Parlamentskorrespondenz Nr. 530 vom 20.05.2015

Weitere EU-Anpassungen im Finanzbereich

Nationalrat beschließt Harmonisierungen für Bilanzen und Wertpapierverwahrung

Wien (PK) – EU-Anpassungen in den Bereichen Bilanzen und Wertpapierverwahrung rundeten den Budget- und Finanzblock der heutigen Nationalratssitzung ab. Mit breiter Mehrheit, aber ohne die Stimmen der FPÖ, beschlossen die Abgeordneten ein  Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz, mit dem Österreich einen weiteren Schritt zur Implementierung der Bilanzrichtlinie der Europäischen Union setzt. Ein sogenanntes Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz, durch das die Vorschriften für Wertpapiersammler  harmonisiert werden, passierte das Plenum gegen die Stimmen der Grünen. Keine Mehrheit fand hingegen die FPÖ für ihren Antrag, die Tätigkeit der StaatskommissärInnen in Banken aufzuwerten. Abgelehnt wurde zudem auch ein im Rahmen der Debatte eingebrachter Vorstoß der Freiheitlichen mit der Forderung nach einer schwärzungsfreien Aktenlieferung an den Hypo-Untersuchungsausschuss.

Bilanzerstellung, Wertpapierverwahrer: Österreich setzt EU-Richtlinien um

Mit ihrer Bilanzrichtlinie will die EU die Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen verbessern und deren Aussagekraft erhöhen. Nachdem Österreich im Jahr 2014 ein Rechnungslegungs-Änderungsgesetz mit Anpassungen im Unternehmensgesetzbuch (UGB) in Kraft gesetzt hatte, bringen die nunmehr vom Nationalrat unter dem Titel eines Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetzes 2015 verabschiedeten Regelungen bringen spezielle Anpassungen für Banken, Versicherungen und andere Finanzunternehmen. Dabei geht es im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen, etwa um die Anpassung von Verweisen auf das UGB und an die neue Systematik der Rechnungslegung. Zudem wird der Sonderposten "unversteuerte Rücklagen" im Finanzmarktrecht abgeschafft; der Ausweis latenter Steuern und eigener Aktien wird neu geregelt. Eigene Aktien sind künftig auch bei Finanzunternehmen offen vom Nennkapital zu trennen.

Ziel einer EU-Verordnung über Zentralverwahrer wiederum ist die Verbesserung von Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in Europa. Zu ihrer Umsetzung beauftragt ein von den Abgeordneten einstimmig angenommenes Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz nun die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit der Zulassung und Beaufsichtigung von Wertpapierzentralverwahrern und schafft darüber hinaus eine beschränkte Bankkonzession für Wertpapiersammler.

Als ausgewogen und im Sinne der Effektivität gelegen begrüßten Andreas Zakostelsky (V) und Johannes Jarolim (S) die beiden Vorlagen. Hermann Lipitsch (S) erwartete sich durch die Bestimmungen über die Wertpapierverwahrer mehr Sicherheit für die Anleger. Schwere Bedenken gegen die im Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz vorgesehene Erweiterung der Ausnahmen für die Nationalbank von den Rechnungslegungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuchs meldete allerdings FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs an, der dabei insbesondere vor Einschränkungen der Transparenz in Bezug auf den Jahresabschluss der Nationalbank warnte. Was für jede Kapitalgesellschaft gilt, müsse auch für die Nationalbank gelten, da dürfe es keine Ausnahmen geben, betonte er. Sein Abänderungsantrag auf Streichung dieser Sonderbestimmungen blieb bei der Abstimmung allerdings in der Minderheit.

Stärkung der StaatskommissärInnen bei Banken: Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag

Nicht durchsetzen konnten sich hingegen die Freiheitlichen mit einem Vorstoß in Richtung einer Aufwertung der Tätigkeit jener StaatskommissärInnen, die der Finanzminister bei Kreditinstituten mit einer Bilanzsumme von mehr als einer Milliarde Euro für eine Funktionsperiode von längstens fünf Jahren bestellen muss. FPÖ-Mandatar Elmar Podgorschek leitete Reformbedarf vor allem aus den ersten Erfahrungen im Hypo-Untersuchungsausschuss ab und verlangten neben einer vollen Akteneinsicht für die StaatskommissärInnen auch deren zwingende Teilnahme etwa an Hauptversammlungen und Generalversammlungen. In der Praxis hätten sich die StaatskommissärInnen als zahnlos erwiesen, lautete sein kritischer Befund. Nun liege es am Parlament, dafür zu sorgen, dass in Zukunft derartige Fehler wie bei der Hypo nicht mehr passieren können. Sein Fraktionskollege Walter Rauch kam kritisch auf die Aktenschwärzungen zu sprechen, konnte sich mit seinem Entschließungsantrag auf Lieferung schwärzungsfreier Akten an den Untersuchungsausschuss aber in einer namentlichen Abstimmung (83 Nein- gegen 64 Ja-Stimmen) nicht durchsetzen.

Es könne nicht Aufgabe der StaatskommissärInnen sein, sich in wirtschaftliche und unternehmerische Angelegenheiten einzumischen, gab ÖVP-Finanzsprecher Andreas Zakostelsky zu bedenken, der sich ebenso wie Gabriel Obernosterer (V) gegen eine isolierte Erweiterung der Befugnisse aussprach und vielmehr für eine Reform des gesamten Systems der Kontrolle plädierte. Der Antrag sei gut gemeint, man müsse sich nun aber den ganzen Bereich "anschauen", pflichtete ihm Johannes Jarolim (S) bei. Der derzeitige Zustand sei jedenfalls verbesserungsfähig, bemerkte der Justizsprecher der Sozialdemokraten überdies unisono mit Kai Jan Krainer (S). Fraglich sei jedenfalls, ob die Machenschaften bei der Hypo durch stärkere StaatskommissärInnen vermieden worden wären, fügte Hubert Kuzdas (S) an.

Nur die StaatskommissärInnen zu reformieren sei zu kurz gegriffen, wandte Gabriele Tamandl (V) ein und drängte auf eine Neuaufstellung des gesamten Systems, von den Wirtschaftsprüfern bis zur Finanzmarktaufsicht. Die StaatskommissärInnen seien da nur das I-Tüpfelchen. Schon das Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz sei bereits ein erster Schritt in Richtung einer stärkeren Kontrolle, bestätigte ihr Fraktionskollege Werner Groiß.

Unterstützung fand der Antrag bei den Grünen, wobei Ruperta Lichtenecker darin einen Anstoß zur Stärkung der Aufsicht über den Umgang mit Steuergeldern sah. Kontrolldefizite können auch nicht durch eine Reform der Bankenaufsicht beseitigt werden, zeigte sich Rainer Hable von den NEOS hingegen skeptisch. So habe die Finanzmarktaufsicht nie von ihren Sanktions- und Aufsichtsinstrumenten Gebrauch gemacht, erinnerte er und sah den Ball nun bei der Kontrolle durch das Parlament im Hypo-Untersuchungsausschuss. Heftige Kritik an der Kontrolle der Banken übte auch Team Stronach-Mandatar Robert Lugar, der Finanzminister Schelling aufforderte, die StaatskommissärInnen entweder aufzuwerten oder abzuschaffen.

Abgeordnete ziehen erste Zwischenbilanz über Hypo-Untersuchungsausschuss

Grünen-Finanzsprecher Werner Kogler verlieh der Debatte schließlich zusätzliche Fahrt durch eine erste Zwischenbilanz über den Hypo-Untersuchungsausschuss. Er empörte sich dabei vor allem über Aktenschwärzungen und beklagte, die Arbeit des Ausschusses würde behindert, wobei er vor allem auch mit den Regierungsparteien scharf ins Gericht ging. Gabriele Tamandl (V) wies die Vorwürfe zurück und erinnerte an den Beharrungsbeschluss des Ausschusses und an die bevorstehende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Der Datenschutz dürfe aber nicht ausgehebelt werden, stand für die ÖVP-Fraktionsführerin im Untersuchungsausschuss fest. Die ÖVP decke durch die Aktenschwärzungen bloß ihre eigene Verantwortung in der Causa Hypo zu, konterte FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann. Kai Jan Krainer (S) meinte, der Ausschuss habe bereits wichtige Ergebnisse zu Tage gebracht und das System der Einflussnahme durch die FPÖ in Kärnten offengelegt. (Fortsetzung Nationalrat) hof