Parlamentskorrespondenz Nr. 597 vom 03.06.2015

Kulturthemen im Bundesrat

Regelung für Schenkungen an Bundesmuseen und Maßnahmen gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

Wien (PK) - Der unentgeltliche Eigentumserwerb durch die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) war bisher gesetzlich nicht geregelt, was unterschiedliche Auffassungen über die bilanztechnische Behandlung etwa von Schenkungen zur Folge hatte. Eine Novelle zum Bundesmuseengesetz 2002 sieht nun vor, dass künftig Neuerwerbungen ins Eigentum der Bundesinstitutionen übergehen, wenn das dem Willen der Vertragspartner entspricht. Die Novelle passierte den Bundesrat heute mehrheitlich und ohne Zustimmung der FPÖ.

Österreich setzt außerdem ein Signal gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern und ratifiziert die UNESCO-Konvention von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. Die Bundesrätinnen und Bunderäte begrüßten einhellig den Beitritt Österreichs zur Konvention, das damit dem Beispiel seiner Nachbarländer folgt. Mit dem Beitritt Österreichs soll jeder Verdacht ausgeräumt werden, das Land würde sich als Standort für den illegalen Kulturgüterhandel anbieten.

Monika Mühlwerth (F/W) stellte fest, dass die Regelung der Schenkungen an Bundesmuseen ein positiver Aspekt der Novelle sei. Nicht klar geregelt sei aus ihrer Sicht hingegen die Frage der Bestellung eines zweiten Geschäftsführers. Es bleibe offen, ob auch ein Geschäftsführer genügt und ob zusätzlich ein Beirat bestellt werden muss. Diesem Punkt werde man daher nicht zustimmen. Die Ratifizierung der UNESCO-Konvention sei jedenfalls zu begrüßen und werde von ihrer Fraktion mitgetragen.

Die Änderungen im Bundesmuseengesetz beziehen sich auf berechtigte Anliegen des Gesetzgebers, sagte Elisabeth Grimling (S/W). Das betreffe die Regelung unentgeltlicher Schenkungen ebenso wie die Möglichkeit der Bestellung eines zweiten Geschäftsführers bei Bundesmuseen. Damit werde das Vier-Augen-Prinzip allgemein umgesetzt.

Das durchgehende Vier-Augen-Prinzip bei den Bundesmuseen sah Günther Köberl (V/St) ebenfalls positiv. Er widmete sich dem Problem des illegalen Handels mit Kulturgütern und begrüßte den Beitritt Österreichs zur UNESCO-Konvention. Das Kulturerbe der Menschheit sei gegenwärtig bedroht wie nie zu vor. Bekanntlich finanziere sich der IS-Terror nicht nur über den Handel mit Erdöl, sondern auch aus dem Raub von antiken Kunst- und Kulturschätzen. Weltweit liege der Handel mit Kulturgut an dritter Stelle hinter dem Waffen- und Drogenhandel. Bestände historischer Sammlungen seien übrigens nicht betroffen.

Marco Schreuder (G/W) kündigte die Zustimmung der Grünen zu beiden Vorhaben an. Die UNESCO-Konvention sei ein wichtiges Thema, erstaunlich sei allerdings, dass Österreich so lange gezögert habe, sie zu ratifizieren.

Der Namenszusatz "Wien" zum Naturhistorischen Museum sei auf Anregung des Museums selbst erfolgt, denn dieses besitze auch eine Außenstelle in Hallstatt, erläuterte Kulturminister Josef Ostermayer. Die Bestimmung über Schenkungen war bisher unklar geregelt. Nun könne von den Schenkenden festgelegt werden, ob ihre Zuwendung ins Eigentum des Museums oder des Bundes übergehen soll. Die Möglichkeit von zwei GeschäftsführerInnen bestehe bereits bei allen Bundesmuseen und werde auf die ÖNB erweitert. Damit werde ein weisungsfreies Vier-Augen-Prinzip gesichert. Die Bestellung eines Prokuristen würde dem nicht genügen. Die FPÖ stoße sich hier offenbar nur an kleinen Details der Formulierung. Die Ratifizierung der UNESCO-Konvention sei auch in anderen Staaten Europas spät erfolgt. Selbstverständlich habe sich Österreich schon bisher an die international geltenden Standards für den Handel mit Kulturgütern gehalten, betonte Kulturminister Ostermayer. (Fortsetzung Bundesrat) sox


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