Parlamentskorrespondenz Nr. 632 vom 11.06.2015

Neu im Justizausschuss

Änderung des Staatsanwaltschaftsgesetzes bringt Reform des ministeriellen Weisungsrechts

Weisungsrat zur Beratung des Ministers wird gesetzlich verankert

Wien (PK) – Die Reform des ministeriellen Weisungsrechts ist zentrale Stoßrichtung einer Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes (669 d.B.), die dem Justizausschuss zur Behandlung vorliegt. So wird nun ein im Justizministerium angesiedelter Beirat aus ExpertInnen und PraktikerInnen eingerichtet, der den Minister bei der Ausübung seines Weisungsrechts beraten soll. Diesem sogenannten Weisungsrat gehören der Generalprokurator als Vorsitzender sowie zwei weitere Mitglieder an, die auf Basis einer Vorauswahl durch den Rechtsschutzbeauftragten nach Anhörung der PräsidentInnen der Höchstgerichte vom Bundespräsidenten für sieben Jahre ernannt werden.

Aufgabe des Weisungsrats ist die Beratung des Justizministers in jenen Fällen, in denen dieser eine Weisung in einem bestimmten Verfahren erteilt, sowie in Strafsachen gegen oberste Organe.  

Der Minister kann zudem den Weisungsrat befassen, wenn er dies aufgrund des außergewöhnlichen Interesses der Öffentlichkeit an einer Strafsache oder wegen einer möglichen Befangenheit für erforderlich hält. Dem Weisungsrat obliegt es, eine schriftliche Äußerung zum Erledigungsentwurf des Ministers zu erstatten, die allerdings nicht bindend ist. Trägt der Minister dem Rat des Gremiums nicht Rechnung, so hat er dies in einem jährlichen Bericht an das Parlament offenzulegen. Wird ein Verfahren nach der Befassung des Weisungsrats durch eine Weisung eingestellt, sieht das Gesetz zudem die Möglichkeit der Überprüfung durch den Rechtsschutzbeauftragten vor, der seinerseits einen Antrag auf Fortführung des Verfahrens einbringen kann.   

Ein weiterer Gesichtspunkt der Novelle ist die Einschränkung der Berichtspflichten der Staatsanwaltschaften, von der sich die Regierung eine Verkürzung der Verfahren erwartet. Darüber hinaus wird auch eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für ein die Anonymität wahrendes Hinweisgebersystem – die so genannte Whistleblower-Hotline – bei Wirtschafts- und Korruptionsstrafsachen geschaffen. (Schluss) hof