Parlamentskorrespondenz Nr. 579 vom 29.05.2015

Neu im Geschäftsordnungsausschuss

NEOS urgieren erweitertes Fragerecht für Abgeordnete

Wien (PK) – Die NEOS haben eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrats beantragt. Abgeordneter Nikolaus Scherak will das Interpellationsrecht der Abgeordneten auf die Volksanwaltschaft ausweiten (1141/A). Für ihn ist nicht einsichtig, warum die MandatarInnen zwar schriftliche Anfragen an die Regierungsmitglieder und den Rechnungshofpräsidenten richten können, nicht aber an die VolksanwältInnen. Dem Fragerecht sollen die Tätigkeit sowie die Gegenstände des Wirkungsbereichs der Volksanwaltschaft unterliegen, "soweit nicht überwiegende berechtigte Interessen eines anderen entgegenstehen". Anlass für den Antrag ist die Neubestellung dreier KommissionsleiterInnen im Bereich der Volksanwaltschaft, Scherak vermisst eine Offenlegung der Entscheidungsgründe.

Der Antrag wird erst nach der beantragten Ersten Lesung dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. (Schluss) gs