespondenz Nr. 514 vom 13.05.2015

Gleichbehandlungsausschuss unterstützt UN-Kampagne "HeForShe"

Opposition allerdings unzufrieden mit Gehalt der Entschließung

Wien (PK) – Der Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats unterstützt die Kampagne "HeForShe" der Frauenorganisation der Vereinten Nationen UN Women. Sie soll möglichst viele Männer und Buben bewegen, öffentlich für die Gleichstellung von Frauen und Mädchen einzutreten. Eine Entschließung des Ausschusses, die die Wichtigkeit der Initiative unterstreicht, wurde mit Mehrheit angenommen. Die Zustimmung verweigerte die FPÖ mit der Begründung, der Antrag sei substanzlos.

Eine Reihe von Oppositionsanträgen wurde vertagt bzw. anderen Ausschüssen zugewiesen. Die FPÖ fordert eine Studie über die Auswirkung von Teilzeitarbeit auf Frauenpensionen. Eine Verbesserung der Pensionsansprüche von Müttern mit mehreren Kindern wollen die Freiheitlichen und das Team Stronach dadurch bewirken, dass pro Kind vier volle Jahre Erziehungszeit angerechnet werden. Das Team Stronach spricht sich auch dafür aus, Schwangerschaftsabbrüche statistisch zu erfassen.

Die Grünen setzen sich in einem Antrag für Maßnahmen zur stärkeren Beachtung von Genderaspekten im Gesundheitssystem ein. Sie fordern außerdem, dass die Trennung in einen Frauen-, Kinder- und Jugendgesundheitsbericht und einen Bericht zur Männergesundheit aufgehoben und statt dessen ein allgemeiner jährlicher Gesundheitsbericht eingeführt wird.

Die NEOS wiederum sehen Bedarf an einer Langzeitstudie über die Lebenssituation und Verwirklichung der Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTI). Außerdem wollen sie eine Regelung für die Blutspende, die männliche Homosexuelle nicht diskriminiert.

Heinisch-Hosek: Frauenquoten für gesetzgebende Körperschaften wünschenswert

Die Sitzung begann mit einer Aussprache der Abgeordneten mit Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek über aktuelle Themen der Gleichbehandlungspolitik. Die Ministerin wurde dabei vor allem auf den Bereich der Berufswelt angesprochen. Noch immer würden viele Mädchen sich für wenige so genannte "typische Frauenberufe" entscheiden, merkte etwa Abgeordnete Katharina Kucharowits (S) an.

Die Frauenministerin verwies dazu auf die Vielzahl von Initiativen, die gesetzt werden, um sowohl Mädchen als auch Burschen für so genannte atypische Berufe zu interessieren. So wie es wichtig sei, mehr Frauen für technische Berufe zu interessieren, sollten auch mehr Männer soziale Berufe wählen. Man versuche etwa über die Berufsorientierung immer auch Interesse für Bereiche zu wecken, die nicht den gängigen Geschlechterklischees entsprechen. Es gelte, alle Talente zu finden und zu fördern, meinte Heinisch-Hosek. Ende vorigen Jahres habe das Bundesministerium für Bildung und Frauen (BMBF) dazu auch die Informations-Plattform für Frauen und Mädchen "MEINE TECHNIK" vorgestellt. Diese ist ein Online-Medium für MINT-Initiativen aller Art und richtet sich an die Zielgruppe der technikinteressierten Mädchen und Frauen. Fördermöglichkeiten werden dort übersichtlich dargestellt, sagte die Ministerin.

Was die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen betreffe, so werde diese zwar je nach den für die Erhebung gewählten Parametern in unterschiedlicher Höhe angegeben, sie sei aber nicht wegzudiskutieren, bemerkte die Ministerin. Es bleibe bei allen Erhebungen immer ein ungeklärter Einkommensunterschied für dieselbe Arbeit in einer Bandbreite von 12 bis 18 %. Das Phänomen sei trotz verschiedener Erhebungsmethoden statistisch sehr klar fassbar, hielt Heinisch-Hosek fest, nachdem Abgeordnete Martina Schenk (T) die Zweifel an der Verlässlichkeit statistischer Angaben zum Gender Pay Gap angemeldet hatte.

Das bereits dritte Levelling-Up des Diskriminierungsschutzes sei bereits in Vorbereitung, teilte Heinisch-Hosek Abgeordnetem Michael Pock (N) mit. Von Pock auf die Frage von Frauenquoten für die Aufsichtsräte privater Unternehmen angesprochen, hielt die Ministerin fest, die Erfahrungen aus staatsnahen Betrieben belegten, dass Selbstverpflichtungen und Quoten wirksame Mittel sind, um hochqualifizierte Frauen in Spitzenpositionen zu bringen. Aygül Berivan Aslan (G) erfuhr, dass mit den Sozialpartnern derzeit intensive Gespräche über Fragen in Zusammenhang mit der Gesetzgebung zur Einkommenstransparenz stattfinden und demnächst eine Evaluierung der gesetzlichen Maßnahmen geplant sei.

Auf diesbezügliche Wortmeldungen von Carmen Schimanek (F) und Martina Schenk (T) bestätigte die Ministerin, dass die bisherige Notwohnung für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind, geschlossen werden musste. Nachdem die Adresse bekannt gemacht wurde, konnte die Sicherheit der Frauen nicht mehr gewährleistet werden. Derzeit suche man gemeinsam mit dem Innenministerium, das in Fragen der Sicherheitsstandards eingebunden ist, nach einem neuen Standort.

SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Grossmann wollte von der Ministerin wissen, wieweit für sie gesetzliche Maßnahmen zu Frauenquoten in der Politik denkbar seien. Heinisch-Hosek stellte dazu fest, sie wünsche sich, dass solche Quoten für gesetzgebende Körperschaften geschaffen werden. Um diese auch durchzusetzen, wäre für sie ein Anreizsystem denkbar. Das könnte etwa darin bestehen, dass Klubförderungen an die Erreichung der Quote geknüpft werden. Über diesen Bereich hinaus könne man aber gesetzlich nicht eingreifen.

Gleichbehandlungsausschuss bringt seine Unterstützung der UN-Kampagne HeForShe zum Ausdruck

Die Frauenorganisation der Vereinten Nationen UN Women hat die Kampagne HeForShe ins Leben gerufen mit dem Ziel, möglichst viele Männer und Buben zu bewegen, öffentlich für die Gleichstellung von Frauen und Mädchen einzutreten. Kernaussage der Kampagne ist, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern nicht im alleinigen Interesse der weiblichen Bevölkerung steht, sondern im Interesse aller.

Gisela Wurm (S), Dorothea Schittenhelm (V) und Norbert Sieber (V) setzten sich für eine Entschließung des Ausschusses ein, mit der die Bundesregierung ersucht wird, diese Botschaft der Vereinten Nationen zu unterstützen (1117/A(E)). Der Ausschuss begrüßte dieses Anliegen mehrheitlich mit Ausnahme der FPÖ. Carmen Schimanek (F) erklärte, nach langem Überlegen werde ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen. Er sei inhaltlich substanzlos und bringe keinen Mehrwert, da die Regierung die Unterstützung der Kampagne bereits angekündigt habe. Der Antrag sei nur ein Alibi, um zu verdecken, dass der Ausschuss zu vielen wichtigen Themen keine Beschlüsse zustande bringe. Kritik an der mangelnden Substanz des Antrags übten auch Aygül Berivan Aslan von den Grünen, Martina Schenk (T) und Michael Pock (N). Das Thema sei grundsätzlich wichtig, doch hätte man die Opposition einbinden sollen, um einen besseren Antrag zu formulieren, meinten sie.

Abgeordnete wollen Auswirkung von Teilzeitarbeit auf Pensionen erheben lassen

Die weiteren Anträge wurden teilweise vertagt, teilweise anderen Ausschüssen zugewiesen.

So sprachen sich alle Ausschussmitglieder dafür aus, die Forderung der Freiheitlichen (916/A[E]), Szenarien zu berechnen, wie sich Phasen von Teilzeitarbeit im Vergleich mit durchgängiger Vollzeitarbeit auswirken, dem Sozialausschuss zuzuweisen, da es um die Frage der Pensionen geht. Alle Fraktionen äußerten sich grundsätzlich positiv zu dem Anliegen, die Argumentation von Carmen Schimanek (F) wurde aber nicht ungeteilt aufgenommen.

Schimanek wies in ihrer Begründung für den Antrag darauf hin, dass viele Frauen freiwillig und bewusst Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben. Es sei daher notwendig, Klarheit darüber zu erlangen, welche Auswirkungen Teilzeitarbeit tatsächlich auf die Pensionshöhe hat. Volle Unterstützung in ihrer Argumentation erhielt sie von Martina Schenk (T). Michael Pock (N) hingegen bezeichnete die Linie der Freiheitlichen als etwas einseitig, da es für Frauen oft sehr schwierig sei, wieder in den Vollzeiterwerb einzusteigen. Ein richtiger Ansatz wäre es, mehr Möglichkeiten für Vollzeitbeschäftigung zur Verfügung zu stellen, meinte auch Walter Schopf (S). Elisabeth Pfurtscheller (V) machte geltend, dass die Pensionshöhe vom Gehalt abhänge und Kindererziehungszeiten angerechnet würden. Eva Mückstein (G) sprach sich aufgrund der diffizilen Materie dafür aus, ein möglichst differenziertes Datenmaterial zu erheben und verbesserte Informationen zur Verfügung zu stellen.

FPÖ und Team Stronach für volle Anrechnung von vier Jahren Erziehungszeit pro Kind – Koalition uneinig

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt wurde das Anliegen der Freiheitliche und des Team Stronach, volle vier Jahre Kindererziehungszeit pro Kind in der Pensionsversicherung anzurechnen (896/A(E)) und (1080/A(E)). Derzeit werden als Zeiten der Kindererziehung maximal die ersten 48 Monate nach der Geburt eines Kindes berücksichtigt, wird in diesem Zeitraum ein weiteres Kind geboren, endet die für die Pension anrechenbare Erziehungszeit für das erste. Das stelle eine Benachteiligung für Mütter mit mehreren Kindern dar, kritisieren Carmen Schimanek (F) und Martina Schenk (T).

In dieser Debatte wurden die diesbezüglichen Auffassungsunterschiede innerhalb der Koalition deutlich. Wie Dorothea Schittenhelm und Asdin El Habassi (beide V) unterstrichen, sollte jedes Kind gleich viel wert sein, und die Verantwortung der Frauen, die ein Kind erziehen, sollte auch entsprechend abgegolten werden. Frauen wollen die Wahlfreiheit, betonte Schittenhelm. Da man die Frage aber im Rahmen eines Pensionspakets diskutieren müsste, sei sie für die Vertagung des Antrags.

Dem gegenüber hielt Katharina Kucharowits (S) unmissverständlich fest, die SPÖ betrachte die geltende Regelung als eine Anrechnung für die Kinderbetreuungszeit, nicht aber für das Kinderkriegen. Dem schloss sich auch Aygül Berivan Aslan (G) mit der Frage an, ob man mit dem Antrag die Frauen veranlassen wolle, daheim zu bleiben? Das könne nicht im Sinn der Sache sein, so die Grün-Abgeordnete.

Seitens der NEOS vertrat Michael Pock die Ansicht, man sollte keine Forderungen stellen, die nicht finanzierbar sind. Außerdem wäre dazu eine Umstellung des Pensionssystems notwendig. Seine Fraktion lehne daher den Antrag ab.

Grüne für die stärkere Beachtung von Genderaspekten im Gesundheitssystem

Gleich zwei Anträge thematisieren eine von den Grünen geortete Benachteiligung von Frauen durch das Gesundheitssystem, die von den Ausschussmitgliedern der anderen Parteien grundsätzlich befürwortet wurden. So spricht sich Aygül Berivan Aslan (G) dafür aus, den Bereich Männergesundheit wieder in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit zu verlagern. Dem Nationalrat solle jährlich ein alle Geschlechter umfassender Gesundheitsbericht vorgelegt werden (1006/A(E)). Die Trennung in einen Frauen-, Kinder- und Jugendgesundheitsbericht vom Gesundheitsministerium und einen Bericht zur Männergesundheit vom Arbeits- und Sozialministerium, sei nicht zweckmäßig, kritisieren sie. Der Gleichbehandlungsausschuss beschloss einhellig, den Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.

In einem weiteren Entschließungsantrag (1001/A(E)) führt Eva Mückstein (G) einen detaillierten Maßnahmenkatalog an, wie Genderunterschiede in der medizinischen Praxis stärkere Beachtung finden können. Dieser Antrag wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt. Johann Hell (S) begründete die Vertagung mit dem Hinweis, dass derzeit drei Expertengruppen einen diesbezüglichen Aktionsplan ausarbeiten, der zu Jahresende vorliegen soll. Wie Claudia Durchschlag (V) unterstrich er, in diesem Zusammenhang gehe es auch um Diagnose und Prävention. Barbara Rosenkranz (F) monierte, es sei auch zu berücksichtigen, inwieweit Kinder anders als Erwachsene zu behandeln seien.

Team Stronach: Schwangerschaftsabbrüche statistisch erfassen – Koalition gespalten

Äußerst kontrovers entwickelte sich im Ausschuss die Debatte über die Forderung von Martina Schenk (T) nach einer statistischen Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen (1082/A(E)). Sie wies dabei auf gleichlautende Meinungen der Ärztekammer und einer Bürgerinitiative hin. Ausdrücklich stellte sie klar, dass das Team Stronach damit nicht an der Fristenlösung rütteln wolle.

Auch hier wurde die Bruchlinie innerhalb der Koalition deutlich. Dorothea Schittenhelm (V) sprach sich seitens der ÖVP klar für eine derartige anonymisierte statistische Erfassung aus, um die Ursachen für Schwangerschaftsabbrüche zu erforschen und dann entsprechend gegensteuern zu können. Für sie steht die Fristenlösung ebenfalls nicht zur Debatte. Ähnlich äußerten sich Elisabeth Pfurtscheller (V) und Carmen Schimanek (F).

Im Gegensatz dazu stellten Katharina Kucharowits (S) und Eva Mückstein (G) fest, Daten über Motive und Gründe für Schwangerschaftsabbrüche gebe es. Diese lägen an unnötigen Hürden beim Zugang zu kostenlosen Verhütungsmitteln, an einer mangelnden Sexualerziehung, vor allem in einigen Bundesländern, und auch daran, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht von den Krankenkassen bezahlt würden. Beide unterstrichen die Notwendigkeit der Prävention, womit sie sich eines Sinnes mit Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek sahen, die für eine moderne Sexualerziehung an den Schulen plädierte. Michael Pock (N) meinte, wenn die Republik keine Verantwortung für die Schwangerschaftsabbrüche übernimmt, also nicht zahlt, dann habe sie auch kein Recht, Daten zu erfassen.

Der Antrag wurde schließlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP mehrheitlich vertagt.

NEOS: Langzeitstudie über Grundrechte von LGBTI-Personen

Die NEOS bemängeln fehlendes Datenmaterial darüber, wie es in Österreich um den Schutz und die Verwirklichung der Grundrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen und Intersexuellen (LGBTI) steht. Sie fordern von der Ministerin für Bildung und Frauen ein Konzept für eine Langzeitstudie, welche die Lebensrealität dieser Menschen und vor allem den Stand der Umsetzung der Grundrechte abbildet. Eine entsprechende Erhebung müsse in regelmäßigen Abständen erfolgen, um Entwicklungen nachvollziehen zu können, heißt es im Antrag (1106/A(E)) des NEOS-Abgeordneten Michael Pock. Der Antrag, der explizit von Katharine Kucharowits (S) und Aygül Berivan Aslan (G) Unterstützung fand, wurde mehrheitlich von SPÖ und ÖVP vertagt.

NEOS: Diskriminierungsfreie Regelung für die Blutspende

Die NEOS-Abgeordneten Michael Pock und Nikolaus Scherak kritisieren die Praxis, potenzielle Spender mit einem Fragebogen über ihre sexuelle Orientierung zu konfrontieren. Dabei werde in unzulässig generalisierender Weise das Sexualleben männlicher Homosexueller mit sexuellem Risikoverhalten gleichgesetzt, während für heterosexuelle Personen mit riskantem Sexualverhalten keine solche Einschränkung gilt. Sie treten für eine nicht-diskriminierende Lösung der Frage ein, wer von Blutspenden auszuschließen ist, ausschlaggebendes Kriterium müsse dabei das tatsächliche sexuelle Risikoverhalten sein (860/A(E) ). Abgeordnete Elisabeth Grossmann (S) stellte fest, das Thema betreffe in erster Linie Gesundheitsfragen, und beantragten die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss, was dann auch mit S-V-G-N-Mehrheit geschah. (Schluss) jan/sox