Parlamentskorrespondenz Nr. 550 vom 26.05.2015

Neu im Verkehrsausschuss

Anträge auf Änderungen im Kraftfahrgesetz; strengere Regeln für Wunschkennzeichen

Wien (PK) – Zwei neue Anträge auf Änderungen im Kraftfahrgesetz betreffen Regelungen zu Fahrzeugkennzeichen. Weiters wird die Erhöhung des zulässigen Gewichts von Betonmischfahrzeugen gefordert.

Genauere Regeln gegen lächerliche oder anstößige Wunschkennzeichen

Ein Antrag, der von den Abgeordneten Anton Heinzl (S), Andreas Ottenschläger (V) und Georg Willi (G) gemeinsam eingebracht wird, zielt darauf ab, lächerliche oder anstößige Wunschkennzeichen zu verhindern (1185/A). Die gesetzliche Bestimmung über Wunschkennzeichen soll sich deshalb nicht nur wie bisher auf reine Buchstabenkombinationen, sondern auch auf Kombinationen mit Ziffern sowie der Behördenbezeichnung erstrecken. Damit soll vor allem die Verwendung bestimmter Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden, unterbunden werden.

FPÖ für Wechselkennzeichen, die für PKW und Motorrad verwendbar sind

Die Abgeordneten der FPÖ Christian Hafenecker, Roman Haideer und Gerhard Deimek sprechen sich für die Einführung eines Wechselkennzeichens aus, das sowohl für Auto und Motorrad verwendet werden kann (1180/A(E)). Damit würde eine nicht begründbare Ungleichstellung beseitigt, argumentieren sie.

Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts von Betonmischfahrzeugen

Für eine Erhöhung des zulässigen Höchstgewichts von Kraftfahrzeugen mit Betonmischaufbau mit mehr als drei Achsen von derzeit 32 auf 36 Tonnen sprechen sich die Abgeordneten der SPÖ Anton Heinzl und Josef Muchitsch, der ÖVP Andreas Ottenschläger und Peter Haubner sowie FPÖ-Abgeordneter Gerhard Deimek aus (1191/A). Sie verweisen auf positive Umwelteffekte, die sich durch die Einsparung von Fahrten von Betonmischfahrzeugen ergeben. (Schluss) sox