Parlamentskorrespondenz Nr. 637 vom 11.06.2015

Verwendung genetisch veränderter Lebensmittel: Wahlfreiheit sinnvoll?

Klares Nein des Bundesrats zum opt-out bei Verwendung von genetisch veränderten Lebens- und Futtermitteln - Mitteilung geplant

Wien (PK) – Sosehr die EU-Richtlinie zum nationalen Selbstbestimmungsrecht für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) begrüßt wurde, so ablehnend zeigten sich die Bundesrätinnen und Bundesräte heute zum Verordnungsvorschlag der Kommission, eine solche Wahlfreiheit auch im Hinblick auf die Verwendung genetisch veränderter Lebens– und Futtermittel durch die Möglichkeit eines opt-out einzuführen.

Vielfach fiel in der Diskussion des EU-Ausschusses das Wort "Scheinsubsidiarität". Die LändervertreterInnen befürchten eher eine Verschlechterung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation und sehen sich darin eines Sinnes mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie mit dem Gesundheitsressort. In deren Stellungnahmen dazu wird vor allem der Umstand kritisiert, dass sich die Mitgliedstaaten bei ihrer Entscheidung nicht auf Gründe des Schutzes menschlicher und tierischer Gesundheit sowie des Umweltschutzes berufen dürfen. Im Gegensatz zum Anbau-opt-out ist im Fall der Lebens- und Futtermittel keine Liste von möglichen Gründen für das opt-out angegeben. Außerdem müssen die Maßnahmen mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und dem Verbot der Ungleichbehandlung inländischer und nicht-inländischer Erzeugnisse im Einklang stehen, was bei unterschiedlichen Vorgangsweisen in den Mitgliedsländern schwierig und mit dem Binnenmarkt nicht kompatibel sein werde, meinen sowohl die MinisteriumsexpertInnen als auch die VertreterInnen der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer.

So sinnvoll die Wahlfreiheit beim Anbau ist, so wenig Sinn macht sie beim Inverkehrbringen von Waren, stellte auch Martin Preineder (V/N) fest. Der Anbau ist lokal gebunden, beim Warenverkehr ist eine Kontrolle schwierig. Preineder spricht sich daher für eine klare Kennzeichnung aus, ob ein Produkt gentechnikfrei ist oder nicht. Ähnlich argumentierten Stefan Schennach (S/W) und Marco Schreuder (G/W). Die Kommission wolle sich damit eines Problems entledigen und durch die Hintertür dafür sorgen, dass es in eine bestimmte Richtung geht, mutmaßte Schennach.

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) ortete demnach auch eine Verschlechterung für die Nationalstaaten bei Umsetzung dieser Verordnung. Man kam daher im Ausschuss überein, diesen Punkt noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen, um eine Mitteilung des Ausschusses an die Kommission zu beschließen. (Fortsetzung EU-Ausschuss Bundesrat) jan


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