Parlamentskorrespondenz Nr. 596 vom 03.06.2015

Lange umstrittene Dienstrechtsnovelle passiert Bundesrat

Altersdiskriminierung wird beseitigt, FPÖ weiter unzufrieden

Wien (PK) – Eine umfassende Dienstrechtsnovelle samt Änderungen im Bundesbahngesetz passierte den Bundesrat mehrheitlich. Die Novelle vermeidet Einkommenseinbußen für BeamtInnen und Vertragsbedienstete durch die neue Gehaltseinstufung, mit der einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über Altersdiskriminierung im Öffentlichen Dienst entsprochen wird. Abhilfe schafft eine befristete "Wahrungszulage" für die Bediensteten nach der nächsten Gehaltsvorrückung. Damit gelinge es - so Staatssekretärin Sonja Steßl mit Unterstützung von Rednerinnen der SPÖ, der ÖVP und der Grünen - eine europarechts- und verfassungskonforme Besoldungsreform auf die Beine zu stellen, die für 400.000 MitarbeiterInnen des Öffentlichen Diensts Rechtssicherheit bringe, ohne den Staat zusätzlich zu belasten. Es handle sich um eine kostenneutrale Korrektur einer Schlechterstellung der BeamtInnen bei gleichbleibenden Lebensverdienstsummen lobte Bundesrat Andreas Pum (V/N) in Übereinstimmung mit Elisabeth Grimling (S/W) und Nicole Schreyer (G/T).

Alternativantrag der FPÖ bleibt in der Minderheit    

Dieser Auffassung widersprach in der Debatte Werner Herbert von der FPÖ: Die Diskriminierung bei den Vorrückungsstichtagen sei nicht gänzlich aufgehoben, die vom EuGH aufgehobene Benachteiligung werde vielmehr durch eine andere ersetzt. Der Verlust an Lebenseinkommen werde für die BeamtInnen in die Zukunft verschoben. Die Novelle sei eine Mogelpackung, die nicht erkennen lasse, wie sich diese Dienstrechtsnovelle auf die öffentlich Bediensteten tatsächlich auswirke. Daher beantragte Herbert ausdrücklich einen Einspruch des Bundesrats, der in namentlicher Abstimmung mit 45 Nein- zu 8 Ja-Stimmen abgelehnt wurde. Herberts eigener Antrag auf Änderung des Beamten-Dienstrechtsgesetzes zielte darauf ab, eine Schlechterstellung der BeamtInnen zu verhindern, seine Initiative verfiel aber der Ablehnung durch die Mehrheit der Länderkammer, die auf einen Einspruch gegen den Beschluss des Nationalrats verzichtete. Die Kosten für eine Anhebung der BeamtInnen-Gehälter um 1%, die der FPÖ-Antrag mit sich gebracht hätte, wären "überschaubar" und als kleiner Ausgleich für die Nulllohnrunde 2013 gerechtfertigt, argumentierte Antragsteller Herbert. 

Gegenüber diesem Antrag der FPÖ führte Staatssekretärin Sonja Steßl ins Treffen, das EuGH-Urteil sehe bei der Beseitigung der Altersdiskriminierung keine finanziellen Auswirkungen vor. Der Antrag der FPÖ würde 120 Mio. € kosten. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Novelle herrsche auch vollkommene Transparenz, führte die Staatssekretärin aus, wies Herberts Vorwurf einer "Mogelpackung" zurück und warb mit dem Hinweis auf den konstruktiven Dialogs mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, aus dem die Novelle hervorgegangen sei, für Zustimmung zur Vorlage.

Auch Sonja Steßl für legistische Vereinfachungen im Dienstrecht  

In der Debatte kritisierte Elisabeth Grimling (S/W) die Verschachtelung und Kompliziertheit des Dienstrechts im Öffentlichen Dienst und drängt auf Neuordnung und Wiederverlautbarung der Stammgesetze. Diese Komplexität des Dienstrechts sei Resultat seiner jahrzehntelangen Entwicklung, erklärte Staatssekretärin Sonja Steßl. Daher beabsichtige die Bundesregierung eine Novellierung, um die sie sich gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst bemühe. Zu dem auch von Nicole Schreyer (G/T) als positiv hervorgehobenen Babymonat für gleichgeschlechtliche Paare bekannte sich die Staatssekretärin ausdrücklich und hob die Vorbildfunktion des Öffentlichen Dienstes in einer offenen Gesellschaft hervor. Die Änderung des Bundesbahngesetzes lehnten die Grünen wegen befürchteter Verschlechterungen für ÖBB-Bedienstete ab, erklärte deren Bundesrätin Nicole Schreyer in der Diskussion. (Fortsetzung Bundesrat) fru


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