Parlamentskorrespondenz Nr. 640 vom 12.06.2015

Neu im Sozialausschuss

Regierung schlägt Einführung einer Teilpension vor

Wien (PK) – Die Regierung hat eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz vorgelegt, die die Einführung einer Teilpension zum Inhalt hat (674 d.B.). Damit will man ältere Arbeitnehmer mit einem Anspruch auf eine Korridorpension motivieren, nicht vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden, sondern im Rahmen einer reduzierten Arbeitszeitverpflichtung bis zur Regelpension weiterzuarbeiten. Da es für Frauen aufgrund ihres früheren Pensionsalters keine Korridorpension gibt, kommt die Regelung vorerst nur Männern zugute.

Konzipiert ist die Teilpension ähnlich wie die Altersteilzeit. Wer die Voraussetzungen für eine Korridorpension erfüllt und in den letzten 25 Jahren zumindest 15 Jahre lang beschäftigt war, kann seine Arbeitszeit zwischen 40% und 60% reduzieren und erhält dafür einen Lohnausgleich vom Arbeitgeber im Ausmaß von 50% seiner Gehaltseinbußen. Obere Grenze ist die ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Gleichzeitig werden die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe weitergezahlt. Dem Arbeitgeber werden die für ihn entstehenden Zusatzkosten zur Gänze ersetzt. Nicht in Anspruch genommen werden kann das Modell von BeamtInnen.

Die Teilpension kann auch nahtlos an eine Altersteilzeit-Vereinbarung anschließen, allerdings nur dann, wenn eine kontinuierliche Arbeitszeitreduktion und nicht die Blockvariante der Altersteilzeit gewählt wurde. Gemeinsame Höchstdauer für Altersteilzeit und Teilpension sind fünf Jahre. Es ist also etwa möglich, mit 60 Jahren in Altersteilzeit zu gehen und mit 62 Jahren – bis zum Regelpensionsalter – die Teilpension in Anspruch zu nehmen, bei jeweils 50% Lohnausgleich. Der Arbeitgeber erhält in diesem Fall zunächst 90% seiner Zusatzaufwendungen und später 100% ersetzt.

Finanzieren soll sich die Teilpension den Berechnungen des Sozialministeriums zufolge selbst, da den Kosten für den Lohnausgleich Einsparungen durch eine geringere Inanspruchnahme der Korridorpension gegenüber stehen. In den ersten Jahren wirkt sich das Gesetz sogar positiv auf den Bundeshaushalt aus. In Kraft treten sollen die Bestimmungen mit 1. Jänner 2016. (Schluss) gs


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