Parlamentskorrespondenz Nr. 630 vom 11.06.2015

Hypo-Ausschuss: Ladungstermine im Sinne effizienter Aufklärungsarbeit

Verfahrensrichter prüft jeden Verhinderungsgrund - Auskunftspersonen werden in enger Einvernahme geladen

Wien (PK) - Der Zeitplan für die Ladung von Auskunftspersonen im Hypo-Untersuchungsausschuss erfolgt im möglichst engen Einvernehmen zwischen der Ausschuss-Vorsitzenden Doris Bures, dem Verfahrensrichter Walter Pilgermair und den Fraktionen des Untersuchungsausschusses.

Nach einer Einigung über den Terminplan seitens der Fraktionen werden die Auskunftspersonen von der Parlamentsdirektion kontaktiert und allfällige Entschuldigungsgründe an die Fraktionen und an den Verfahrensrichter übermittelt. Der Verfahrensrichter prüft bei jeder einzelnen Auskunftsperson, die den Wunsch nach einer Verschiebung ihrer Ladung äußert, die angeführten Entschuldigungsgründe auf ihre Gültigkeit - im Sinne der auch im Gerichts- und Verwaltungsverfahren geltenden Grundsätze.

Mit dem Ignorieren gerechtfertigter Entschuldigungsgründe wäre vielmehr mit Sitzungen ohne Auskunftspersonen zu rechnen.

Werden die von einer Auskunftsperson angeführten Gründe als unangemessen beurteilt, wird einer Ladungsverschiebung selbstverständlich nicht zugestimmt. (Schluss) wz