Parlamentskorrespondenz Nr. 603 vom 05.06.2015

Neu im Verfassungsausschuss

Bürokratische Erleichterungen für ORF und Privatsender

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat ein Gesetzespaket vorgelegt, das insbesondere administrative Erleichterungen für den ORF und private Rundfunksender bringt (632 d.B.). So wird privaten Radioveranstaltern die Zusammenarbeit im technischen, organisatorischen und administrativen Bereich erleichtert, auch was gemeinsame Vermarktungsaktivitäten betrifft. Zudem können einzelne regionale Zulassungen künftig zusammengelegt werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die betroffenen Sender ihr Programm seit zumindest zwei Jahren ausstrahlen, es durch etwaige Programmänderungen aufgrund der Zusammenlegung zu keinen schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation in einem Sendegebiet kommt und mit den zusammengelegten Zulassungen nicht mehr als 45% der österreichischen Bevölkerung erreicht werden. Das Verbot für Nachrichtenmoderatoren, in Radiowerbung aufzutreten, entfällt.

Im ORF-Gesetz wird insbesondere das so genannte Reminderverbot, also das Verbot von Sponsorhinweisen während einer Sendung, gelockert. Es soll dann nicht gelten, wenn der ORF, etwa im Zuge internationaler Sportübertragungen, keinen Einfluss auf die Platzierung der Hinweise hat und dafür weder unmittelbar noch mittelbar ein Entgelt bzw. eine sonstige Gegenleistung erhält. Überdies wird klargestellt, dass auch ORF-Tochtergesellschaften, die ausschließlich kommerzielle Tätigkeiten in Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag wahrnehmen, z.B. Werbezeiten verkaufen, dem ORF-Gesetz und damit der Aufsicht der Regulierungsbehörde unterliegen.

Im Bereich des Privat-TV werden unter anderem die Meldepflichten bei Eigentumsänderungen gelockert und die Werbezeitlimits für rein regionale und lokale Fernsehprogramme erhöht. Kleine Lokalsender können demnach künftig bis zu 24 statt wie bisher 12 Minuten Werbespots pro Stunde ausstrahlen. Außerdem wird der Verbreitungsauftrag von Kabelnetzbetreibern ("Must-Carry-Regelung") im Sinne der Förderung von Meinungsvielfalt präzisiert. Demnach haben generell Sender, die lokales bzw. österreichisches Programm anbieten oder einen hohen Anteil an eigenproduzierten Sendeformaten mit besonderer kultureller, politischer und gesellschaftspolitischer Relevanz für Österreich haben, bei der Vergabe von Sendeplätzen eine bevorzugte Stellung. Änderungen im KommAustria-Gesetz sollen das Verfahren der Werbebeobachtung vereinfachen. (Schluss) gs