Parlamentskorrespondenz Nr. 616 vom 09.06.2015

24-Stunden-Betreuung: Vermittlung wird eigenes Gewerbe

Weitere Themen im Wirtschaftsausschuss: Berufsausbildung, Verwendung öffentlicher Dokumente, Produktvermarktung

Wien (PK) – Die Vermittlung von 24-Stunden-Betreuung soll in Zukunft gewerberechtlich von der eigentlichen Personenbetreuung getrennt werden. Eine heute vom Wirtschaftsausschuss im Zuge von Änderungen der Gewerbeordnung beschlossene Bestimmung sieht in diesem Sinn vor, die Tätigkeit von Vermittlungsagenturen zu einem eigenen Gewerbe zu machen. In diese Richtung ging auch ein Entschließungsantrag der Grünen, der ebenso vertagt wurde wie ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, die die Einführung eines Gütesiegels "Personenbetreuung" forderten.

Verabschiedet wurden im Rahmen der Sitzung zudem ein Bundesgesetz, das die Weiterverwendung öffentlicher Dokumente erleichtern soll, sowie eine Vorlage, die im Wesentlichen der Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich der Vermarktung von Produkten dient. Grünes Licht gab der Ausschuss darüber hinaus für Änderungen im Berufsausbildungsgesetz, von denen sich die Abgeordneten vor allem bessere Ausbildungschancen für benachteiligte Jugendliche erwarten.

Auf der Tagesordnung standen überdies Anträge der Oppositionsparteien, die durchwegs vertagt wurden. So forderten die Grünen eine entsprechende Änderung des Pachtvertrags mit der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft, um politisch umstrittene Veranstaltungen wie etwa den Akademikerball in der Hofburg zu verhindern. Die NEOS schließlich legten ein Paket von Anträgen vor, das generell auf die Stärkung der Unternehmen hinausläuft.

Gewerberechtliche Trennung bei der Personenbetreuung

Die Bestimmungen über die Personenbetreuung sind Teil einer Novelle zur Gewerbeordnung (624 d.B.), die unter dem Titel Seveso III zunächst darauf abzielt, schwere Industrieunfälle wie jene in Seveso, Bhopal oder Enschede zu vermeiden. Die Betriebsinhaber sollen in diesem Sinn nun verpflichtet werden, nach dem Stand der Technik vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. Vorgesehen sind dabei auch behördliche Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen.

Im Mittelpunkt der Debatte stand allerdings ein Passus der Vorlage, der sich mit der 24-Stunden-Betreuung befasst und die vielfach geäußerte Forderung nach einer gewerberechtlichen Trennung der Vermittlung von BetreuerInnen und der tatsächlichen Betreuungsarbeit aufgreift. So sollen nun die Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen ("Organisation von Personenbetreuung") aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenem Gewerbe zugeführt werden. In diese Richtung ging auch ein Antrag von Grünen-Sozialsprecherin Judith Schwentner (867/A(E)), der zudem die Forderung nach gesetzlichen Qualitätskriterien sowohl für die Vermittlung als auch für die Ausübung der Betreuung enthält. Die FPÖ wiederum schlug in ihrer Initiative ein Gütesiegel "Personenbetreuung" (511/A(E)) vor, wobei FPÖ-Abgeordneter Axel Kassegger auch für die Schaffung einer bundesweit aktiven Trägerorganisation plädierte, die für die Pflege- und Betreuungsbedürftigen unselbstständige PflegerInnen und BetreuerInnen ohne Gewinnabsicht beschäftigt und den Betroffenen auf diesem Weg alle administrativen Leistungen abnimmt.

In der Debatte mahnte Christiane Brunner (G) zunächst die Verankerung öffentlicher Beteiligungsrechte ein und begründete ihre Ablehnung der Seveso III Novelle mit Verschlechterungen gegenüber der geltenden Rechtslage bei Inspektionen, dem Entfalls der bestehenden Meldestelle, eines ungenügenden Strafrahmens und wegen fehlender Informationspflichten der Behörden. Versuche eines Vertreters des Wirtschaftsministeriums, diese Bedenken zu zerstreuen, vermochten Brunner nicht zu überzeugen.

Die gewerberechtliche Trennung der Agenturen und der PflegerInnen im Rahmen der 24-Stunden Betreuung sei wichtig, sagte Brunners Fraktionskollegin Judith Schwendtner, hielt deren Verbleib in einer gemeinsamen Fachgruppe der Wirtschaftskammer aber für nicht nachvollziehbar. Schwendtner drängte auch auf Qualitätskriterien für Agenturen und regte an, diese künftig als "gebundene Gewerbe" zu definieren. 

Christoph Matznetter (S) begrüßte ebenso die gewerberechtliche Trennung und erinnerte daran, dass im Rahmen der 24-Stunden- Betreuung zehntausende "UnternehmerInnen" geschaffen worden seien, die eigentlich als DienstnehmerInnen zu gelten haben. In diesem Zusammenhang kritisierte Matznetter, dass die Agenturen von sinkenden Preisen bei den Betreuungsleistungen seit der Zulassung rumänischer und bulgarischer BetreuerInnen profitiert haben. "Wir brauchen Qualitätskriterien und Ausführungsvorschriften für Agenturen", sagte Matznetter und riet, den Antrag der Grünen im Hinblick auf diesbezügliche Bemühungen des Ministers zu vertagen.        

Josef Schellhorn (N) stimmte dem Vorschlag einer neuen Fachgruppe zu, lehnet als Befürworter der Deregulierung neue Regulierungen aber ab und drängte auf eine umfassende Reform der Gewerbeordnung. Für Liberalisierungen trat grundsätzlich auch Axel Kassegger (F) ein, wo es um Leben und Sicherheit gehe, seien Regulierungen durch die Gewerbeordnung durch die Gewerbeordnung aber sinnvoll, vor allem auch beim Schutz von Pflegebedürftigen, sagte der Abgeordnete. Auch Asdin El Habassi (V) plädierte für Qualitätskriterien für Agenturen und für neue Ausübungsregeln und beantragte mit Unterstützung der Regierungsparteien die Vertagung des FPÖ-Antrags.   

Weiterverwendung öffentlicher Dokumente soll erleichtert werden

Änderungen im so genannten Informationsweiterverwendungsgesetz (629 d.B.) sollen die Nutzung von Dokumenten öffentlicher Stellen erleichtern. Eine entsprechende Regierungsvorlage, die von den Abgeordneten ohne Debatte einstimmig verabschiedet wurde, schafft ein grundsätzliches Recht auf Weiterverwendung von Dokumenten und erweitert überdies den Anwendungsbereich auf Bibliotheken, Museen und Archive. Neu ist dabei auch die Verpflichtung, Dokumente, soweit dies möglich und sinnvoll ist, in einem offenen und maschinenlesbaren Format zusammen mit den zugehörigen Metadaten bereitzustellen.

Produktvermarktung im Binnenmarkt: Österreich setzt EU-Vorgaben um

Einstimmig unterstützte der Ausschuss auch ein Maschinen – Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz (630 d.B.), mit dem Österreich die Vorgaben der Europäischen Union über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten umsetzt. Die Bestimmungen betreffen in erster Linie die Akkreditierung und die Marktüberwachung, wobei es gilt, die bestehenden Regelungen zu stärken und die praktischen Aspekte bei der Anwendung und Durchführung zu optimieren. - Matthias Köchl (G) erfuhr von einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums, dass der Gesetzesentwurf einen deutlich verschärften Strafrahmen gegenüber der geltenden Rechtslage bringe.

Benachteiligte Jugendliche erhalten neue Ausbildungschancen

Eine Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (627 d.B.), die den Zweck verfolgt, die rechtlichen Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln, um die Lehrausbildung auch für die Zukunft als attraktive, praxisorientierte Ausbildung zu erhalten, erzielte die Zustimmung der Koalitionsparteien und der NEOS. So sollen neue Ausbildungsangebote vor allem benachteiligten Jugendlichen den Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundärstufe II ermöglichen bzw. erleichtern. Das Gesetz sieht die Möglichkeiten von Modellprojekten bei Zusammenwirken von mehreren Unternehmen vor, baut das Qualitätsmanagement aus und bringt Erleichterungen für die Kombination von Lehre und Matura.

Bernahrd Themessl (F) stimmte mit Abgeordnetem Franz Kirchgatterer (S) in der generellen Einschätzung überein, dass es wichtig sei, die FacharbeiterInnen-Ausbildung zu stärken und deren Qualität zu verbessern. Themessl problematisierte aber die Umsetzung dieser Ziele, insbesondere die Form der Qualitätsprüfung, die Zulassung von Jugendlichen ohne Pflichtschulabschluss zur Lehre und die vorgesehene Überprüfung der Betriebe. Auch Birgit Schatz (G) bekannte sich ausdrücklich zur Qualitätssicherung in der Lehrlingsausbildung und brach überdies eine Lanze für die sozialpädagogische Begleitung von Jugendlichen. Ihre Ablehnung des Gesetzes begründete sie mit der für sie absurden Bestimmung, wonach ein negativer Asylbescheid zum Abbruch eines Lehrverhältnisses führe. Dies sei nicht nur unmenschlich, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen abzulehnen, weil AsylwerberInnen in Mangelberufen ausgebildet werden. Dieser Ansicht schloss sich Josef Schellhorn (N) an, der in der Regierungsvorlage gute Ansätze sah, zugleich aber das Kompetenz-Wirrwarr zwischen Bund und Ländern kritisierte.    

Grüne: Kein Rechtsextremismus in der Wiener Hofburg!

Durch eine Änderung des entsprechenden Pachtvertrags wollen die Grünen in Hinkunft Veranstaltungen wie den Akademikerball, aber auch Auftritte wie jenen des umstrittenen niederländischen Politikers Geert Wilders in den Räumlichkeiten der Wiener Hofburg verhindern. Harald Walser (G) sprach in diesem Zusammenhang von "zum Teil rechtsextremen Publikum" und gab zu bedenken, mit der Wahl des Ortes würde der Anschein einer quasi staatstragenden Veranstaltung erweckt und dadurch auch eine unausgesprochene Akzeptanz durch die Republik gegenüber den beteiligten Personen und den äußerst fragwürdigen Inhalten suggeriert. Konkret forderte der Bildungssprecher der Grünen in seiner Initiative (1061/A(E)) Bundesminister Reinhold Mitterlehner auf, den Pachtvertrag der Burghauptmannschaft mit der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. dahingehend zu gestalten, dass Veranstaltungen, deren Charakter durch Veranstalter, BesucherInnen oder Inhalte einer rechtsextremen Richtung zuzuordnen ist und auch dazu angetan sein könnte, den Ruf der Republik zu beschädigen, nicht mehr genehmigt werden dürfen.

In der Debatte wies der Antragsteller darauf hin, dass die Hofburg in den kommenden Jahren zum Sitz des Parlaments werde, was Christoph Matznetter, der von einem sinnvollen Antrag sprach, dazu veranlasste, seine Zustimmung zu der von Andreas Hanger (V) vorgeschlagenen Vertagung des Antrags mit dem Verlangen zu verknüpfen, sich in der Präsidialkonferenz des Nationalrates mit der Frage zu befassen, ob der Sitz des österreichischen Parlaments ein Ort sein könne, wo Menschen wie etwa Jean-Marie Le Pen auftreten, der eben von einer Partei wie der Front National wegen Rechtsextremismus ausgeschlossen wurde. Andreas Hanger (V) verurteilte seinerseits jegliche menschenverachtende Politik, merkte aber zugleich an, dass es sich bei der FPÖ um eine demokratisch legitimierte Partei handle und deren Veranstaltung in der Hofburg nicht gesetzwidrig sei.   

Axel Kassegger (F), der sich ausdrücklich zu seiner Mitgliedschaft bei einer Burschenschaft bekannte, wandte sich entschieden dagegen, die Teilnehmer am Akademikerball in die Schublade des Rechtsextremismus zu stecken. Kassegger wandte sich gegen Vorurteile und mahnte mehr Toleranz ein. – Hangers Vertagungsantrag wurde mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit angenommen. 

NEOS wollen Österreichs Unternehmen stärken

500 Tage Bundesregierung sind Anlass für die NEOS, Druck in Richtung einer Stärkung des Unternehmenssektors zu machen und die Koalition dabei an entsprechende Ansagen in der Regierungserklärung zu erinnern. Konkret schlägt Josef Schellhorn in einem Entschließungsantrag nun nach dem britischen System der "sunset-clause" eine Auslaufklausel für Gesetze und Verordnungen vor (1151/A(E)) und greift dabei eine Forderung des Wirtschaftsbunds auf. In einer weiteren Initiative (1152/A(E)) drängt er auf eine österreichische Normenstrategie, von der er sich eine Erhöhung der Effizienz des aus derzeit rund 24.000 Normen bestehenden Rechtssystems, aber auch erhebliche Kostenentlastungen für Unternehmen erwartet. Schließlich fordert Schellhorn auch die Einrichtung einer sogenannten "Nation Brand Agency" nach dem Vorbild von Ländern wie der Schweiz oder Finnland (1153/A(E)), um die Marke Österreich zu stärken.

Alle drei Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt. Laut einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums liegt bereits eine Normenstrategie vor, auf deren Basis nun an einer Änderung des Normengesetzes gearbeitet wird. Man lehne sich dabei an der EU und Deutschland an. Auch an der "Marke Österreich" will die Regierung laut SPÖ-Abgeordnetem Hubert Kuzdas weiter feilen, allerdings fehlen ihm zufolge derzeit aufgrund der Budgetrestriktionen die Mittel für eine Nation-Branding-Agentur.

(Schluss Wirtschaftsausschuss) fru/hof/gs


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