Parlamentskorrespondenz Nr. 624 vom 10.06.2015

Volksanwaltschaft drängt zum Diskriminierungsschutz im Bundesdienst

Gesetzgeber soll Dienstverhältnisse für Menschen mit Behinderung öffnen

Wien (PK) – Einen unhaltbaren Zustand nennt Volksanwalt Günther Kräuter, dass im geltenden Vertragsbedienstetengesetz volle Handlungsfähigkeit einer Person als Aufnahmevoraussetzung gilt. Die Abgeordneten dürften die Chance einer Dienstrechtsnovelle nicht verstreichen lassen, diese Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beheben, appellierte er heute im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats. Dass Versuche der Oppositionsparteien, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, am Widerstand der Regierungsfraktionen bislang gescheitert seien, wie die FPÖ monierte, könne nicht der Volksanwaltschaft als überparteilicher Ombudsstelle vorgeworfen werden, so Kräuter.

Tatsächlich würdigten die Ausschussmitglieder die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft, die bei gleichbleibendem Personalstand laut Volksanwaltschaftsbericht ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen zu bearbeiten hat. Die derzeitige Vorsitzende der Volksanwaltschaft Gertrude Brinek führt den Zuwachs an Hilfeersuchen allerdings nicht unbedingt auf eine Verschlechterung in der Verwaltungspraxis zurück. Schwerer falle es vielen Menschen aber, in den unterschiedlichen Behördenstrukturen den Überblick über ihre Rechte zu wahren. In Zahlen gingen im Vorjahr insgesamt 19.648 Beschwerden wegen Problemen mit Behörden bei der Volksanwaltschaft ein, in 9.473 Fällen wurde ein formelles Prüfverfahren gestartet. Die ersten Plätze im Beschwerdeaufkommen belegten nahezu gleichauf die Bereiche Inneres (27,48%) und Soziales (27,19%), gefolgt von Justiz (16,57%). Abgeschlossen wurden insgesamt 10.598 Prüffälle, wobei 17 Prozent der erledigten Beschwerden - 1.814 Fälle – auf Missständen in der Verwaltung basierten. Volksanwalt Peter Fichtenbauer zufolge zeigt sich das "hocheffiziente Arbeiten" aller VA-MitarbeiterInnen schon an der im Behördenvergleich kurzen Dauer von durchschnittlich sechs Wochen für die Erledigung der Bürgeranliegen.

2014 verfügte die Volksanwaltschaft gemäß Finanzierungsvoranschlag mit 10,046 Mio.€ über etwas weniger Budget als im Jahr davor (2013: 10,21 Mio.€). Die Zahl der Planstellen blieb mit 73 dagegen gleich. Im internationalen Vergleich stehe die heimische Volksanwaltschaft in puncto Budget und MitarbeiterInnenzahl nicht schlecht da, erfuhr Norbert Sieber (V) von Volksanwältin Brinek, wiewohl man auf Rücklagen angewiesen sei und sparsam wirtschaften müsse.

Der heutige Fokus des Ausschusses lag auf der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung durch die Volksanwaltschaft (VA), dargestellt im ersten Teil des Volksanwaltschaftsberichts 2014 . Die Debatte über den zweiten Berichtsteil betreffend Menschenrechtskontrolle folgt morgen, weswegen der Bericht einstimmig vertagt wurde.

Volksanwaltschaft: Bund soll Vorbild bei Inklusion sein

"Wenn man nicht selbst das Prinzip der Inklusion verwirklicht, ist es ein bisserl traurig", meinte Volksanwalt Kräuter in Richtung Bundesgesetzgebung zur Frage, inwieweit Menschen mit Beeinträchtigungen im Bundesdienst Anstellung finden. Auch wenn Menschen aufgrund einer Behinderung nicht über die volle Handlungsfähigkeit verfügen, sollte ihnen die Arbeit im Bundesdienst ermöglicht werden. Das hätte Symbolkraft für die gesamte Gesellschaft und entspräche zudem der UN-Behindertenkonvention. Allerdings habe er, anders als von Abgeordnetem Christian Lausch (F) vermutet, niemals eine Gesetzesänderung in diesem Zusammenhang angekündigt, betonte Kräuter, zumal die Volksanwaltschaft leidglich Vorschläge liefern könne. Anlässlich der geplanten Dienstrechtsnovelle im Herbst werde er jedoch das Thema erneut mit Vehemenz aufgreifen.

Einen weiteren Berührungspunkt mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen bildet die Sachwalterschaft, die in Österreich nach den Worten von Volksanwältin Brinek "zu schell, zu umfassend und zu lange" angewandt wird. Von Abgeordneter Gertrude Aubauer (V) nach dem Stand der Reformarbeiten im Justizministerium zum Sachwalterschaftsrecht befragt, sagte Brinek, ein entsprechender Gesetzesentwurf sollte bis Ende des Jahres fertig sein. Mit dem Vorsatz, die Freiheit von betroffenen Personen als ihr höchstes Gut anzuerkennen, kläre die Arbeitsgruppe derzeit Alternativen zur gerichtlich angeordneten Besachwaltung, wobei die Wünsche von Betroffenen und Angehörigen entscheidend seien. Besorgt zeigte sich Brinek über den Anstieg an Ersuchen von Institutionen wie Pflegeheimen oder Krankenhäusern um Anordnung einer Sachwalterschaft und vermutete dahinter den Versuch, Betreuungsaufwand einzusparen. Keinesfalls dürfe die Besachwaltung der "Entmündigung" von Personen mit Unterstützungsbedarf dienen.

Im Vorjahr betrafen 233 der insgesamt 1.056 Beschwerden über Justizangelegenheiten die Sachwalterschaft, also um 25% mehr als 2013, geht aus dem Volksanwaltschaftsbericht hervor. Obwohl die Gerichtsbeschlüsse zu Bestellung oder Abberufung von SachwalterInnen nur im gerichtlichen Instanzenzug aber nicht von der VA überprüft werden können, wandten sich die VolksanwältInnen immer wieder mit konkreten Beschwerden an das Justizministerium, heißt es im Bericht. Unzureichende Betreuung besachwalteter Personen, große finanzielle Einschränkungen der Betroffenen und freihändige Immobilienverkäufe durch SachwalterInnen sind häufig wiederkehrende Kritikpunkte, mit denen sich nun die Arbeitsgruppe des Justizministeriums befasst.

Kinderrechte bei minderjährigen Flüchtlingen verletzt

Als Schwerpunkt der allgemeinen Vewaltungskontrolle 2014 nannte Brinek die Kinderrechte, speziell im Zusammenhang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Kritik übte Brineks Kollege Kräuter über die unzureichende heimischen Versorgungslage dieser oft traumatisierten Kinder und Jugendlichen, die nicht nur der UN-Kinderrechtskonvention widerspreche. Auch der Bundesverfassung, wonach für alle Kinder die gleiche Versorgung sichergestellt werden muss, liefen die Betreuungsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zuwider. Große Hoffnung setzt der Volksanwalt in die kommende Landeshauptleutekonferenz, die etwa am Beispiel Bayerns sinnvolle Hilfestellungen für junge Flüchtlinge erarbeiten solle. Massenquartiere wie in Traiskirchen seien jedenfalls absolut keine Umgebung zur Unterbringung der Minderjährigen. Im ihrem Bericht zeigt die Volksanwaltschaft den je nach Bundesland unterschiedlichen Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf, weil die Länder als Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Bund für diese Personengruppe noch keine einheitlichen Betreuungsstandards festgelegt haben.

Edith Mühlberghuber (F) brachte zum Stichwort Kinderrechte außerdem die Situation chronisch kranker SchülerInnen zur Sprache und hinterfragte, ob die jüngste Fachtagung im Parlament dazu bereits Ergebnisse geliefert habe. Volksanwalt Fichtenbauer sieht zur Verbesserung der Lage von Kindern und Jugendlichen mit einer chronischen Erkrankung wie Epilepsie und Diabetes nicht zuletzt den Gesetzgeber gefordert, um LehrerInnen bei eventuellen Hilfeleistungen für Betroffene den nötigen rechtlichen Schutz zu bieten. Weiters empfahl er, im Rahmen der PädagogInnenausbildung auch Grundlagen für entsprechende Ersthilfen zu vermitteln.

Hochwasserschutz: Fichtenbauer schlägt Pflichtversicherung vor

Konkrete legistische Vorschläge machte Volksanwalt Fichtenbauer auch, als der Freiheitliche Lausch das Thema Hochwasserschutz ansprach. Neben deutlichen Hinweisen auf Hochwasserzonen im Grundbuchsrecht müsse vor allem ein privatrechtlicher Schadensausgleich bei Schäden nach Naturkatastrophen versicherungsrechtlich ermöglicht werden. Fichtenbauer konnte sich eine Versicherungspflicht für jeden Hauseigentümer bzw. jede Hauseigentümerin vorstellen, ohne unbedingt eine Prämienerhöhung damit zu verbinden. Das würde nicht nur den Geschädigten helfen, sondern entlaste auch die Haushalte der Bundesländer. Volksanwältin Brinek wies Lausch darauf hin, dass Bauordnungsfragen - die im Hochwasserschutz eine zentrale Rolle spielen-, in der Kompetenz der Länder liegen, ebenso wie Angelegenheiten der Raumordnung. Letztere Anmerkung richtete sie Abgeordnetem Wolfgang Zinggl (G) aus, der im Volksanwaltschaftsbericht des Bundes Hinweise auf Beschwerden zum Denkmalschutz vermisste. Noch schärfere Kritik äußerte Zinggl an der in seinen Augen knappen Behandlung von Beschwerden über die Polizei, was wiederum Fichtenbauer dezidiert zurückwies. Die Volksanwaltschaft gehe allen Hilfsansuchen wegen vermeintlicher Polizeiübergriffe nach, vielfach seien diese aber nicht berechtigt.

Schlechterstellung von Frauen im Strafvollzug

Die Volksanwaltschaft setze vor allem den Dialog mit Frauen weiter fort, um alle Hürden abzubauen, die Frauen daran hindern an die Volksanwaltschaft heranzutreten, informierte Volksanwältin Brinek Martina Schenk (T). Die Team Stronach-Mandatarin hatte die immer noch vergleichsweise niedrige Zahl von Frauen angesprochen, die bei der Volksanwaltschaft Unterstützung suchen. Weil das Projekt Frauendialog erst im Vorjahr gestartet wurde, erklärte Brinek, sei es noch zu früh, eine Verbesserung festzustellen. Ein echtes Manko sieht die Volksanwältin bei der unzureichenden Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Strafvollzug, da Insassinnen etwa bei Freigang oder Beschäftigungsangeboten unter einer klaren Schlechterstellung litten. Bei jungen Häftlingen drängte Brinek, deren Begleitung durch SozialarbeiterInnen voranzutreiben, schon um die Rückfallquote zu senken. Zur Behebung der Probleme im Maßnahmenvollzug sind in Brineks Augen neben dem Justizministerium vor allem auch das Sozialressort und das Gesundheitsressort gefordert, sodass die soziale und medizinische Betreuung der dort untergebrachten Menschen gesichert ist.

Volksanwaltschaft weist Kritik an Neubestellung von VA-KommissionsleiterInnen zurück

NEOS-Abgeordneter Christoph Vavrik nutzte die Sitzung zum Austausch mit den VolksanwältInnen über die kürzlich erfolgte Neubestellung von drei KommissionsleiterInnen, die zur Durchführung der präventiven Menschenrechtskontrolle eingesetzt sind. Deutlich machte Vavrik dabei seine Enttäuschung, dass im Vorfeld kein Treffen im Parlament möglich war, obwohl NGOs die Gesetzmäßigkeit des Bestellvorgangs stark angezweifelt hätten. "Ausgewiesene ExpertInnen" seien unter Befolgung aller gesetzlicher Erfordernisse und Entscheidungskriterien ausgewählt worden, replizierte Brinek. Jede Kritik an den Neubestellungen, die alle 3 Jahre erfolgen müssten, sei daher haltlos. Kräuter bekräftigte, auch internationale Gremien würden zur Wahrung der Unabhängigkeit empfehlen, Leitungspositionen in Ombudseinrichtungen nicht dauerhaft mit denselben Personen zu besetzen.

Zur Anregung von Vavrik, ein Interpellationsrecht der Abgeordneten an die Volksanwaltschaft einzuführen, ähnlich wie es den MandatarInnen auch gegenüber dem Präsidenten des Rechnungshofs zusteht, unterstrich Brinek, die Entscheidung darüber obliege dem Parlament. Grundsätzlich seien sie und ihre Kollegen aber bereit für einen konstruktiven Dialog in dieser Sache. (Schluss) rei