Parlamentskorrespondenz Nr. 646 vom 16.06.2015

Neu im Finanzausschuss

KMU an die Börse, transparentere Investmentfonds, Steuerinfos aus Mauritius

Wien (PK) – Änderungen in mehreren Finanzmarktgesetzen dienen der Umsetzung von EU-Richtlinien, die den Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zur Börse erleichtern sollen. Dazu kommen politische Konsequenzen aus dem "Madoff-Skandal": Für Depotbanken, die das Vermögen von Investmentfonds verwahren, gelten künftig präzisere, strengere und EU-einheitliche Vorschriften. Ein Abkommen mit Mauritius soll den Austausch von Informationen in Steuersachen ermöglichen; die Insel im Indischen Ozean gilt als Steueroase.

Die Börse wird für kleine und mittlere Unternehmen attraktiver

Änderungen im Börsegesetz, im Kapitalmarktgesetz und im Rechnungslegungs-Kontrollgesetz dienen der Umsetzung von EU-Richtlinien, mit denen Konsequenzen aus der Überprüfung der Transparenzregelungen für börsennotierte Unternehmen durch die EU-Kommission gezogen werden. Ein zentraler Zugang zu Finanzinformationen verbessert den Anlegerschutz. Zudem werden Kapitalaufnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen erleichtert. Für KMU entfallen die bisher vorgeschriebene Quartalsberichte. KMU werden auf den Kapitalmärkten sichtbarer und attraktiver für Anleger und Analysten. Aufsichtslücken werden geschlossen: Bislang hätte sich eine börsennotierte Gesellschaft der Aufsicht entziehen können, indem sie kein Herkunftsland angegeben hätte. Künftig würde ihr in einem solchen Fall ein Herkunftsstaat zugewiesen (670 d.B.).

Depotbanken: Mehr Schutz für AnlegerInnen

Zu den politischen Konsequenzen des "Madoff-Skandals" im Jahr 2008 zählt die Änderung einer EU-Richtlinie über Vorschriften für Depotbanken, die das Vermögen von Investmentfonds verwahren. Diese Änderung führt in Österreich zu Anpassungen im Investmentfondsgesetz und im Immobilienfondsgesetz (671 d.B.). Aufgaben und Pflichten von Depotbanken werden im Interesse der Anleger präzisiert, vereinheitlicht und ausgeweitet. Die Festsetzung von Vergütungen soll risikoadäquat und transparent erfolgen. Die Höhe der Vergütungen ist im Jahresbericht des Fonds zu veröffentlichen. Wird die Verwahrung delegiert, gelten bei Auswahl und Beauftragung von Unterverwahrern künftig spezielle Sorgfaltspflichten. Die Depotbank haftet unabhängig von Fehlern oder Nachlässigkeit, ein Haftungsausschluss ist nicht zulässig. Strafbestimmungen werden harmonisiert und für die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden Standards vorgegeben. Geänderte Steuerbestimmungen im Investmentfondsgesetz schaffen Grundlagen für die Erlassung einer Fonds-Melde-Verordnung. Der Zeitpunkt der Erfassung steuerpflichtiger Einnahmen wird praktikabel festgelegt, hält die Regierung fest.

Informationsaustausch in Steuersachen mit Mauritius

Aufgrund ihres Charakters als Steueroase besteht mit der Insel im Indischen Ozean kein Doppelbesteuerungsabkommen. Um internationale Standards steuerlicher Transparenz und Amtshilfebereitschaft zu erfüllen, liegt ein Informationsaustauschabkommen in Steuersachen mit Mauritius im österreichischen Interesse. Das Abkommen folgt den Regeln des OECD-Musters für bilaterale Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen. Vom Inkrafttreten des Abkommens erwartet die Regierung keine wesentlichen finanziellen Wirkungen (678 d.B.). (Schluss) fru