Parlamentskorrespondenz Nr. 540 vom 21.05.2015

Bundesmuseen: Klarheit für Eigentumsverhältnisse bei Schenkungen

Nationalrat setzt außerdem Signal gegen illegalen Handel von Kulturgütern

Wien (PK) – Der Nationalrat hat heute mehrheitlich die Novelle zum Bundesmuseengesetz beschlossen. Sie dient der Klarstellung von Eigentumsverhältnissen bei Schenkungen an die Bundesmuseen bzw. an die Österreichische Nationalbibliothek. Grundsätzlich wurden die klaren Regelungen bei Schenkungen von allen Parlamentsfraktionen begrüßt, bemängelt wurde aber von der Opposition die Möglichkeit auf Einsetzung von zwei GeschäftsführerInnen für die Österreichische Nationalbibliothek. Einstimmig ausgesprochen hat sich das Plenum zum Beitritt Österreichs zur UNESCO-Konvention von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Die Ratifikation der Konvention beseitigt außerdem bestehende Unsicherheiten im Umgang mit Rückforderungen zu Kulturgütern, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union stammen. Damit wird sichergestellt, dass allfällige Forderungen von den österreichischen Behörden und Gerichten behandelt werden können.

Da der unentgeltliche Eigentumserwerb bisher gesetzlich nicht geregelt war, bestanden unterschiedliche Auffassungen über die bilanztechnische Behandlung etwa von Schenkungen für Bundesmuseen bzw. die Nationalbibliothek. Diese Neuerwerbungen gehen nun ins Eigentum der Bundesinstitutionen über, vorausgesetzt wird, dass das dem Willen des Vertragspartners entspricht. Eingeschränkt wird das Verfügungsrecht über unentgeltliche Erwerbungen der Bundesmuseen oder der Nationalbibliothek aber dadurch, dass ihre Veräußerung bzw. Belastung der Zustimmung des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen bedarf.

Ausgeweitet auf die Österreichische Nationalbibliothek wird mit der Novelle zudem die Möglichkeit des Vier-Augen-Prinzips in der Geschäftsführung, das bisher bereits für die Bundesmuseen gegolten hat. Künftig können auch dort zwei GeschäftsführerInnen bestellt werden. Außerdem wird von nun an der volle Name des Naturhistorischen Museums "Naturhistorisches Museum Wien" lauten.

Kritik an der Möglichkeit des Vier-Augen-Prinzips und die damit mögliche Einsetzung von zwei GeschäftsführerInnen in der Novelle kam von den Oppositionsparteien. "Das riecht nach Proporz", meinte etwa Wendelin Mölzer (F), aus seiner Sicht würde ein Prokurist ausreichen, man brauche nicht noch "zusätzliche hochdotierte Posten". Die Regelungen über Eigentumsverhältnisse bei Schenkungen an Bundesmuseen wurden von der FPÖ aber begrüßt. Die Gefahr auf Versorgungsposten bei zwei möglichen GeschäftsführerInnen sahen auch Beate Meinl-Reisinger (N) und Marcus Franz (T). Diese "weiche Regelung" sei nicht sinnvoll, meinte Franz, der nunmehrigen Rechtssicherheit bei Schenkungen stimmte das Team Stronach aber zu. Wolfgang Zinggl von den Grünen meinte, dass die Proporz-Bedenken der übrigen Oppositionsparteien nicht unberechtigt seien, zumal die Gehälter für GeschäftsführerInnen in Österreich im internationalen Vergleich zu hoch ausfallen würden. Selbst der Louvre oder das Tate Modern würden seinen Managern nicht so viel Geld bezahlen, wie er meinte. Grundsätzlich sei ein Vier-Augen-Prinzip wichtig, wo es zwei getrennte Bereiche, nämlich einen kaufmännischen und einen kulturellen, gebe. Bei der Nationalbibliothek sei das der Fall, stellte Zinggl fest.

Auf die nun in Begutachtung gehende Novelle zum Bundestheaterorganisationsgesetz kam Meinl-Reisinger (N) zu sprechen. Aus ihrer Sicht würde der Entwurf die Lehren aus den Problemen der Bundestheater-Holding nicht enthalten, außerdem sei die Novelle noch zu früh, da der Unterausschuss des Rechnungshofs noch keine endgültigen Ergebnisse geliefert habe. Zu sehen im Entwurf seien nur stärkere Zugriffsrechte des Kulturministers auf die Bühnengesellschaften, wie sie bemängelte. Dem entgegnete Kulturminister Josef Ostermayer, dass die Holding grundsätzlich und vor allem in ihrer Kontrollfunktion gestärkt werden soll, die Bestellung der kaufmännischen GeschäftsführerInnen der Bühnengesellschaften aber in Zukunft vom Kulturministerium erfolge. Den Entwurf habe sein Ressort auf Basis von Wirtschaftsprüfungen und einer ICG-Studie (Integrated Consulting Group) entwickelt, um die Holding bestmöglich zu organisieren, meinte Ostermayer.

Zum Bundesmuseengesetz meinte der Kulturminister, dass es sich hierbei um eine pragmatische Lösung handelt. Die Möglichkeit auf zwei GeschäftsführerInnen in der Nationalbibliothek sei eine Gleichstellung, bei allen anderen Institutionen würde diese Regelung bereits bestehen, sagte er und wandte sich gegen die Proporz-Vorwürfe. Bei der Namensänderung des Naturhistorischen Museums berichtete er, dass die Anregung vom Museum selbst gekommen sei, eigentlich handle es sich hier aber auch um eine Angleichung zum Kunsthistorischen Museum Wien.

Elisabeth Hakel (S) ließ die jüngst umgesetzten kulturpolitischen Maßnahmen wie die Künstlersozialversicherung Revue passieren, die Novelle zu den Bundesmuseen sei hier ein weiterer wichtiger Schritt, wie sie meinte. Hinsichtlich der Novellierung des Bundestheaterorganisationgesetzes meinte sie, dass die Bundesmuseen und Bundestheater zentrale Säulen der österreichischen kulturellen Identität seien, die Politik habe demnach sicherzustellen, dass diese auch Bestand habe.

Das Bundesmuseengesetz sei eine sehr sinnvolle, kleine Novelle, wie Maria Theresia Fekter (V) meinte, weil damit nun klar geregelt sei, wie mit wertvollen Schenkungen bilanztechnisch und eigentumsrechtlich umzugehen sei. Nicht wirklich nachvollziehen konnte sie aufgrund des ohnehin offensichtlichen Standorts, warum das Naturhistorische Museum in seinem Namen nun den Zusatz "Wien" bekommt.

Josef Cap (S) sprach sich für inhaltliche kulturpolitische Debatten aus und verwies dabei auf das in Planung befindliche Haus der Geschichte. Hier könne man sich über die Frage der kulturellen Identität Österreichs und die Aufarbeitung seiner Geschichte durch neue Konzepte und kontroversielle Auseinandersetzungen beschäftigen.

Hinsichtlich der UNESCO-Konvention meinte Beatrix Karl (V), dass die Unterzeichnung auch deswegen zu begrüßen sei, weil diese mit Ausnahme von Liechtenstein bereits in allen anderen Nachbarländern Österreichs gelte. Ruth Becher (S) machte auf die wichtige Bedeutung der Konvention aufmerksam, das zeige vor allem etwa auch die aktuelle Bedrohung der Oasenstadt Palmyra in Syrien durch den IS, wie sie meinte. Die Geschehnisse im Nahen Osten seien eine humanitäre Katastrophe, ein Nebenaspekt sei zudem, dass eine weltkulturelle Krise entsteht. Deswegen sei es wichtig, den Einsatz und Erhalt von kulturell wichtigen Gütern zu internationalisieren und rechtlich abzusichern. Auf die Bedrohung kulturellen Erbes in vielen Ländern der Erde machte auch Elisabeth Pfurtscheller (V) aufmerksam. Damit würden Symbole und Träger eines gemeinsamen kulturellen Bewusstseins zerstört werden. Wer anderen kulturelle Identität raubt, verlässt den Boden der Humanität, geht es nach Pfurtscheller. Auch ihre Fraktionskollegin Martina Diesner-Wais (V) rief vermehrt stattfindende Plünderungen von Museen und den damit einhergehenden illegalen Verkauf von Kulturgütern ins Bewusstsein. Dem könne man nur durch internationale Anstrengungen entgegenwirken, wie Diesner-Wais meint. (Fortsetzung Nationalrat) keg


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