Parlamentskorrespondenz Nr. 599 vom 03.06.2015

Wertpapierverwahrer unterliegen besserer Kontrolle

Bundesrat spricht sich mehrheitlich für EU-Anpassungen im Finanzrecht aus

Wien (PK) - Das heimische Finanzwesen wird auf EU-Linie gebracht. Der Bundesrat genehmigte heute mehrheitlich die vom Nationalrat unter dem Titel eines Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetzes 2015 verabschiedeten neuen Bestimmungen für Banken, Versicherungen und andere Finanzunternehmen, die dem Bilanzrecht der Europäischen Union entsprechen. Dabei geht es im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen, etwa um die Anpassung von Verweisen auf das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und an die neue Systematik der Rechnungslegung. Zudem wird der Sonderposten "unversteuerte Rücklagen" im Finanzmarktrecht abgeschafft; der Ausweis latenter Steuern und eigener Aktien wird neu geregelt. Eigene Aktien sind künftig auch bei Finanzunternehmen offen vom Nennkapital zu trennen.

Weiters erhob die Mehrheit der Länderkammer keinen Einwand gegen das Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz, das die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit der Zulassung und Beaufsichtigung von Wertpapierzentralverwahrern beauftragt. Ziel der ausschlaggebenden EU-Verordnung ist, Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in Europa zu verbessern.

Für die Regierungsfraktionen begrüßten Peter Oberlehner (V/O)  und Ilse Fetik (S/W) die Neuerungen im Finanzwesen. Verbesserte Kontrollmöglichkeiten der Bankenaufsicht würden mit dem Zentralverwahrer-Vollzugsgesetz eingeführt, so Oberlehner. Fetik lobte, im Sinne der EU-Bilanzierungsrichtlinie würden mit dem Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz nunmehr Jahresabschlüsse formal vereinheitlicht und somit leichter vergleichbar. Wenn er auch die Novelle zu letztgenanntem Gesetz befürwortete, zeigte Marco Schreuder (G/W)  sich jedoch bei den Zentralverwahrer-Aufsichtsänderungen "solidarisch" mit den Grünen im Europäischen Parlament. Da diese sich gegen die entsprechende Verordnung gewandt hätten, erhalte auch das Vollzugsgesetz keine Grünen-Zustimmung im Bundesrat.

Sozialdemokrat Ewald Lindiger (S/O) nutzte den Finanzblock, darauf hinzuweisen, die FPÖ trage letztlich die Verantwortung für das "Hypo-Desaster", das derzeit den Untersuchungsausschuss des Nationalrats beschäftigt. Diesen Vorwurf ließ Gerd Krusche (F/St) nicht unerwidert, bezichtigte er Lindinger doch des Polemisierens. Zum Debattengegenstand Rechnungslegungsgesetz sagte der Freiheitliche, zu befürchten sei eine weitere Minderung der heimischen Wettbewerbsfähigkeit durch überbordende Bürokratie, werden die Bestimmungen umgesetzt. Seiner Ablehnung hielt wiederum Bundesminister Josef Ostermayer, der Finanzminister Hans Jörg Schelling vertrat, entgegen, nämliches Gesetz entspreche klaren EU-Vorgaben, die in allen Mitgliedsstaaten umzusetzen seien; verweigere Österreich sich der Bestimmungen, drohe ein Vertragsverletzungsverfahren. (Fortsetzung Bundesrat) rei


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